Hallo,
ich bin zum 1.1.07 Mitglied in der PKV, aber in dieser Woche erhielt ich eine Mitteilung meines Arbeitgebers, dass ich ab 1.1.07 wegen Unterschreitens Beitragsbemessungsgrenze wieder pflichtversichert bin. Nun meine Fragen:
1. In den PKV-Bedingungen steht, dass ich binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht insoweit eine Krankheitskostenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündige kann und dem dem Versicherer der
Beitrag nur bis zu diesem Zeitpunkt zusteht. Heißt das, die PKV könnte bei Kündigung den Beitrag vom 1.1.-jetzt einbehalten?
2. Wenn ich mich jetzt neu in der GKV anmelde, ab welchem Zeitpunkt soll das sein, 1.1. oder später? bei 1.1. müßte ich ja noch Beiträge doppelt in PKV und GKV zahlen.
3. Besteht irgendeine Möglichkeit in der PKV zu bleiben?
Danke im voraus für Antworten.
Wechsel PKV-GKV bei Eintritt Krankenversicherungspflicht
Moderator: Czauderna
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Hallo,
zu 2. der Eintritt in der GKV würde wenn dann nur zum 01.01. gehen (Mit Eintritt der Versicherungspflicht)
zu 3. es gibt die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag muss bis zum 31. 03. bei der Krankenkasse gestellt worden sein und ist unwiderruflich.
zu 1. wenn du in die GKV wechselst einfach die Versicherungsbescheinigung vorlegen und dann wird die Versicherung zum 31.12. beendet. Ich würde deshalb aber noch einmal bei der Versicherung nachfragen.
Schöne Grüße
zu 2. der Eintritt in der GKV würde wenn dann nur zum 01.01. gehen (Mit Eintritt der Versicherungspflicht)
zu 3. es gibt die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag muss bis zum 31. 03. bei der Krankenkasse gestellt worden sein und ist unwiderruflich.
zu 1. wenn du in die GKV wechselst einfach die Versicherungsbescheinigung vorlegen und dann wird die Versicherung zum 31.12. beendet. Ich würde deshalb aber noch einmal bei der Versicherung nachfragen.
Schöne Grüße
Hallo !
Soweit ich informiert bin, wird im Allgemeinen davon abgeraten, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, weil diese unwiderruflich ist. Damit könnte man sich dann (auch bei niedrigerem Einkommen) nie wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.
Als Tipp Finanztest 12/2006 über private Krankenversicherungen.
Gruß
Carsten
Soweit ich informiert bin, wird im Allgemeinen davon abgeraten, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, weil diese unwiderruflich ist. Damit könnte man sich dann (auch bei niedrigerem Einkommen) nie wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.
Als Tipp Finanztest 12/2006 über private Krankenversicherungen.
Gruß
Carsten
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