Wie Aktienkursverluste bei Beitragsberechnung der KK mittln?
Moderator: Czauderna
Wie Aktienkursverluste bei Beitragsberechnung der KK mittln?
Angenommen man ist (als Selbständiger) freiwilliges Mitglied in einer GKV.
D.h. zur Berechnung der KV-Beiträgshöhe muss der EkSt-Bescheid eingereicht werden.
Jetzt habe man beispielsweise in einem Jahr positive Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondskursgewinne) in Höhe von 3000 Euro erzielt
und Aktienkursverluste in Höhe von 5000 Euro.
Ausgewiesen im EkSt-Bescheid werden aber NUR die positiven Kapitalerträge von 3000 Euro die die KV-Beitragsbemessungsgrundlage erhöhen.
Für die negativen Aktiekursverluste gibt es allenfalls eine Bescheinigung über den verlustvortrag zur Verrechnung mit evtl. zukünftigen Aktienkursgewinnen.
Die Aktienkursverluste werden aber im EkSt-Bescheid NICHT erwähnt. Sie erniedrigen also NICHT (automatisch) symmetischerweise die KV-Beitragsbemessungsgrundlage.
Wie teilt man der KK die Aktienkursverluste sonst mit wenn nicht über den EkSt-Bescheid?
Sind die Aktienkursverlust überhaupt KV-Beitragsbemessungsgrundlagenmindernd?
Peter
D.h. zur Berechnung der KV-Beiträgshöhe muss der EkSt-Bescheid eingereicht werden.
Jetzt habe man beispielsweise in einem Jahr positive Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondskursgewinne) in Höhe von 3000 Euro erzielt
und Aktienkursverluste in Höhe von 5000 Euro.
Ausgewiesen im EkSt-Bescheid werden aber NUR die positiven Kapitalerträge von 3000 Euro die die KV-Beitragsbemessungsgrundlage erhöhen.
Für die negativen Aktiekursverluste gibt es allenfalls eine Bescheinigung über den verlustvortrag zur Verrechnung mit evtl. zukünftigen Aktienkursgewinnen.
Die Aktienkursverluste werden aber im EkSt-Bescheid NICHT erwähnt. Sie erniedrigen also NICHT (automatisch) symmetischerweise die KV-Beitragsbemessungsgrundlage.
Wie teilt man der KK die Aktienkursverluste sonst mit wenn nicht über den EkSt-Bescheid?
Sind die Aktienkursverlust überhaupt KV-Beitragsbemessungsgrundlagenmindernd?
Peter
Ich sehe das auch so, dass der Verlust keine Auswirkung auf die Beitragsberechnung aus den positiven Kapitalerträgen hat.
Hat nicht direkt etwas mit dem Thema zu tun.
Ich habe etwas recherchiert. Anscheinend kann man Gewinne/Verluste aus CFDs mit positiven Kapitalerträgen verrechnen. Je nach gewählter Handels/Investment-Strategie könnten also CFDs aus Aktien ggf. eine Alternative sein, wenn weitere Verluste entstehen sollten.
Hat nicht direkt etwas mit dem Thema zu tun.
Ich habe etwas recherchiert. Anscheinend kann man Gewinne/Verluste aus CFDs mit positiven Kapitalerträgen verrechnen. Je nach gewählter Handels/Investment-Strategie könnten also CFDs aus Aktien ggf. eine Alternative sein, wenn weitere Verluste entstehen sollten.
CFD = Contracts for Differenceheinrich hat geschrieben:ne
ich verstand die Abkürzung CFD nicht.
Daher habe ich auch mit Abkürzung gefragt.
w as h eißt d enn CFD
Ich finde es nämlich total bescheurt , wenn man Abkürzungen schreibt, die man nicht versteht (evt. liegt es aber auch nur an mir)
Das sind "Derivate" Finanzprodukte, z. B. von Aktien. Man kauft keine Aktie, sondern eine sogenannte CFD. Das hat verschiedene Vor- und Nachteile.
Ich bin nicht näher auf den Begriff eingegangen, weil es auch eher Off Topic war.