Wie hoch ist d. Mindestbeitrag d. gesetzlichen Krankenkassen
Moderator: Czauderna
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Wie hoch ist d. Mindestbeitrag d. gesetzlichen Krankenkassen
Hallo,
wie hoch ist denn nun der wirkliche Mindestbeitrag der Krankenkassen (hier AOK).
Als ich mein Kleingewerbe angemeldet habe, hat man mir gesagt, dass ich einen Mindestbeitrag von ca. 150 € zahlen muss, wenn ich über die Einkommensgrenze von ca. 350 € im Monat komme. Mein Mann bezieht eine kleine Rente und muss für diese Rente die o.g. 150 € an die Krankenkasse als Beitrag zahlen.
Mit meinem Kleingewerbe komme ich nicht an diese Grenze. Nun habe ich aber noch einen Minijob (400 €). Damit (und dem Kleingewerbe mit ca. 100 € Gewinn monatlich) wäre ich dann auch über der Grenze und ich müsste ebenfalls 150 € an die Krankenkasse zahlen?
Unsere Familie mit einem ungefähren Einkommen von 1000 € soll an die Krankenkasse
300 € monatlich zahlen??? Abgesehen davon, was eh schon an die Knappschaftskasse von dem Minijob gezahlt wird.
Gebe ich bei einem Lohnrechner 1000 € monatlichen Verdienst an, so wird mir da als Krankenkassenbeitrag 79 € angezeigt!!!! Gut, dass wäre nur der Arbeitnehmer-Anteil; der Arbeitgeber würde auch noch mal fast soviel zahlen. Aber dann wären wir bei ca. 150 € und nicht bei 300 €.
Kann mir das mal bitte jemand erklären??
wie hoch ist denn nun der wirkliche Mindestbeitrag der Krankenkassen (hier AOK).
Als ich mein Kleingewerbe angemeldet habe, hat man mir gesagt, dass ich einen Mindestbeitrag von ca. 150 € zahlen muss, wenn ich über die Einkommensgrenze von ca. 350 € im Monat komme. Mein Mann bezieht eine kleine Rente und muss für diese Rente die o.g. 150 € an die Krankenkasse als Beitrag zahlen.
Mit meinem Kleingewerbe komme ich nicht an diese Grenze. Nun habe ich aber noch einen Minijob (400 €). Damit (und dem Kleingewerbe mit ca. 100 € Gewinn monatlich) wäre ich dann auch über der Grenze und ich müsste ebenfalls 150 € an die Krankenkasse zahlen?
Unsere Familie mit einem ungefähren Einkommen von 1000 € soll an die Krankenkasse
300 € monatlich zahlen??? Abgesehen davon, was eh schon an die Knappschaftskasse von dem Minijob gezahlt wird.
Gebe ich bei einem Lohnrechner 1000 € monatlichen Verdienst an, so wird mir da als Krankenkassenbeitrag 79 € angezeigt!!!! Gut, dass wäre nur der Arbeitnehmer-Anteil; der Arbeitgeber würde auch noch mal fast soviel zahlen. Aber dann wären wir bei ca. 150 € und nicht bei 300 €.
Kann mir das mal bitte jemand erklären??
dies jetzt schriftlich zu erklären, wäre eine ganze Menge Arbeit.
Sie sollten es sich von der Krankenkasse erklären lassen.
In einem Gespräch können Sie eine Frage stellen. Es kommt eine Antwort. Gegenfrage Antwort usw.
Vorab nur: Man sollte die 400 EUR nicht bis auf den letzten Cent ausreizen und dann noch weitere Einnahmen haben. Dann ist die Familienversicherung zu Ende.
Evt. die geringfügige Beschäftigung um 100 EUR reduzieren auf 300 EUR und dann zusammen mit der Selbstständigkeit wiederum nicht die 400 EUR überschreiten.
Die Reduzierung um 100 EUR kann dann evt. der Mann übernehmen (legal meine ich natürlich und nicht nur auf Papier).
Oder aber die Beschäftigung auf üüüüüber 400 EUR ausweiten. Dann könnte Versicherungspflicht entstehen, wenn die Selbstständikgeit nicht im Vordergrund steht.
Diese Tipps sollte man mit der Krankenkasse absprechen oder mit Steuerberater oder mit sich selbst.
Wie man sieht, habe ich auf die eigentliche Frage überhaupt nicht geantwortet. Ich hoffe, dies gibt einen Lichtblick.
Sie sollten es sich von der Krankenkasse erklären lassen.
In einem Gespräch können Sie eine Frage stellen. Es kommt eine Antwort. Gegenfrage Antwort usw.
Vorab nur: Man sollte die 400 EUR nicht bis auf den letzten Cent ausreizen und dann noch weitere Einnahmen haben. Dann ist die Familienversicherung zu Ende.
Evt. die geringfügige Beschäftigung um 100 EUR reduzieren auf 300 EUR und dann zusammen mit der Selbstständigkeit wiederum nicht die 400 EUR überschreiten.
Die Reduzierung um 100 EUR kann dann evt. der Mann übernehmen (legal meine ich natürlich und nicht nur auf Papier).
Oder aber die Beschäftigung auf üüüüüber 400 EUR ausweiten. Dann könnte Versicherungspflicht entstehen, wenn die Selbstständikgeit nicht im Vordergrund steht.
Diese Tipps sollte man mit der Krankenkasse absprechen oder mit Steuerberater oder mit sich selbst.
Wie man sieht, habe ich auf die eigentliche Frage überhaupt nicht geantwortet. Ich hoffe, dies gibt einen Lichtblick.
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Hallo,
es gibt sehr viele verschiedene Mindesteinnahmen, die die Krankenkasse zu beachten hat:
Die Mindesteinnahmen gelten nur für freiwillige Mitglieder.
1916 Euro monatlich für hauptberuflich Selbständige
(für Existenzgründer gelten 1277 Euro).
Für alle anderen freiwilligen Mitglieder (z.B. auch nebenberuflich Selbständige) gelten 851 Euro als Mindesteinnahme.
Für versicherungspflichtige AN (z.B. Azubi) und versicherungspflichtige Rentner gelten keine Mindesteinnahmen.
Wie schon von "heinrich" geschrieben, ist hier ein Gespräch mit der Kasse am sinnvollsten.
Gruß
RHW
es gibt sehr viele verschiedene Mindesteinnahmen, die die Krankenkasse zu beachten hat:
Die Mindesteinnahmen gelten nur für freiwillige Mitglieder.
1916 Euro monatlich für hauptberuflich Selbständige
(für Existenzgründer gelten 1277 Euro).
Für alle anderen freiwilligen Mitglieder (z.B. auch nebenberuflich Selbständige) gelten 851 Euro als Mindesteinnahme.
Für versicherungspflichtige AN (z.B. Azubi) und versicherungspflichtige Rentner gelten keine Mindesteinnahmen.
Wie schon von "heinrich" geschrieben, ist hier ein Gespräch mit der Kasse am sinnvollsten.
Gruß
RHW
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- Registriert: 02.07.2010, 15:30
Bei einer privaten BU-Rente ergibt sich die Definition der Berufsunfähigkeit aus dem Vertrag bzw. den Anlagen. Im Zweifelsfall bei der Versicherung nachfragen.
bei Problemen:
http://www.pkv-ombudsmann.de/
Gruß
RHW
bei Problemen:
http://www.pkv-ombudsmann.de/
Gruß
RHW
Hallo,
soweit ich weiß müssen Selbstständige Mindest-Einnahmen von 1.890 Euro haben und bei Existenzgründern werden lediglich 1.260 Euro Einkommen angenommen.
bei allen anderen freiwilligen Mitglieder sind es um die 850 Euro als Mindesteinnahme.
Aber wie die anderen auch schon erwähnt haben, am besten immer mit den Leuten reden, also nen Termin bei der Krankenkasse ausmachen. Die können dir dann am besten weiterhelfen.
Gruß
soweit ich weiß müssen Selbstständige Mindest-Einnahmen von 1.890 Euro haben und bei Existenzgründern werden lediglich 1.260 Euro Einkommen angenommen.
bei allen anderen freiwilligen Mitglieder sind es um die 850 Euro als Mindesteinnahme.
Aber wie die anderen auch schon erwähnt haben, am besten immer mit den Leuten reden, also nen Termin bei der Krankenkasse ausmachen. Die können dir dann am besten weiterhelfen.
Gruß