Widerspruchsverfahren+procedere?
Moderator: Czauderna
Broemmel, meinst Du etwa seit den Vorwürfen, die Kassen handelten alle widerrechtlich? Oder dass es keine atypischen Fälle geben darf? Oder das Wort "dauerhaft" ignoriert wird?
Darin sehe ich auch keinen Nutzen für den Fragesteller. Aber geht es hier überhaupt noch darum?
Vielleicht sollten wir zu jeder Grundsatzdiskussion ein neues Thema eröffnen - dann müssen die Fragesteller nicht bei jeder vielzeiligen Antwort überlegen, ob sie die jetzt in ihrem Fall nutzen können.
Edit:
@MS: Zum Thema Widerspruchsausschuss haben wir schonmal woanders diskutiert. Und dort habe ich Dir mitgeteilt, dass vorgelegte Fälle natürlich vorab fachlich geprüft werden, aber auch durchaus im Sinne des Versicherten (und aus sozialer Motivation heraus) entschieden werden können. Alles schon gesehen...
Edit 2:
Czauderna hat übrigens den Weg zu einem klagefähigen Bescheid beschrieben. Bei jedem seiner aufgeführten Punkte ist auch eine Bewilligung möglich.
Darin sehe ich auch keinen Nutzen für den Fragesteller. Aber geht es hier überhaupt noch darum?
Vielleicht sollten wir zu jeder Grundsatzdiskussion ein neues Thema eröffnen - dann müssen die Fragesteller nicht bei jeder vielzeiligen Antwort überlegen, ob sie die jetzt in ihrem Fall nutzen können.
Edit:
@MS: Zum Thema Widerspruchsausschuss haben wir schonmal woanders diskutiert. Und dort habe ich Dir mitgeteilt, dass vorgelegte Fälle natürlich vorab fachlich geprüft werden, aber auch durchaus im Sinne des Versicherten (und aus sozialer Motivation heraus) entschieden werden können. Alles schon gesehen...
Edit 2:
Czauderna hat übrigens den Weg zu einem klagefähigen Bescheid beschrieben. Bei jedem seiner aufgeführten Punkte ist auch eine Bewilligung möglich.
Na ja, der Poster hat ja nur lediglich gefragt, ob dies Verfahren (7 Monate bis zur Abgabe an den Widerspruchsausschuss) üblich ist.
Meine bescheidene Auffassung; Nein; sieben Monate sind zuviel.
Zunächst muss ich mich korrigieren.
Für die Untätikeitsklage im Falle eines Widerspruches gilt nur eine Frist von 3 Monaten.
Die Frist von 6 Monaten gilt nur, wenn man etwas beantragt und und keine Entscheidung von der Behörde erhält.
Dies ist hier aber nicht so; der Kunde hat einen Ablehnungsbescheid und hat hiergegen Widerspruch erhoben.
Hier gilt für die Erteilung des Widerspruchsbescheides eine Frist von lediglich 3 Monaten.
Ferner muss der Poster nicht die unzureichenden Gründe vortragen, die es rechtfertigen die Frist für die Untätigkeit zu verlängern. Die Beweislast liegt hier bei der Behörde.
Von daher sollte die Behörde nach Eingang eines Widerspruches dem Kunden auch die Gründen mitteilen (unzureichende Gründe), warum es hier länger als ggf. 3 Monate dauert.
Dies kann ich derzeit aus dem Ausgangsposting nicht entnehmen.
Last und least ist die sog. Untätigkeitsklage im Sinne von § 88 SGG doch nur zum Schutz des Sozialleistungsbrechtigten.
Und bei 7 Monaten habe ich meine Bauchschmerzen, mehr nicht!
Meine bescheidene Auffassung; Nein; sieben Monate sind zuviel.
Zunächst muss ich mich korrigieren.
Für die Untätikeitsklage im Falle eines Widerspruches gilt nur eine Frist von 3 Monaten.
Die Frist von 6 Monaten gilt nur, wenn man etwas beantragt und und keine Entscheidung von der Behörde erhält.
Dies ist hier aber nicht so; der Kunde hat einen Ablehnungsbescheid und hat hiergegen Widerspruch erhoben.
Hier gilt für die Erteilung des Widerspruchsbescheides eine Frist von lediglich 3 Monaten.
Ferner muss der Poster nicht die unzureichenden Gründe vortragen, die es rechtfertigen die Frist für die Untätigkeit zu verlängern. Die Beweislast liegt hier bei der Behörde.
Von daher sollte die Behörde nach Eingang eines Widerspruches dem Kunden auch die Gründen mitteilen (unzureichende Gründe), warum es hier länger als ggf. 3 Monate dauert.
Dies kann ich derzeit aus dem Ausgangsposting nicht entnehmen.
Last und least ist die sog. Untätigkeitsklage im Sinne von § 88 SGG doch nur zum Schutz des Sozialleistungsbrechtigten.
Und bei 7 Monaten habe ich meine Bauchschmerzen, mehr nicht!
HalloMachts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:und Broemmel,
hast du gemerkt, dass nach Czaudernas Darstellung nach der Abgabe an den Widerspruchsausschuss der Kasse nur noch die Erteilung eines klagefähigen Bescheids vorgesehen ist - aber keine für den Versicherten günstige Entscheidung?
Gruß!
Machts Sinn
was ist denn das für ein Unsinn ? Ich. habe natürliches Procedere einer Ablehnung beschrieben bis hin zum klage fähigen Bescheid. Deine Wahrnehmungsfähigkeit lässt es anscheinend nicht zu das zu erkennen, deshalb dein Schluss, dass Widerspruchsauschuesse nur klage fähige Bescheide veranlassen würden - hast du etwas falsches gegessen oder getrunken, bist doch so sonst so ein klarer Denker.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 05.08.2012, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Rossi,Rossi hat geschrieben:Na ja, der Poster hat ja nur lediglich gefragt, ob dies Verfahren (7 Monate bis zur Abgabe an den Widerspruchsausschuss) üblich ist.
Meine bescheidene Auffassung; Nein; sieben Monate sind zuviel.
Zunächst muss ich mich korrigieren.
Für die Untätikeitsklage im Falle eines Widerspruches gilt nur eine Frist von 3 Monaten.
Die Frist von 6 Monaten gilt nur, wenn man etwas beantragt und und keine Entscheidung von der Behörde erhält.
Dies ist hier aber nicht so; der Kunde hat einen Ablehnungsbescheid und hat hiergegen Widerspruch erhoben.
Hier gilt für die Erteilung des Widerspruchsbescheides eine Frist von lediglich 3 Monaten.
Ferner muss der Poster nicht die unzureichenden Gründe vortragen, die es rechtfertigen die Frist für die Untätigkeit zu verlängern. Die Beweislast liegt hier bei der Behörde.
Von daher sollte die Behörde nach Eingang eines Widerspruches dem Kunden auch die Gründen mitteilen (unzureichende Gründe), warum es hier länger als ggf. 3 Monate dauert.
Dies kann ich derzeit aus dem Ausgangsposting nicht entnehmen.
Last und least ist die sog. Untätigkeitsklage im Sinne von § 88 SGG doch nur zum Schutz des Sozialleistungsbrechtigten.
Und bei 7 Monaten habe ich meine Bauchschmerzen, mehr nicht!
da stimme ich dir zu, normal ist das nicht !
Gruss
Czauderna
Okay Günter und was lernen wir aus dem nicht normalen Fall?
Etwa eine Untätigkeitsklage, oder keine?
Oder die Bestimmungen des § 88 SGG einfach nur geflissentlich übersehen?
Damit sind wir - nach meiner bescheidenen Auffassung - genau bei der Ausgangsfrage des Posters.
Einige Poster haben hier die Diskussion als Grundsatzdiskussion betrachet.
Ich allerdings nicht.
Etwa eine Untätigkeitsklage, oder keine?
Oder die Bestimmungen des § 88 SGG einfach nur geflissentlich übersehen?
Damit sind wir - nach meiner bescheidenen Auffassung - genau bei der Ausgangsfrage des Posters.
Einige Poster haben hier die Diskussion als Grundsatzdiskussion betrachet.
Ich allerdings nicht.
Naja, Rossi, Dein erster Beitrag galt Czauderna, in den weiteren hast Du Dich eher mit uns "ausgetauscht" - und zwar über Grundsätzliches.Rossi hat geschrieben:Einige Poster haben hier die Diskussion als Grundsatzdiskussion betrachet. Ich allerdings nicht.
Warum hast Du nicht gleich lasker geschrieben, wie er verfahren könnte?
Du hast doch schonmal bewiesen, dass Du Dich einsetzt - warum habe ich dann hier das Gefühl, dass es Dir eher darum geht, die vermeintlichen Verfehlungen der Kassenlandschaft aufzuzeigen? Finde ich persönlich schade.
Wir alle haben Bauchschmerzen bei der bisherigen Dauer des Verfahrens - das nützt dem Betroffenen aber herzlich wenig.
Edit: Die Ausgangsfrage von lasker hatte Czauderna übrigens schon mit dem ersten Beitrag abschließend beantwortet ("(un-)übliches Verfahren").
Na wunderbar Roemer70
Zitat:
Die Ausgangsfrage von lasker hatte Czauderna übrigens schon mit dem ersten Beitrag abschließend beantwortet ("(un-)übliches Verfahren")
Okay, ein unübliches Verfahren. Mehr wollte ich doch gar nicht.
Und was soll der Poster jetzt bei diesem unüblichen Verfahren machen? Warten bis die Kasse aus den Puschen kommt und klein beigeben. So unter dem Motto: piep, piep, wir haben uns alle lieb?!
Oder flankierend sich gegen diese Vorgehensweise wehren und mit einschlägien rechtlichen Normen - die im Sinne des Betroffenen geschaffen wurden - kontern?
Jetzt darfst Du gerne 3 x raten!?
Die Vorschriften des § 88 SGG wurden explizit für diesen Sachverhalt gechaffen. Man kann sich selbstverständlich aus der Sicht der Kasse wie ein Aal aus der Klamotte herausreden.
Die Grundsatzdiskussion der hier überwiegenden Sofas zeigt dies sehr eindrucksvoll.
Ferner verstehe ich nachfolgende Aussage von Dir auch nicht.
Zitat:
Warum hast Du nicht gleich lasker geschrieben, wie er verfahren könnte?
Vieleicht pfeiffst Du dir mal mein erstes Posting in diesem Thread durch. Dort habe ich es klipp und klar zum Ausdruck gebracht.
Zitat:
Die Ausgangsfrage von lasker hatte Czauderna übrigens schon mit dem ersten Beitrag abschließend beantwortet ("(un-)übliches Verfahren")
Okay, ein unübliches Verfahren. Mehr wollte ich doch gar nicht.
Und was soll der Poster jetzt bei diesem unüblichen Verfahren machen? Warten bis die Kasse aus den Puschen kommt und klein beigeben. So unter dem Motto: piep, piep, wir haben uns alle lieb?!
Oder flankierend sich gegen diese Vorgehensweise wehren und mit einschlägien rechtlichen Normen - die im Sinne des Betroffenen geschaffen wurden - kontern?
Jetzt darfst Du gerne 3 x raten!?
Die Vorschriften des § 88 SGG wurden explizit für diesen Sachverhalt gechaffen. Man kann sich selbstverständlich aus der Sicht der Kasse wie ein Aal aus der Klamotte herausreden.
Die Grundsatzdiskussion der hier überwiegenden Sofas zeigt dies sehr eindrucksvoll.
Ferner verstehe ich nachfolgende Aussage von Dir auch nicht.
Zitat:
Warum hast Du nicht gleich lasker geschrieben, wie er verfahren könnte?
Vieleicht pfeiffst Du dir mal mein erstes Posting in diesem Thread durch. Dort habe ich es klipp und klar zum Ausdruck gebracht.
Siehste, Rossi, da haben wir sie wieder, die Vorwürfe und Unterstellungen in Deinen Beiträgen.
Deinen Erstbeitrag habe ich mehrfach gelesen. Vor Ironie strotzend und mit 5 Fragen an Czauderna gespickt. Das nennst Du klipp und klar - speziell für jemanden, der hier vermutlich zum ersten Mal im Forum mitliest? Adressatengerecht? Nicht ansatzweise. Warum nicht einfach mit Verweis auf entsprechende Paragraphen klare Empfehlungen an den Fragesteller geben? Ist das zuviel verlangt? Dann werden Deine Beiträge von den "sich herumaalenden SoFas" auch nicht mehr "missinterpretiert"!
Soviel zum Thema "Reinpfeifen" und "3x raten"...
Deinen Erstbeitrag habe ich mehrfach gelesen. Vor Ironie strotzend und mit 5 Fragen an Czauderna gespickt. Das nennst Du klipp und klar - speziell für jemanden, der hier vermutlich zum ersten Mal im Forum mitliest? Adressatengerecht? Nicht ansatzweise. Warum nicht einfach mit Verweis auf entsprechende Paragraphen klare Empfehlungen an den Fragesteller geben? Ist das zuviel verlangt? Dann werden Deine Beiträge von den "sich herumaalenden SoFas" auch nicht mehr "missinterpretiert"!
Soviel zum Thema "Reinpfeifen" und "3x raten"...
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Leute,
ich finde auch, das hier ist das "Große Aalwinden" der Krankenkassenvertreter.
Die Frage, ob das Procedere so üblich ist, konnte von Czauderna ja offensichtlich weder mit "ja" noch mit "nein" beantwortet werden. Sein "übliches wachsweiches Ausweichmanöver"
und die vorausgehende Diskussion vom 20.05., wozu sich Czauderna bezüglich des Termins des Widerspruchsausschusses nun wiederholt hat http://www.krankenkassenforum.de/bearbe ... ght=#42471 schreien ja förmlich nach "mehr" !7 MOnate bis zur Abgabe an den Ausschuss erscheinen mir auch etwas lange, sind aber durchaus im Bereich des Möglichen.
Und "mehr" ist in solchen Fällen überhaupt nicht schade, gerade nicht wenn die Krankenkassenvertreter hier mal wieder solidarisch das "Große Aalwinden" demonstrieren - Ausflüchte halt, die von unkundigen Versicherten offenbar unkritisch hingenommen werden.
P.S.: vielleicht sollte zur Ausrede mit der hohen Belastung auch mal ein Irrtum ausgeräumt werden, denn mit längerer Bearbeitungsdauer wird diese erfahrungsgemäß nicht geringer, eher umgekehrt ...
Gruß!
Machts Sinn
und wieder ein neuer Begriff - nach dem "Schock-Schaden" kommt jetzt das "Aal-winden" - ist zwar nich ganz so cool wie der "Schock-Schaden", aber immerhin.
Wenn ich schreibe, dass diese 7 Monate im Bereich des Möglichen sind, so ist damit nicht ausgedrückt, dass dies auch rechtlich so in Ordnung ist, sondern eben in der Praxis vorkommt, und das nicht nur im Bereich der GKV.
Also, speziell wieder für dich und ggf. auch noch für Rossi - einfach richtig lesen oder ggf. mal nachfragen, aber nicht einfach auf irgendwelche generellen Handlungsweisen schließen.
"Wachsweich" - ??? - ich sage dazu - wer nur die Theorie kennt und die Praxis nicht berücksichtigt, dem fehlt etwas.
Gruss
Czauderna