Ich habe folgendes Problem:
Unser Sohn (27) ist Student (Diplomand) und seit kurzem verheiratet. Seine Frau ist berufstätig und dadurch ist er bei ihr kostenlos familienversichert. Unser Sohn hat einen Minijob und verdient im Durchschnitt 280,- Euro/Monat. Da das Einkommen unserer Schwiegertochter sehr gering ist, unterstützen wir unseren Sohn bis zum Ende des Studiums auch weiterhin mit Unterhaltszahlungen von ca. 450,- Euro/Monat.
Zählen diese Unterhaltszahlungen nun zu seinem Einkommen und müssten dann bei der GKV auch als diese angegeben werden, dann müsste er sich ja selbst versichern, oder zählen diese Zahlungen nicht zum Einkommen, da sie Unterhaltszahlungen der Eltern an das studierende Kind sind und bleibt er damit familienversichert?
Im Internet habe ich ein „Rundschreiben“ der Krankenkassen vom 8. Oktober 2008 gefunden, das zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist, indem heißt es nun unter Pkt. 2.1.4.2
„Unterhaltszahlungen von Eltern an ihre studierenden Kinder mit eigener Wohnung zählen unabhängig von deren Höhe ebenfalls nicht zum Gesamteinkommen des Kindes.“ Steuerrechtlich ist es so, dass die Unterhaltszahlungen nicht zum Einkommen des Kindes zählen. Bei den Krankenkassen ist beim Antrag auf Familienversicherung anzugeben, Einkommen nach EStG § 2….Demnach würden die Unterhaltszahlungen ebenfalls nicht zum Einkommen zählen.
Bei der Krankenkasse habe ich über die Hotline keine ausreichende Antwort bekommen, man war doch sehr verunsichert. Ich weiß auch nicht, an wen ich mich da konkret um eine Auskunft wenden könnte?
Was zählt zum Gesamteinkommen (Familienversicherung)?
Moderator: Czauderna