Hallo,
ich weiß, dass hier im Forum öfters Beiträge zu diesem Thema veröffentlicht werden, aber ich möchte hiermit für meinen konkreten Fall nochmal auf Nummer sicher gehen. Ich hoffe ihr habt dafür Verständnis.
Folgende Situation:
In den Monaten Januar, Februar und März war ich noch als Studentische Hilfskraft tätig. Dabei habe ich ≈ 361€ monatlich verdient. Von April bis einschließlich Juli hatte ich keinen Job, also auch kein Einkommen.
Ab dem 01.08. habe ich einen Werkstudenten Job begonnen bei dem ich ein recht schwankendes Einkommen (480€-960€) habe.
So wie ich es bisher mit meinen Stunden geplant habe werde ich, wenn ich meine gesamten Einkommen aufaddieren, etwa bei 4800€ Jahresgehalt landen.
Ich bin damit monatlich bei etwa 400€.
Laut Krankenkasse darf ich monatlich etwa 405€ verdienen, wenn ich noch in der Familienversicherung meiner Eltern bleiben möchte. Somit bin ich recht nah an der Grenze und habe mit meiner Stundenplanung nur wenig Luft nach oben.
Jetzt war in dem Schreiben der Krankenversicherung aber auch noch die Rede von einer Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000€ jährlich.
Bedeutet diese, dass ich jährlich bis zu 5880€ verdienen darf ohne aus der Familienversicherung meiner Eltern raus zu müssen?
Verunsichert bin ich in dem Fall, weil im Schreiben der Krankenversicherung die Rede von "gegebenenfalls" war. An was wäre der Abzug der Werbungskostenpauschale denn gebunden, wenn von "gegebenenfalls" die Rede ist?
Vielen Dank, schon mal fürs Lesen bis hierhin!
Werkstudent und Familienversicherung
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Das Einkommen wird durch die Anzahl der Monate, in denen es erzielt wurde, geteilt, nicht durch 12.
Die Werbungskostenpauschale kann dann abgezogen werden, wenn das Gehalt nicht pauschal versteuert wurde (z. B. Minijob). Sind höhere Werbungskosten entstanden, können diese abgezogen werden.
Genaue Infos mit Beispielen findest du hier ab Seite 10: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... kommen.pdf
Jahreszahlen mit unterschiedlichen Grenzen bei den Beispielen bitte beachten!
Die Werbungskostenpauschale kann dann abgezogen werden, wenn das Gehalt nicht pauschal versteuert wurde (z. B. Minijob). Sind höhere Werbungskosten entstanden, können diese abgezogen werden.
Genaue Infos mit Beispielen findest du hier ab Seite 10: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... kommen.pdf
Jahreszahlen mit unterschiedlichen Grenzen bei den Beispielen bitte beachten!
Das heißt bei mir spielen nur 5 Monate ein Rolle, also von August bis Dezember, weil ich in der Zeit meinen Werkstudenten Job habe.
Das Einkommen aus den ersten drei Monaten war eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft. Das spielt dabei kein Rolle, oder?
Demzufolge würde ich natürlich drüber und müsste in die studentische Krankenkasse.
Das Einkommen aus den ersten drei Monaten war eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft. Das spielt dabei kein Rolle, oder?
Demzufolge würde ich natürlich drüber und müsste in die studentische Krankenkasse.
Zum 01.08. wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen. Dabei wird eine vorausschauend Betrachtung gemacht.
Daher: voraussichtliche Bezüge aus der Beschäftigung abzüglich Werbungskosten geteilt durch 5.
Die beendete Beschäftigung interessiert dann nicht mehr. In der zeit waren ja die Voraussetzungen erfüllt
Daher: voraussichtliche Bezüge aus der Beschäftigung abzüglich Werbungskosten geteilt durch 5.
Die beendete Beschäftigung interessiert dann nicht mehr. In der zeit waren ja die Voraussetzungen erfüllt