Komplizierter Fall:
1) Mann ist Hausmann und hat ein Gewerbe mit ca. 7000 € per anno Gewerbe.
2) Frau z.Zt. über Versicherungspflichtgrenze, demnächst Teilzeit also unter der Pflichtgrenze
3) 1 Kind 45 Jahre PKV - 1 Kind im Entstehen.
Unsere Vorstellung: alle in die GKV und Zusatzversicherung (evtl. Gewerbe aufgeben).
Meine Lösung:
Frau ab Geburt des 2. Kindes und danach Teilzeit kommt in die GKV .
Mann läßt sich anstellen, kommt in die PKV und nach einiger Zeit kündigt er. Meldet sich als Hausmann und kommt in die GKV der frau.
Frage: Was ist mit den Kindern ? Welche Fristen gibt es zu beachten bezgl. a) der Teilzeitbeschäftigung der Frau b) der Länge des Arbeitsverhältnisses des Mannes ?
Kann uns irgendjemand helfen ?
Z.Zt. zahlen wir ca. 880 € mit einigen Selbstbeteiligungen.
Wechsel PKV in GKV Frau Verdiener, Hausmann Gewerbe 2 Kinder
Moderator: Czauderna
Mhh,
ich versuche es mal..obwohl ich mir nicht sicher bin ob ich die Frage richtig verstanden habe.
Im Moment seid ihr alle in der PKV versichert...richtig?
Wenn deine Frau mit dem Einkommen unter die Beitagsbemessungsgrenze kommt, wird Sie sofort versicherungspflichtig und muß in die GKV wechseln.
Die Kinder haben dann bei ihr beitragsfreien Anspruch in der Familenversicherung da Dein Einkommen ja deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Nun möchtest du ebenfalls ind die GKV?
Das geht nur bei Vorliegen von Versicherungspflicht. Also wenn Du angestellt bist und nicht hauptberuflich selbständig. Wenn Du das für 12 Monate bleibt..kannst Du anschließend die freiwillige Weiterversicherung in der GKV beantragen.
Wenn Deine Frau Dich anstellen möchte..beachte das in diesem Fall die Versicherungspflicht von der Krankenkasse gesondert geprüft wird.
ich versuche es mal..obwohl ich mir nicht sicher bin ob ich die Frage richtig verstanden habe.
Im Moment seid ihr alle in der PKV versichert...richtig?
Wenn deine Frau mit dem Einkommen unter die Beitagsbemessungsgrenze kommt, wird Sie sofort versicherungspflichtig und muß in die GKV wechseln.
Die Kinder haben dann bei ihr beitragsfreien Anspruch in der Familenversicherung da Dein Einkommen ja deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Nun möchtest du ebenfalls ind die GKV?
Das geht nur bei Vorliegen von Versicherungspflicht. Also wenn Du angestellt bist und nicht hauptberuflich selbständig. Wenn Du das für 12 Monate bleibt..kannst Du anschließend die freiwillige Weiterversicherung in der GKV beantragen.
Wenn Deine Frau Dich anstellen möchte..beachte das in diesem Fall die Versicherungspflicht von der Krankenkasse gesondert geprüft wird.