Wie ist das genaue Prozedere....
Moderator: Czauderna
Wie ist das genaue Prozedere....
....wenn das Monatseinkommen als Angestellter erstmals unter die Pflichtversicherungsgrenze von 4350 Euro fällt?
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Hallo,
Krankenversicherungspflicht tritt sofort ein - die Prüfung und Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Krankenversicherungsfreiheit tritt dagegen immer zum Kalenderjahresende ein und zwar dann, wenn die lfd. Versicherungspflichtgrenze als auch die des Folgejahres überschritten wird - auch trifft der Arbeitgeber die Entscheidung und erstattet die entsprechenden Meldungen an die betreffende Kasse. Bei der Beurteilung hat der Arbeitgeber immer die Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde zu legen.
Gruss
Czauderna
Krankenversicherungspflicht tritt sofort ein - die Prüfung und Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Krankenversicherungsfreiheit tritt dagegen immer zum Kalenderjahresende ein und zwar dann, wenn die lfd. Versicherungspflichtgrenze als auch die des Folgejahres überschritten wird - auch trifft der Arbeitgeber die Entscheidung und erstattet die entsprechenden Meldungen an die betreffende Kasse. Bei der Beurteilung hat der Arbeitgeber immer die Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde zu legen.
Gruss
Czauderna
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Hi Thomas,
Schwankt der Lohn, weil z.B. variable Lohnbestandteile gewährt werden wie Provisionen, muss er dies auf das Jahr gesehen schätzen.
Gruß
Sportsfreund
Darauf kommt es gar nicht an. Die Beurteilung ob Pflicht oder Freiheit muss der AG in einer vorausschauenden Betrachtungsweise, ausgehend vom fest zu erwartenden Lohn, vornehmen.Thomas3 hat geschrieben:mal unterschritten und mal überschritten wird?
Schwankt der Lohn, weil z.B. variable Lohnbestandteile gewährt werden wie Provisionen, muss er dies auf das Jahr gesehen schätzen.
Gruß
Sportsfreund