Wechsel Kind PKV in GKV-Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Ide2
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Wechsel Kind PKV in GKV-Familienversicherung

Beitrag von Ide2 » 25.03.2014, 09:43

Hallo,
vielleicht weiss jemand Rat:
ein minderjähriges Kind kommt von der PKV in die GKV-Familienversicherung. Wg. schwerer Krankheit und lfd. Behandlung bei zwei Ärzten ohne Kassenzulassung möchte Fam. den privaten Krankheitskostenvolltarif fürs Kind behalten. PKV hat keinen interessanten Zusatztarif für ambulante Behandlung und Arzneimittel.
PKV, GKV und Bürgertelefon sagen geht nicht wg. Doppelversicherung?
Habe hier schon irgendwo gelesen, dass es möglich sein müsste.
Im Tarif steht, dass GKV angezeigt werden muss und PKV dann innerhalb von drei Monaten beendet werden [u]kann[/u].
Oder gibt es eine Möglichkeit über GKV zu einem Arzt ohne Kassenzulassung
zu gehen? Ein Arzt ohne Kassenzulassung darf wohl auch nichts auf GKV verordnen - richtig?
Wäre über Antwort sehr dankbar.
Ide

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.03.2014, 11:22

Hallo,
das ist richtig, grundsätzlich gilt, dass, auch bei Wahl der Kostenerstattung nur Kosten von Vertragsbehandlern erstattungsfähig sind in der GKV.
Ich habe deshalb "grundsätzlich" geschrieben weil ich mich erinnern kann, das es einen Ausnahmegrund gibt, das müsste ich allerdings nach schauen und da ich derzeit im Urlaub bin, würde das dauern. Vielleicht kann ein anderer Experte dazu etwas mehr schreiben.
Gruss
Czauderna

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.03.2014, 13:08

Die PKV darf bestehen bleiben. Ein Verbot der Doppelversicherung gibt es nicht.

Die parallele GKV muss der PKV unverzüglich angezeigt werden.

Eine Kündigung ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Die Auskünfte der GKV, PKV und des Bürgertelefons sind schlichtweg NONSENS!
Zuletzt geändert von derKVProfi am 27.03.2014, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.

Ide2
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Beitrag von Ide2 » 27.03.2014, 09:10

Danke, das hilft schon mal weiter.

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