Wechsel von PKV in GKV bei Witwenrente

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Kathinka
Beiträge: 2
Registriert: 16.02.2015, 20:51

Wechsel von PKV in GKV bei Witwenrente

Beitrag von Kathinka » 17.02.2015, 17:42

Hallo liebes Forum,

ich schreibe hier für eine Freundin. Möglicherweise fehlen wichtige Angaben, da ich bei den Gesprächen mit der PKV und der GK am Beginn ihres Deutschlandaufenthalts nicht dabei war. – Bitte einen Hinweis geben, wenn dies so sein sollte.

Meine Freundin ist 52 Jahre alt und hat die russische Staatsangehörigkeit. Sie ist seit 2002 in Deutschland, war mit einem Deutschen verheiratet und bezieht, da ihr Ehemann verstorben ist Witwenrente. Sie hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.

Ihr Ehemann war selbständig und privat versichert. Alle Versuche, während der Ehezeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen scheiterten. Sie bekam immer die Auskunft, dass sie nicht in die Pflichtversicherung hinein könne. Sie hat gearbeitet, aber auf Werkvertragsbasis.

Nach dem Tode ihres Mannes bezieht sie eine Witwenrente von 320 € und muss 400 € an die PKV zahlen.

Sie hat zwei Probleme:
1. Dies hält sie nicht mehr lange durch und weiß nicht, was sie jetzt machen soll.
2. Außerdem hat sie das Angebot für 700 € bei einer Hausverwaltung angestellt zu werden aber der potenzielle Arbeitgeber soll nicht durch Fragen verunsichert werden, ob eine normale Anstellung überhaupt möglich ist.

Wir freuen uns auf sachkundigen Rat.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.02.2015, 17:51

Hallo,
wenn Krankenversicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung mit mehr als 450,00 € mtl. eintritt, dann muss sie sogar in die GKV. So einfach ist das.
Warum Sie nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten darf, das bleibt mir rätselhaft - ich meine, natürlich darf sie.
Gruss
Czauderna

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 17.02.2015, 19:34

Hallo czauderna,
Czauderna hat geschrieben:Warum Sie nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten darf, das bleibt mir rätselhaft - ich meine, natürlich darf sie.
der TE meinte wohl, dass sie bisher nicht in die gesetzliche KK konnte. Das wird wohl daran gelegen haben, dass sie bisher nicht versicherungspflichtig beschäftigt war, sondern lediglich Werkverträge hatte. Vielleicht war auch die Arbeitserlaubnis auf selbständige Tätigkeiten beschränkt.
Czauderna hat geschrieben: wenn Krankenversicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung mit mehr als 450,00 € mtl. eintritt, dann muss sie sogar in die GKV. So einfach ist das.
Kleine Einschränkung: Dies gilt nicht, wenn sie bereits über 54 Jahre alt ist.
MfG

ratte1

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 17.02.2015, 21:42

Sie ist ja 52 :)

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 17.02.2015, 22:58

broemmel hat geschrieben:Sie ist ja 52 :)
und ich habe es überlesen :(
sorry

Kathinka
Beiträge: 2
Registriert: 16.02.2015, 20:51

Beitrag von Kathinka » 18.02.2015, 21:06

vielen, vielen Dank auch im Namen meiner Freundin

Antworten