Hallo,
Doch, doch. Mein Zahnarzt möchte eine dreischichtige Kompositfüllung setzen, sollte ich ja beantragen und da hat die Krankenkasse ihn angerufen und gesagt er darf das nur wenn ich ihm ein Gutachten meines Nephrologen vorlege. Und darauf rief seine Angestellte mich vollkommen entsetzt an und meinte soetwas haben sie noch nie gehört.
Und dann hatte ich das Gutachten, bin ja seit 1998 bei ihm in Behandlung, auch nochmal zur Sicherheit an die Krankenkasse geschickt und da schrieb man zurück: eine dreiflächige, adhäsive Kompositfüllung wird ihnen hiermit versagt. Genau in diesen Worten.
So und vor Gericht meinte die von der Krankenkasse - Kompositfüllungen sind erlaubt aber keine dreiflächigen und da stand der Richter auf und schrie sie an: Eben doch !!!
Man war ich erschrocken.
Sie: Dann möchte es vielleicht der Zahnarzt nicht machen. Lol, er hat doch den Kostenplan geschrieben, und das nicht auf meinem Wunsch hin.
Ich wieder: Ja sie haben mir das doch schriftlich verboten ! Hatte das Blatt ja mit.
Sie: Ja, sie müssen ja auch einen neuen Allergietest machen.
Richter: Eben nicht !
Sie: Ja, aber vielleicht liegt ja keine Niereninsuffizienz vor, das Gutachten ist beim MDK.
Richter: So ein Quatsch mit dem MDK ! Das hat der Zahnarzt zu entscheiden und nicht die Krankenkasse !
Wenn er es für notwendig hält dann kann er das über die Karte abrechnen.
Und dann kam ihr Spruch: Ähm naja wir sind halt keine Ärzte die das entscheiden können.
@ Machts Sinn: Vielen Dank !
Mir kamen am Ende voll die Tränen, 3 Monate Schmerzen, und der Richter sagt direkt das ich denen garnichts beweisen muss.
Ich konnte es einfach nicht fassen.
Gestern hat mich mein Zahnarzt angerufen und ich habe nächsten Freitag meinen Termin. Alles ok.
MfG