Was kostet so ein MDK-Gutachten ?
Moderator: Czauderna
Was kostet so ein MDK-Gutachten ?
Hallo,
ich möchte keine genaue Summe wissen, aber was kostet so ein MDK-Gutachten in etwa der Krankenkasse ?
Ich habe einen Allergiepass von der Uniklinik und ich bin seit 1998 beim Nephrologen in Behandlung.
Es geht um EINE COMPOSITFÜLLUNG.
Die Krankenkasse übernimmt 35 Euro, ich müsste 53 Euro übernehmen, da es aber heißt das bei Allergikern und Nierenkranken die Kunststofffüllung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann wird nun erstmal seitens der Krankenkasse alles angezweifelt.
Soll heißen Gutachten MDK Nr. 1 wurde von Zahnärztin erstellt. Lehnt Allergiepass ab.
Darauf habe ich Einspruch eingelegt und es wurde MDK Nr. 2 eingeschaltet. Gutachten erstellt von Allergologin. Diese nennt falsche Werte und es treten noch einige andere Ungereimtheiten auf.
Also reiche ich das Gutachten vom Nephrologen ein. Derzeit befindet sich als mein Gutachten beim Gutachter des MDK, der nun über das Gutachten entscheidet.
Also bekomme ich demnächst ein Gutachten Nr. 3.
3 Gutachten - wieviel kostet das der Krankenkasse in etwa ?
Es geht wie bereits gesagt um 53 Euro.
MfG
ich möchte keine genaue Summe wissen, aber was kostet so ein MDK-Gutachten in etwa der Krankenkasse ?
Ich habe einen Allergiepass von der Uniklinik und ich bin seit 1998 beim Nephrologen in Behandlung.
Es geht um EINE COMPOSITFÜLLUNG.
Die Krankenkasse übernimmt 35 Euro, ich müsste 53 Euro übernehmen, da es aber heißt das bei Allergikern und Nierenkranken die Kunststofffüllung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann wird nun erstmal seitens der Krankenkasse alles angezweifelt.
Soll heißen Gutachten MDK Nr. 1 wurde von Zahnärztin erstellt. Lehnt Allergiepass ab.
Darauf habe ich Einspruch eingelegt und es wurde MDK Nr. 2 eingeschaltet. Gutachten erstellt von Allergologin. Diese nennt falsche Werte und es treten noch einige andere Ungereimtheiten auf.
Also reiche ich das Gutachten vom Nephrologen ein. Derzeit befindet sich als mein Gutachten beim Gutachter des MDK, der nun über das Gutachten entscheidet.
Also bekomme ich demnächst ein Gutachten Nr. 3.
3 Gutachten - wieviel kostet das der Krankenkasse in etwa ?
Es geht wie bereits gesagt um 53 Euro.
MfG
Hallo,
der MDK wird nicht pro Gutachten bezahlt, sondern über eine Umlage durch alle KK finanziert.
Näheres hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisc ... rsicherung
MfG
ratte1
der MDK wird nicht pro Gutachten bezahlt, sondern über eine Umlage durch alle KK finanziert.
Näheres hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisc ... rsicherung
MfG
ratte1
Re:
???Holly-D hat geschrieben:Es geht um EINE COMPOSITFÜLLUNG.
Die Krankenkasse übernimmt 35 Euro, ich müsste 53 Euro übernehmen, da es aber heißt das bei Allergikern und Nierenkranken die Kunststofffüllung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann wird nun erstmal seitens der Krankenkasse alles angezweifelt.
Soll heißen Gutachten MDK Nr. 1 wurde von Zahnärztin erstellt. Lehnt Allergiepass ab.
Kann es an der Allergie liegen? oder am Verfahren des Allergietests?
Diagnostik oder besser gesagt, ärztliche Behandlung ist nicht Aufgabe MDK.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
haben wir das nicht schon mal durchgekaut?
http://www.krankenkassenforum.de/vergif ... ght=#35201
Offensichtlich sind die Unterlagen nicht so eindeutig gewesen, oder der Zahnarzt hat beim Steigerungssatz mal ordentlich zugelangtb und den 3,5 fachen evt. genommen, und die Kasse zahlt nur 1,8 fach?
Es fehlen wir ein paar weitergehende Infos. Was sagt der Kostenvoranschlag genau? Was will die Kasse genau zahlen? Vergleichsfüllung?
LG, Fee
haben wir das nicht schon mal durchgekaut?
http://www.krankenkassenforum.de/vergif ... ght=#35201
Offensichtlich sind die Unterlagen nicht so eindeutig gewesen, oder der Zahnarzt hat beim Steigerungssatz mal ordentlich zugelangtb und den 3,5 fachen evt. genommen, und die Kasse zahlt nur 1,8 fach?
Es fehlen wir ein paar weitergehende Infos. Was sagt der Kostenvoranschlag genau? Was will die Kasse genau zahlen? Vergleichsfüllung?
LG, Fee
Das ist alt, da wurde mir dann vor Gericht gesagt ich müsse alles nur vorher beantragen und dann geht das.
Und das habe ich nun mit der neuen Füllung gemacht, und nach genau 3 Monaten nun kam die dritte Ablehnung.
Ich habe damals meinen Allergiepass eingereicht, dann hat eine Berliner Zahnärztin ihn ausgewertet und gesagt er wäre nicht nach den Richtlinien der DKG.
Habe mit der DKG gesprochen, die sagen ich soll das Anfechten.
Dann habe ich ein zweites Gutachten bekommen, wo die Berliner Zahnärztin wieder denselben Mist erzählt hat.
Ich wieder bei DKG angerufen, waren genervt.
Ich wieder Widerspruch geschrieben und bekam ein Schreiben das die Berliner Zahnärztin sich nicht mehr dazu äußern kann.
Dann hieß es ich muss Fotos schicken, da wurde dann seitens der Krankenkasse schwarz-weiß Kopien gemacht und ich bekam ein drittes Gutachten in dem stand - auf den schwarz-weiß Kopien ist keine Allergie zu erkennen. Abgelehnt. Das ging dann vor Gericht und da wurde mir gesagt ich soll einfach die nächste Füllung beantragen, der Richter sieht keinen Grund warum der Pass abgelehnt werden sollte. Es ist klar aus den Unterlagen ersichtlich das eine Nierenerkrankung zudem besteht.
Habe ich im Januar, am 6. gemacht. Habe dann einen Monat später einen Anruf erhalten in dem man mir mitteilte man möchte nun ein Gutachten meines Nephrologen.
Außerdem sagte mir dann gleich - Zitat: Wenn sie wirklich nierenkrank wären (bin ich seit 1998) hätten sie mehr Ausfallzeiten auf Arbeit und würden auch mal im Krankenhaus liegen.
So also habe ich bei meinem Nephrologen einen Termin gemacht und da dies nicht so schnell ging wieder warten müssen.
Im Februar habe ich dann mein Gutachten eingereicht und dann hieß es das ist jetzt beim Gutachter, der das Gutachten nun begutachtet !
Dabei haben die schon mehrere Gutachten seit der Gerichtsverhandlung von meinen Ärzten.
Es geht bei meiner Füllung nicht um einen Austausch, da ist Karies. Die Seite bröckelt schon weg.
Auf dem Kostenvoranschlag steht:
GOZ 2100 Kompositfüllung, adhäsiv, 3fl.
Faktor 2,3
Und das wäre halt nicht zweckmäßig, wirtschaftlich und wie man das noch nennt.
Deshalb steht im letzten Schreiben, das mir eine Kunststofffüllung untersagt ist.
LG
Holly
Und das habe ich nun mit der neuen Füllung gemacht, und nach genau 3 Monaten nun kam die dritte Ablehnung.
Ich habe damals meinen Allergiepass eingereicht, dann hat eine Berliner Zahnärztin ihn ausgewertet und gesagt er wäre nicht nach den Richtlinien der DKG.
Habe mit der DKG gesprochen, die sagen ich soll das Anfechten.
Dann habe ich ein zweites Gutachten bekommen, wo die Berliner Zahnärztin wieder denselben Mist erzählt hat.
Ich wieder bei DKG angerufen, waren genervt.
Ich wieder Widerspruch geschrieben und bekam ein Schreiben das die Berliner Zahnärztin sich nicht mehr dazu äußern kann.
Dann hieß es ich muss Fotos schicken, da wurde dann seitens der Krankenkasse schwarz-weiß Kopien gemacht und ich bekam ein drittes Gutachten in dem stand - auf den schwarz-weiß Kopien ist keine Allergie zu erkennen. Abgelehnt. Das ging dann vor Gericht und da wurde mir gesagt ich soll einfach die nächste Füllung beantragen, der Richter sieht keinen Grund warum der Pass abgelehnt werden sollte. Es ist klar aus den Unterlagen ersichtlich das eine Nierenerkrankung zudem besteht.
Habe ich im Januar, am 6. gemacht. Habe dann einen Monat später einen Anruf erhalten in dem man mir mitteilte man möchte nun ein Gutachten meines Nephrologen.
Außerdem sagte mir dann gleich - Zitat: Wenn sie wirklich nierenkrank wären (bin ich seit 1998) hätten sie mehr Ausfallzeiten auf Arbeit und würden auch mal im Krankenhaus liegen.
So also habe ich bei meinem Nephrologen einen Termin gemacht und da dies nicht so schnell ging wieder warten müssen.
Im Februar habe ich dann mein Gutachten eingereicht und dann hieß es das ist jetzt beim Gutachter, der das Gutachten nun begutachtet !
Dabei haben die schon mehrere Gutachten seit der Gerichtsverhandlung von meinen Ärzten.
Es geht bei meiner Füllung nicht um einen Austausch, da ist Karies. Die Seite bröckelt schon weg.
Auf dem Kostenvoranschlag steht:
GOZ 2100 Kompositfüllung, adhäsiv, 3fl.
Faktor 2,3
Und das wäre halt nicht zweckmäßig, wirtschaftlich und wie man das noch nennt.
Deshalb steht im letzten Schreiben, das mir eine Kunststofffüllung untersagt ist.
LG
Holly
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Kasse zahlt die Kunststofffüllung. Du möchtest jedoch die Kompositfüllung. Das ist auch bei nachgewiesener Allergie keine Kassenleistung: kzv-berlin.de/fuer-patienten/kosteninformationen/fuellungen.html
Nach jahrzehntelanger Erprobung und Erforschung sehen zahnärztliche Fachleute bislang keine Belege für eine Gesundheitsgefährdung durch Amalgamfüllungen. Um aber eventuelle Gefährdungen zu vermeiden, sollten folgende Patientengruppen auf Amalgam sicherheitshalber verzichten:
Schwangere und Stillende aus vorbeugendem Gesundheitsschutz
bei nachgewiesenen Allergien gegen Amalgambestandteile
Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen
In diesen Fällen weichen die Krankenkassen von ihrer Linie ab und bezahlen ausnahmsweise auch die teureren Kunststoffversorgungen.
Sogenannte Komposites sind zahnfarbene Kunststoffe. Entsprechende Füllungen werden meist in mehreren Schichten aufgetragen: Nachdem das zu füllende Loch leicht angeätzt wurde, wird ein Haftmittel (Kleber) verteilt. Dann wird das Komposite in dünnen Schichten aufgetragen und Schicht für Schicht unter Lichteinwirkung gehärtet . Komposites sind fast genauso stabil wie Amalgam und haben den Vorteil, zahnfarbend zu sein. Für die aufwändigere Verarbeitung dieser Füllungstechnik und dieses Füllungsmaterials ist eine Zuzahlung zu leisten.
Es gibt Glasionomerzemente ( keine Kunststoffe ) oder Kompomere (modifizierte Kunststoffe ) für Füllungen im Seitenzahnbereich sowie für einfache Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich. Diese sind als Alternativen zu den oben genannten Amalgamfüllungen oder dentinadhäsiven Kompositefüllungen anzusehen. Die Kosten tragen die Krankenkassen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann können Sie sich an unsere Patientenberatungsstelle der Kammer und KZV wenden.
Glasionomerzemente hat er schon versucht, das fällt ab. War bei einem anderen Zahn so denn es sind ja kautragende Flächen.
Etwas anderes bietet er in seiner Praxis aber nicht an.
Und mir hat man seitens der Krankenkasse folgendes per Mail geschrieben:
Etwas anderes bietet er in seiner Praxis aber nicht an.
Und mir hat man seitens der Krankenkasse folgendes per Mail geschrieben:
Wenn bei Ihnen eine schwere Niereninsuffizienz vorliegt - und Sie aus medizinischer Sicht eine neue Füllung benötigen - kann der Zahnarzt eine Kompositfüllung direkt über die Versichertenkarte abrechnen. In welcher Form der Zahnarzt einen Nachweis der Niereninsuffizienz benötigt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Zahnarzt.
Zur Erklärung des Begriffes Kompositfüllung:
Komposit ist ein Gemisch aus einem nur geringen Teil an Kunststoff und hohen Anteilen von feinsten Glasteilchen. Dennoch gehört Komposit zur Gruppe der Kunststofffüllungen.
Nur diese Kompositfüllungen kann der Zahnarzt voll über die Versichertenkarte abrechnen. Es gibt natürlich noch viele andere Füllungskunststoffe, wo Zuzahlungen entstehen können. Eine Beratung dazu kann nur durch den Zahnarzt erfolgen - und muß durch den Zahnarzt erfolgen - wenn Mehrkosten für Sie entstehen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich bitte an.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Kompomere können über Versichertenkarte abgerechnet werden. Wenn in der Mail tatsächlich Komposit und nicht Kompomer steht, hat der/die Kollege/in was verwechselt.
Dass der Arzt das in seiner Praxis nicht anbietet, bedeutet ja nicht, dass die Kasse für die teurere Füllung aufkommt. Und wenn die Gasionomerzemente nicht halten, dürfte die Kompositfüllung auch nicht stabiler sein:
agz-rnk.de/agz/content/3/3_4/3_4_4/3_4_4_2/3_4_4_2_5/index.phpKompomer ist ein zahnfarbener Füllungswerkstoff aus Komposit und Glasionomer-Zement
Dass der Arzt das in seiner Praxis nicht anbietet, bedeutet ja nicht, dass die Kasse für die teurere Füllung aufkommt. Und wenn die Gasionomerzemente nicht halten, dürfte die Kompositfüllung auch nicht stabiler sein:
agz-rnk.de/agz/content/3/3_4/3_4_4/3_4_4_2/3_4_4_2_2/index.phpNachteile:
im Seitenzahnbereich nur für kleine Füllungen
keine große Belastbarkeit
Verfärbung der Füllung durch Tee, Kaffee etc.
Die Angestellte ist der Chef der Zahnabteilung der Krankenkasse.
Wenn das falsch ist sitzt sie an der falschen Position.
Ich habe sonst nur Kompositfüllungen, auch am Backenzahn, da haben 2 Seiten gefehlt und die habe ich aus eigener Tasche bezahlt. Und die halten nun schon 5 Jahre.
Zement wäscht sich bekanntlich bei Kauflächen aus und ist laut Zahnärzten dort nicht zu empfehlen.
Die übernehmen ja anscheinend sogar auch Inlays, denn da steht:
Wenn das falsch ist sitzt sie an der falschen Position.
Ich habe sonst nur Kompositfüllungen, auch am Backenzahn, da haben 2 Seiten gefehlt und die habe ich aus eigener Tasche bezahlt. Und die halten nun schon 5 Jahre.
Zement wäscht sich bekanntlich bei Kauflächen aus und ist laut Zahnärzten dort nicht zu empfehlen.
Die übernehmen ja anscheinend sogar auch Inlays, denn da steht:
MfGAn den (Mehr)Kosten von Einlagefüllungen (Inlays) kann sich die Kasse nur bei folgenden Indikationen beteiligen:
- mit Epikutantest nachgewiesene allergie gegen Amalgaminhaltsstoffe und gegen Füllungskunststoffe
- eingeschränkte Nierenfunktion und nachgewiesene Allergie gegen Füllungskunststoffe.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wieso soll es der Kasse ähnlich gehen wenn die mir von Kompositfüllungen schreibt ?
Dann ist die Frau nicht fähig dort zu arbeiten und muss versetzt werden.
Dafür kann ich doch nichts. Ich habe es ja schließlich schriftlich und immer wieder dort angegeben selbst in Originalkopie.
Dann sind die anderen Mitarbeiter wohl auch nicht des Lesens fähig oder man könnte sich zumindest entschuldigen das man zu blöd war.
Und wenn man mal überlegt was so ein Inlay kostet, das wollen sie dann übernehmen, aber eine Kompositfüllung nicht ?
Ich will kein Inlay ! Das war nur ein Vergleich.
Internetseite:
Dann ist die Frau nicht fähig dort zu arbeiten und muss versetzt werden.
Dafür kann ich doch nichts. Ich habe es ja schließlich schriftlich und immer wieder dort angegeben selbst in Originalkopie.
Dann sind die anderen Mitarbeiter wohl auch nicht des Lesens fähig oder man könnte sich zumindest entschuldigen das man zu blöd war.
Und wenn man mal überlegt was so ein Inlay kostet, das wollen sie dann übernehmen, aber eine Kompositfüllung nicht ?
Ich will kein Inlay ! Das war nur ein Vergleich.
Internetseite:
Was denn nun ? Übernimmt man oder nicht ? Es ist ja medizinisch notwendig.Zahnfarbenes, stabiles Füllungsmaterial, welches sich aus verschiedenen Komponenten (Kunststoffe, in denen speziell aufbereitete, mikrofeine Glas- und Quarzteilchen eingelagert werden) zusammensetzt. Das Material wird mit dem Zahnbein und dem Zahnschmelz verklebt und in der Regel mit einem Speziallicht gehärtet. Komposit wird vorwiegend im Frontzahnbereich, seit einigen Jahren auch für den Backenzahnbereich verwendet. Die ... übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Kompositfüllungen. Lediglich bei großen aufwändigen Kompositfüllungen in Schicht- und Ätztechnik im Seitenzahnbereich können Mehrkosten für den Versicherten entstehen.
Hallo,Holly-D hat geschrieben:Wieso soll es der Kasse ähnlich gehen wenn die mir von Kompositfüllungen schreibt ?
Dann ist die Frau nicht fähig dort zu arbeiten und muss versetzt werden.
Dafür kann ich doch nichts. Ich habe es ja schließlich schriftlich und immer wieder dort angegeben selbst in Originalkopie.
Dann sind die anderen Mitarbeiter wohl auch nicht des Lesens fähig oder man könnte sich zumindest entschuldigen das man zu blöd war.
Und wenn man mal überlegt was so ein Inlay kostet, das wollen sie dann übernehmen, aber eine Kompositfüllung nicht ?
Ich will kein Inlay ! Das war nur ein Vergleich.
Internetseite:Was denn nun ? Übernimmt man oder nicht ? Es ist ja medizinisch notwendig.Zahnfarbenes, stabiles Füllungsmaterial, welches sich aus verschiedenen Komponenten (Kunststoffe, in denen speziell aufbereitete, mikrofeine Glas- und Quarzteilchen eingelagert werden) zusammensetzt. Das Material wird mit dem Zahnbein und dem Zahnschmelz verklebt und in der Regel mit einem Speziallicht gehärtet. Komposit wird vorwiegend im Frontzahnbereich, seit einigen Jahren auch für den Backenzahnbereich verwendet. Die ... übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Kompositfüllungen. Lediglich bei großen aufwändigen Kompositfüllungen in Schicht- und Ätztechnik im Seitenzahnbereich können Mehrkosten für den Versicherten entstehen.
da wir nicht deine Kasse sind und nur auf das antworten können was du uns schreibst, sage ich mal - man übernimmt nicht - dir bleibt da nur der Rechtsweg.
Ob man es als Kasse wegen so eines lächerlichen Streitwertes allerdings darauf ankommen lässt, das steht auf einem anderen Blatt.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Ich habe mir mal deine älteren Beiträge durchgelesen. Da geht es ja um mehrere Baustellen und wegen der Füllungen warst du mit der Kasse bereits vor Gericht. Wenn man versucht, z. B. das Problem der Füllungen aufzudröseln, kommst du mit Inlays um die Ecke. Da den Überblick zu behalten ist mir nicht möglich. Und ich befürchte, dass es der Kasse ähnlich geht.Holly-D hat geschrieben:Wieso soll es der Kasse ähnlich gehen wenn die mir von Kompositfüllungen schreibt ?
Die anderen Fälle sind wie bereits gesagt beendet. Da hat mir der Richter gesagt, es wird weder der Test noch die Erkrankung aberkannt.
Er meinte, ich muss nur die Füllung beantragen und dann wird das übernommen und das versuchte ich nun.
Und ja, sie lassen es drauf ankommen, denn am 10. habe ich wegen Eilbedürftigkeit einen Termin.
Es sagt ja auch keiner von denen, Du da gibt es noch andere Füllungen außer Komposit oder Zement. Nein, nichts dergleichen.
Übrigens hat man das Zitat der Internetseite gestern gelöscht. Jetzt so kurz vor dem Gerichtstermin mag das ja was heißen.
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Er meinte, ich muss nur die Füllung beantragen und dann wird das übernommen und das versuchte ich nun.
Und ja, sie lassen es drauf ankommen, denn am 10. habe ich wegen Eilbedürftigkeit einen Termin.
Es sagt ja auch keiner von denen, Du da gibt es noch andere Füllungen außer Komposit oder Zement. Nein, nichts dergleichen.
Übrigens hat man das Zitat der Internetseite gestern gelöscht. Jetzt so kurz vor dem Gerichtstermin mag das ja was heißen.
Hab schnell noch ausgedruckt aus dem Cache.