Hallo zusammen,
folgende Situation u. Frage:
Beziehe seit Apr. 2008 ALG-2, ab 1.12.2009 Rentenbeginn. (63 J.)
Vor ALG 2-Bezug war ich 30 J. in der PKV. Mein Wechsel wieder in die GKV ab ALG 2-Bezug war ausnahmsweise möglich, auf Grund entsprechender Gesetzgebung.
Ab Rentenbeginn komme ich natürlich nicht in die GKV der Rentner, weil dafür in meinem Fall die Voraussetzungen fehlen.
Aber ich kann ab Rentenbeginn GKV-Mitglied auf Dauer bleiben. (lt. Mitteilung der Kasse)
Frage:
1. Bin ich ab Rentenbeginn nun pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied?
2. Welcher %-Satz (Gesamtbeitrag) zur GKV würde in meinem Fall ab Rente monatl. fällig?
Danke für eine Antwort
Welcher GKV-Beitrag ab Rentenbeginn?
Moderator: Czauderna
zu. 2:
die Mindestbemessung für freiwillig versicherte Rentner beträgt 840 €, mit dem allg. Beitragssatz von 15,5% plus der Pflegeversicherung ergibt einen Beitrag von 146,58 € ohne und 148,68 € mit Kinderzuschlag, wobei die Rentenversicherung einen Betragszuschuß gewährt, sofern dieser beantragt ist.
Sollten noch andere Einnahmen vorliegen, kämen diese zu Rente hinzu und würden entsprechend für die Berechnung herangezogen.
die Mindestbemessung für freiwillig versicherte Rentner beträgt 840 €, mit dem allg. Beitragssatz von 15,5% plus der Pflegeversicherung ergibt einen Beitrag von 146,58 € ohne und 148,68 € mit Kinderzuschlag, wobei die Rentenversicherung einen Betragszuschuß gewährt, sofern dieser beantragt ist.
Sollten noch andere Einnahmen vorliegen, kämen diese zu Rente hinzu und würden entsprechend für die Berechnung herangezogen.