Wechsel der GKV bei Beitragsschulden möglich?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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halligalli
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Wechsel der GKV bei Beitragsschulden möglich?

Beitrag von halligalli » 21.02.2014, 11:32

Guten Morgen!

Ich habe mich nun doch dazu entschlossen die GKV zu wechseln. Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe Beitragsschulden bei der GKV aus der Zeit zu der ich freiwillig versichert war, mein Versicherungsschutz ruht. Bin jetzt wieder pflichtversichert. Die wollen sich nicht auf Ratenzahlung einlassen, sondern den ganzen Betrag zurück haben. Kann ich nicht, also zahl ich Raten, den Versicherungsschutz lassen sie trotzdem ruhen. Und nun gibts auch noch Probleme mit der kieferorthopädischen Behandlung meiner Tochter. Also, hab ich mir ne neue GKV gesucht.
Problem 1: Ich fahre jeden Tag an der alten GKV vorbei und hab die Kündigung dort persönlich in den Briefkasten geworfen. Im nachhinein kam mir die Idee, dass das vielleicht doof war, und ein Einschreiben Rückschein besser gewesen wäre? Was meint ihr dazu?
Problem 2: Das ganze ist nun 10 Tage her und ich habe noch keine Kündigungsbestätigung bekommen. OK, das dauert, bis das an der richtigen Stelle gelandet ist und dann rausgeschickt wird. Aber mir kam nun folgender Gedanke: lässt mich die alte GKV überhaupt gehen, wenn ich da noch Schulden habe? Können die mich unter Druck setzen, nach dem Motto: du gehts erst wenn du bezahlt hast?Wie ist da die rechtliche Lage?
Vielen Dank!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.02.2014, 12:10

Du kannst kündigen, deine alte Kasse muss dich auch gehen lassen, sofern die Bindungsfrist erfüllt ist, sie wird jedoch deiner neuen Kasse das Ruhen der Leistungen mitteilen und das gilt dann auch bei deiner neuen Kasse.

Die Kündigungsbestätigung muss innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden, nach den 14 Tagen würde ich dort nachfragen und falls die Kündigung aus welchen Gründen auch immer nicht angekommen sein sollte, kannst du immer noch bis zum 28.02.14 persönlich vorbeigehen und die Kündigung abgeben.

halligalli
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Beitrag von halligalli » 21.02.2014, 12:33

Vielen Dank!
Ja, die Bindungsfrist ist erfüllt. Dass der Versicherungsschutz immer noch ruht, ist schon ok. Mir gehts vor allem um die Behandlung meiner Tochter. Aber woher weiß denn die alte GKV, für welche neue GKV ich mich entschieden habe? Teilt das die neue GKV der alten mit? Denn in die Kündigung hab ich nicht reingeschrieben, wo ich versichert bin. Oder steht in der Kündigungsbestätigung: Frau XY hat bei uns
Beitragsschulden in Höhe von XX Euro? Oder ruft die neue GKV bei der alten an und sagt: Frau XY ist nun bei uns versichert? :?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.02.2014, 12:44

Auf der Kündigungsbestätigung steht, dass die Leistungen ruhen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2014, 14:15

Hallo,
der Krankenversicherungsschutz ruht nur für das Mitglied, nicht aber für die familienversicherten Angehörigen.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Re: Wechsel der GKV bei Beitragsschulden möglich?

Beitrag von roemer70 » 22.02.2014, 03:58

halligalli hat geschrieben:Und nun gibts auch noch Probleme mit der kieferorthopädischen Behandlung meiner Tochter. Also, hab ich mir ne neue GKV gesucht.
Hallo halligalli,

bist Du Dir denn sicher, dass diese Probleme nicht auch bei der neuen Kasse auftreten werden und vielleicht in der Sache begründet sind? Hast Du das im Vorfeld abgeklärt (via schriftlicher Zusage)?
Sonst kommst Du zwar nicht vom Regen in die Traufe, aber erreicht hättest Du vermutlich auch nichts - außer einer neuen 18monatigen Bindungsfrist.

Gruß
roemer70

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