Wann beginnt Berechnung der Kündigungsfrist?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Krankenkassenwechsel
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Wann beginnt Berechnung der Kündigungsfrist?

Beitrag von Krankenkassenwechsel » 18.08.2010, 13:22

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich habe folgendes Problem. Ich bin aktuell freiwillig gesetzlich versichert und möchte nun in die private Krankenversicherung wechseln, da dies für mich einfach günstiger ist.

Ich habe nun am 31.07.2010 meiner Krankenkasse die Kündigung zugesandt. Die Kündigung ist jedoch erst am 03.08.2010 bei meiner Krankenkasse eingegangen.

Ich wollte damit eigentlich erreichen, dass ich zum 30.09.2010 da draussen bin, aber welches Datum zählt denn nun?
Meine Krankenkasse sagt, sie bestätigen mir die Kündigung zum 31.10.2010, da die Kündigung erst im August eingegangen ist, aber ausgesprochen habe ich sie bereits am 31.07.2010, was sich mit Beleg ja auch belegen lässt.

Kennt sich hiermit jemand aus? Vielen lieben Dank schon mal im voraus.

Gast

Beitrag von Gast » 18.08.2010, 13:28

der 31.7. war ein Samstag. hast du erwartet, dass die Kündigung am Samstag bei der Krankenkasse eingeht!?

der Eingang der Kündigung bei der Krankenkasse (Poststempel) ist ausschlaggebend.

mit einer Kündigung sollte man nicht bis auf den letzten Drücker warten.

Krankenkassenwechsel
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Ohne Worte

Beitrag von Krankenkassenwechsel » 18.08.2010, 14:08

Natürlich...ich erwarte grundsätzlich, dass an einem Tag abgegebene Briefe von unserem zuverlässigen Postunternehmen auch sofort am selbigen Tage kilometerweit noch ausgeliefert wird!!!! Hallo??? Auf blöde Antworten kann ich durchaus verzichten!

Ich wollte lediglich wissen, welches Datum ausschlaggebend ist. Wenn ich andere Dinge kündige, z.B. einen Handyvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist kann ich diese durchaus am letzten des Monats versenden! Nun meine Frage...ist dies bei den Krankenkassen ebenso und das Datum der Kündigung ist ausschlaggeben oder das Eingangsdatum. Da unsere liebe Post desöfteren nicht so zuverlässig ist, vergehen hin und wieder einige Tage ins Land, bis Briefe ankommen. Sollte eine Kündigung also im Worst-Case 5 Tage dauern und ich bin dann auch im nächsten Monat, muss ich drunter leiden? Kann ja wohl nicht sein....

heinrich
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Beitrag von heinrich » 18.08.2010, 14:22

Eingangsdatum bei der Krankenkasse zählt.

Dies hatte Krümel2007 doch in seiner zweiten Zeile unmissverständlich geschrieben.

Gast

Beitrag von Gast » 18.08.2010, 14:23

ich hätte jetzt jede x-beliebige Krankenkasse aus dem Netz picken können, ich hab mal die erste beim Gockel angezeigte genommen und da steht:

Entscheidend für das Wirksamwerden der Kündigung ist das Eingangsdatum bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.

http://www.bkk24.de/typo3/index.php?id=660

RevengeofPKV
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Wirksamwerden der Kündigung

Beitrag von RevengeofPKV » 18.08.2010, 14:57

Die Kündigung ist eine sog. empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang bei demjenigen wirksam wird, demgegenüber man sie abgeben muss (§ 130 BGB). Es kommt also darauf an, wann das Kündigungsschreiben die Krankenkasse erreicht hat.

RHW
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Beitrag von RHW » 19.08.2010, 20:01

Hallo,

wenn es eilig ist, würde ich immer das Faxgerät wählen: ein unterschriebenes Fax ist genauso gültig wie ein Einschreiben. Das Faxprotokoll am besten aufbewahren.

Die Zeit bis zum 31.10. kann man ggf. noch für einen GKV-PKV-Vergleich nutzen.

Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Bei den PKV-Leistungen sollte man immer folgende Bereiche genauer betrachten:
- Psychotherapie
- Kuren/Reha (jetzt und als Rentner)
- Hilfsmittel: offenes oder geschlossenes Hilfsmittelverzeichnis

Bei den Gesundheitsfragen sind häufig auch Beschwerden anzugeben (z.B. Schwindel, Kopfschmerz, Schnarchen etc.).

Der Tätigkeitsbericht auf der Homepage des "PKV-Ombudsmann" enthält die häufigsten Beschwerden von PKV-Versicherten.

Aus Sicht der GKV kann man übrigens bis zum 31.10. seine Kündigung noch zurücknehmen (Eingangsdatum bei der Krankenkasse!). Aus Sicht der PKV gibt es für den Wiederruf andere Fristen (ggf. kürzer oder länger).

Gruß
RHW

zahnfee
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Re: Ohne Worte

Beitrag von zahnfee » 22.08.2010, 00:27

Sollte eine Kündigung also im Worst-Case 5 Tage dauern und ich bin dann auch im nächsten Monat, muss ich drunter leiden?

Ich leide mit dir :D

Im Ernst, wo ist denn das Problem? wenn du deine Kündigung auf den letzten Drücker abgibst? bei dir :!:

Gruß und Kuss

Morbie et Orbi
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Beitrag von Morbie et Orbi » 26.08.2010, 17:32

Hallo !

Ich kann die Information von RHW nur unterstreichen. Wir hatten schon den Fall, dass dem Wechsler zur privaten Krankenversicherung der Vertrag kurz nach dem Wechsel gekündigt wurde, weil die Krankheit eines seiner Kinder (Diagnose ADS) schon früher einmal Ansatzweise einmal behandelt worden ist. Welches Kind hatte nicht schon einmal diese Synthome? Mhhmmm, mal nachdenken !!

Ist doch Irre, wie man einen ursächlichen Zusammenhang konstruieren kann. Ich denke auch die Geburt hat was mit dem späteren Tod zu tun (war nur gefrötzelt ;-)).

Ich gebe zudem noch zu bedenken, dass auch viele Vertreter einer privaten Krankenversicherung gesetzlich versichert sind. Also bitte nochmals überdenken! Was ist mit Familie/planung!!??

Paule
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Re: Ohne Worte

Beitrag von Paule » 26.08.2010, 18:18

zahnfee hat geschrieben:Sollte eine Kündigung also im Worst-Case 5 Tage dauern und ich bin dann auch im nächsten Monat, muss ich drunter leiden?
Wenn jemand leidet, weil er/sie was nicht rechtzeitig auf die Reihe kriegt, viel Vergnügen!

Hier ein Zitat aus einem Mietrechtsurteil, gilt aber für alle Vertragskündigungen:

Die Kündigungserklärung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss den erkennbaren Willen enthalten, den Mietvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden zu wollen. Die Kündigungserklärung wird jedoch erst mit dem wirksamen Zugang beim ... rechtsgültig.

Was genau bedeutet Zugang?
Der Zugang der Kündigungserklärung ist in § 130 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Er ist rechtlich gegeben, wenn die Erklärung so in den Machtbereich (Briefkasten, Geschäftsräume) des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen Kenntnis nehmen kann und diese nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist.

Wenn ein Handyanbieter die verspätete Kündigung akzeptiert hat, war das entweder eine Billig-Aushilfe, oder die waren froh, Sie los zu sein!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.08.2010, 10:59

Morbie et Orbi hat geschrieben:Hallo !

Ich kann die Information von RHW nur unterstreichen. Wir hatten schon den Fall, dass dem Wechsler zur privaten Krankenversicherung der Vertrag kurz nach dem Wechsel gekündigt wurde, weil die Krankheit eines seiner Kinder (Diagnose ADS) schon früher einmal Ansatzweise einmal behandelt worden ist. Welches Kind hatte nicht schon einmal diese Synthome? Mhhmmm, mal nachdenken !!

Ist doch Irre, wie man einen ursächlichen Zusammenhang konstruieren kann. Ich denke auch die Geburt hat was mit dem späteren Tod zu tun (war nur gefrötzelt ;-)).

Ich gebe zudem noch zu bedenken, dass auch viele Vertreter einer privaten Krankenversicherung gesetzlich versichert sind. Also bitte nochmals überdenken! Was ist mit Familie/planung!!??

hallo,
ja, besonders deinen letzten Satz kann ich aus meiner Praxis heraus nur bestätigen - quer durch alle PKVèn zieht es sich wie ein roter Faden, eine realtiv grosse Anzahl von PKV-Mitarbeitern, die für den Bereich der Krankenversicherung tätig sind haben eine Mitgliedschaft (natürlich auch bei uns) in der GKV, meist mit kostenlos mitversicherter Familie -
ist doch merkwürdig oder etwa nicht ??
Gruss
Czauderna

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