Was darf die Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Was darf die Krankenkasse
Hallo
Ich habe mal eine Frage. Ich bin Berufssoldat, meine Frau und meinen Sohn habe ich bei einer BKK Krankenkasse versichert. Mehrmals im Jahr bekomme ich immer ein Schriftstück in dem ich meine Gehaltsmitteilung zu senden soll. Dieses habe ich auch immer gemacht, obwohl sich mein Gehalt nicht ändert. Weil man ja nicht jedes Jahr befördert wird und sich dieses bis zu 16 Jahren hinziehen kann. Nun habe ich wieder eine Gehaltsmitteilung zu gesendet und nun habe ich einen Brief bekommen, ich möchte doch meine Einkommensteuererklärung von 2007 bis jetzt zu senden. Ist sowas Rechtens? Weil ich habe ja immer meine Gehaltsmitteilung an die Krankenasse gesendet damit haben sie ja alles. Im Gesetz steht Einkommensbescheinigung, dieses habe ich ja gemacht. Wenn ich das Schreiben ganz genau lese, trifft da gar nichts auf mich zu. Denn dort steht, ist ihr Ehegatte Privat versichert, benötigen wir eine Gehaltsbescheinigung. Wir Soldaten haben freie Heilfürsorge, damit bezahle ich weder in eine Private noch eine Gesetzliche Krankenkasse. Dafür kann ich mir auch die Ärzte nicht aussuchen und muss meine Frau und Sohn selber versichern.
Spiceman
Ich habe mal eine Frage. Ich bin Berufssoldat, meine Frau und meinen Sohn habe ich bei einer BKK Krankenkasse versichert. Mehrmals im Jahr bekomme ich immer ein Schriftstück in dem ich meine Gehaltsmitteilung zu senden soll. Dieses habe ich auch immer gemacht, obwohl sich mein Gehalt nicht ändert. Weil man ja nicht jedes Jahr befördert wird und sich dieses bis zu 16 Jahren hinziehen kann. Nun habe ich wieder eine Gehaltsmitteilung zu gesendet und nun habe ich einen Brief bekommen, ich möchte doch meine Einkommensteuererklärung von 2007 bis jetzt zu senden. Ist sowas Rechtens? Weil ich habe ja immer meine Gehaltsmitteilung an die Krankenasse gesendet damit haben sie ja alles. Im Gesetz steht Einkommensbescheinigung, dieses habe ich ja gemacht. Wenn ich das Schreiben ganz genau lese, trifft da gar nichts auf mich zu. Denn dort steht, ist ihr Ehegatte Privat versichert, benötigen wir eine Gehaltsbescheinigung. Wir Soldaten haben freie Heilfürsorge, damit bezahle ich weder in eine Private noch eine Gesetzliche Krankenkasse. Dafür kann ich mir auch die Ärzte nicht aussuchen und muss meine Frau und Sohn selber versichern.
Spiceman
§ 10 SGB V wenn privat Versicherte, Berufssoldaten ,gehören somit zur freien Heilfürsorge, somit versicherugnsfrei = privat Versicherte, ein höheres Einkommen als die BBG / JAE haben 3712,50 € mtl im Jahr 2011, 2010 3958,30 € mtl. als das Mitglied ist eine Familienversicherung für die Kinder nicht möglich. Die Krankenaksse darf und muss das machen, allerdings 1 X im Jahr reicht, stellt sichnur die Frage warum rückwirkend für 2007, da hätte denn geprüft werden müssen. Es besteht Mitwirkungspflicht.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 13.02.2011, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
So sehe ich das auch. Das Gehalt was dort steht, würde ich gerne mal haben. Die Mitwirkungspflicht habe ich ja geleistet, in dem ich jedes Jahr dreimal eine Gehaltsmitteilung zu gesendet habe, sofern ich eine andere bekommen habe. Denn um Papier zu sparen, bekommt man nur eine, wenn sich was ändert. Wie oben schon beschrieben, ändert sich dort gar nichts über Jahre, eher nach unten hin.
Jedes mal eine andere Mitarbeitern bei der BKK und immer wieder das gleiche, das nimmt kein Ende. Wenn es so ist, dann muss ich wohl mein Geld in einer anderen Kasse tragen und diese wird bestimmt keine Gesetzlich mehr sein. Obwohl es auch andere gibt, wie ich Erfahren durfte. Aber durch die Versetzungen muss man öfters die Kasse wechseln. Da sie nicht in alle Bundesländer zuständig ist.
Dann werde ich mal morgen mit er BKK besprechen, mal sehen was die so sagen warum ich das machen soll.
Jedes mal eine andere Mitarbeitern bei der BKK und immer wieder das gleiche, das nimmt kein Ende. Wenn es so ist, dann muss ich wohl mein Geld in einer anderen Kasse tragen und diese wird bestimmt keine Gesetzlich mehr sein. Obwohl es auch andere gibt, wie ich Erfahren durfte. Aber durch die Versetzungen muss man öfters die Kasse wechseln. Da sie nicht in alle Bundesländer zuständig ist.
Dann werde ich mal morgen mit er BKK besprechen, mal sehen was die so sagen warum ich das machen soll.
Grundsätzlich ja, aber bei Soldempfängern und Menschen die in der Verantwortung für dieses Landes dienen, nuja da war denn mal wieder der Vater des Phyrus Sieges Vater des Gedankens. Im Prinzip reicht ein Nachweis aus. Wenn denn eine GKV festgestellt hat das die Fama möglich ist ist das erstmal bindend. Sollte denn eine neue GKV gewählt werden ist die Familienverischerung mit dem Datum des Beitrittes zu prüfen, und nicht 4x im Jahr, das ganze läßt sich nämlich nicht mit der Melde Fv Vf begründen, und denn geht das auch erst dann wenn der Steuerbescheid rechtsgültig ist. Ansonsten gilt Ball flach halten und das Runde in das Eckige.Ansonsten ist alles andere Gedöns.
Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen!
Dafür, dass Sie für unser Land den Kopf hinhalten, dürfen Sie so wie bei freiwilligen Versicherten üblich, Beiträge auch von Zins- und Mieteinkünften bezahlen. Dachte auch, dass das Grundgesetz für alle gilt, diesen Irrtum habe ich ebenfalls zu spät bemerkt, sonst würde ich jetzt wie andere in der Schweiz wohnen.
Hallo,
und schon wieder wird hier unterschwellig suggeriert das es an den jeweiligen Kassen liegt, nein, es liegt an der Gesetzgebung und die Kassen sind die Ausführungsbehörde. Allerdings erscheint mir eine mehrmalige Prüfung der Familienversicherung im Jahr auch mehr als übertrieben - kenne ich so nicht - einmal jährlich oder sogar längere Zeiträume sind die Regel.
Gruss
Czauderna
und schon wieder wird hier unterschwellig suggeriert das es an den jeweiligen Kassen liegt, nein, es liegt an der Gesetzgebung und die Kassen sind die Ausführungsbehörde. Allerdings erscheint mir eine mehrmalige Prüfung der Familienversicherung im Jahr auch mehr als übertrieben - kenne ich so nicht - einmal jährlich oder sogar längere Zeiträume sind die Regel.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
und schon wieder wird hier unterschwellig suggeriert das es an den jeweiligen Kassen liegt, nein, es liegt an der Gesetzgebung und die Kassen sind die Ausführungsbehörde. Allerdings erscheint mir eine mehrmalige Prüfung der Familienversicherung im Jahr auch mehr als übertrieben - kenne ich so nicht - einmal jährlich oder sogar längere Zeiträume sind die Regel.
Gruss
Czauderna
Die armen Kassenbeamten, müssen sie unbedingt blinden Beamtengehorsam leisten. Wir erwarten doch auch dass die Gefolgsleute von Gaddafi bei offensichtlichem Unrecht ihrem Chef den Gehorsam verweigern.
Das hier zitierte Unrecht ist zwar in der Wertigkeit nicht ganz mit dem da unten vergleichbar, denke aber schon, dass Beamte und Mitarbeiter vor Ort offensichtliche Widersprüche bei obersten Stellen anmahnen könnten.
Unrecht fängt im Kleinen an und wir wünschen uns ja hierzulande wirklich keine neue DDR und auch keine afrikanischen Verhältnisse.
*sarkasmus=on*Solidar hat geschrieben:Das hier zitierte Unrecht ist zwar in der Wertigkeit nicht ganz mit dem da unten vergleichbar
Ein Glück, dass SGB & Co. nicht ganz mit dem Völkermord in Lybien vergleichbar sind. Sonst hätten sich meine Kollegen vor der nächsten Beitragseinstufung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden müssen.
*sarkasmus=off*
Bitte keine Vergleiche mehr mit Unrechtsregimes oder Verbrechen an der Bevölkerung. Erstens wird das der deutschen Gesetzgebung nicht gerecht (mag man von den Ergebnissen halten, was man will) und zweitens verharmlost es die Geschehnisse "da unten" (sic!).
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Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo Solidar,
den Beamten bei einer Krankenkasse, den gibt es nur noch sehr selten und Ihr Vergleich ist eine Geschmacklosigkeit - solche Beiträge gehören, wenn überhaupt, in ein "Stammtischforum" und dort in die unteren Schubladen.
Gruss
Czauderna
Ihrer Antwort nach fühlen Sie sich persönlich getroffen, so war es nicht gemeint. Hatte angenommen, dass es sich um ein demokratisches Forum handelt mit Meinungsfreiheit. Dazu gehört auch, dass auf Missstände in unserem Sozialstaat hingewiesen wird. Wollte nur darauf aufmerksam machen zu welchen Problemen es führen kann, wenn ein Staat Bürgerrechte missachtet, dies heißt nicht, dass wir schon so weit sind. Das Leiden der Bevölkerung in dem zitierten Land liegt mir sehr am Herzen und aus meinen Zeilen kann auch nicht entnommen werden, dass die Größenordnung und das Leid dort von mir abgewertet oder abgemildert werden soll. Die Zeiten der Terroranschläge liegen jedoch auch bei uns noch nicht so lange zurück. Mit welcher Selbstgefälligkeit und Überheblichkeit gehen Presse, Politiker und Bevölkerung davon aus, dass nie wieder Extremisten Einfluss bei uns gewinnen können.
Eine Missachtung der Bürgerrechte immer größerer Gruppen kann dazu führen, dass irgendwelche Deppen ausrasten oder Parteien jenseits des Grundgesetzes an die Macht kommen. Nichts anderes kann und will ich verhindern wenn ich sehe wie und mit welcher Scheinheiligkeit bei uns so vieles läuft. Über Demokratie reden ist einfach, danach handeln das wird schon schwieriger.