Angenommen jemand war bisher in der Familienversicherung seines Ehepartners krankenmitversichert.
Jetzt erzielt er nur (Miet)Einnahmen ÜBER 395 Euro im Monat. Damit ist meines Wissens eine Voraussetzung für die Familienmitversicherung nicht mehr gegeben. Was passiert mit der Familienversicherung?
Wird man automatisch von der gesetzlichen KV in ein reguläres Mitglied umgewandelt?
Oder muss man die Umwandlung selber aktiv beantragen?
Hat man Anspruch darauf bei der selben GKV zu bleiben (nur in einem anderen Status) oder ist das wie eine Neubewerbung?
Peter
Wie Austritt aus GKV-Familienkrankenversicherung?
Moderator: Czauderna
@pstein: Eine Bewerbung bei einer Kasse ist generell nicht notwendig...
Die Kasse wandelt die Familienversicherung bei Bekanntwerden des Überschreitens um in eine eigene Mitgliedschaft mit Beiträgen. Da dies auch rückwirkend geschehen kann und dann hohe Summen zustande kommen, macht es Sinn bei Kenntnis des Überschreitens von selbst auf die Kasse zu zugehen.
Die Kasse wandelt die Familienversicherung bei Bekanntwerden des Überschreitens um in eine eigene Mitgliedschaft mit Beiträgen. Da dies auch rückwirkend geschehen kann und dann hohe Summen zustande kommen, macht es Sinn bei Kenntnis des Überschreitens von selbst auf die Kasse zu zugehen.
Hallo, ergänzend dazu - die Kasse stellt das Ende der Familienversicherung fest und teilt dies dem Versicherten mit - dieser hat nun 14 Tage Zeit der Kasse einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen - geschieht das nicht wird eine eigenen Mitgliedschaft "zwangsweise" hergestellt ab dem Tag, der dem Ende der Familienversicherung folgt.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna