Nun ja, notiere Dir das Datum zum Übergang zur Altersrente. Denn dort ist eine neue KVdR-Berechnung zu machen. Mit an Sicherheit angrenzenden Wahrscheinlichkeit erfüllst Du dann theoretisch die Voraussetzungen für die KVdR.
Theoretisch heißt aber lange noch nicht, dass dies in der Praxis funktionieren wird. Warum funktioniert es teilweise in der Praxis nicht? Ganz einfach, weil es den Kassenmitarbeitern in der Praxis "teilweise" nicht bekannt ist, dass die KVdR neu zu prüfen ist.
Ich habe just noch so einen Fall in der Praxis gehabt. Der Mitarbeiter Kasse war seit 20 Jahren in der KVdR tätig. Er hat von morgens bis abends nichts anderes gemacht, als die KVdR-Voraussetzungen zu prüfen. So ein Mitarbeiter sollte in der Praxis als durchaus erfahren angesehen werden. Leider war es nicht so. Er hat eine erneute KVdR-Prüfung aufgrund des Übergangs zur Altersrente abgelehnt. Die KVdR-Vorausetzungen seien nur beim erstmaligen Antrag auf eine Rente zu prüfen. Dabei sei es egal, um welche Rente es sich handelt.
Tja, dann habe ich diesen vermeintlich erfahrenen Mitarbeiter der Kasse auf das Gemeinsame Rundschreiben der Kasse zur KVdR hingewiesen (dort steht es schwarz auf weiß). Wir haben gemeinsam die entsprechende Passage gelesen. Der vermeintlich erfahrene Mitarbeiter der Kasse (20 Jahre in der KVdR) kam ins grübeln, och Du Kacke, wat iss dat denn? Er war hoffnungslos überfordert, so etwas hat er in den letzen 20 Jahren seiner Tätigkeiten im Bereich der KVdR noch nicht erlebt bzw. einfach nicht gewusst.
Weiteres Ergebnis war: der vermeintlich erfahrene Mitarbeiter bekam eine feuchte Hose, irgendwie wollte er es nicht glauben, was in diesem Gemeinamen Rundschreiben zur KVdR steht. Iss ja klar, seit 20 Jahren hat er es anders gemacht! Ergebnis war: es hat seinen Referenten (Jurist) eingeschaltet mit der Frage, ob dies wohl zu wahr sein kann?
Nach 4 Wochen kam die Antowrt des Refernten mit dem Ergebnis, dass dem Gemeinsamen Rundschreiben zur KVdR zu folgen ist.
Jenes ist die Ausgangslage in der Erfarhung meiner bescheidenen Praxiserfahrung, mehr nicht.
Viel Erfolg bei der Umsetzung!!!
Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Moderator: Czauderna
Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Hallo Rossi,
Danke für das Beispiel, ich werde sicher nicht vergessen, den Antrag zu stellen und dranzubleiben.
Es ist unfassbar, wie manche Mitarbeiter mit ihrer Verantwortung umgehen!
Letztlich hängen da ja auch Existenzen dran und gerade diejenigen, die sich nicht gut wehren können oder gutgläubig sind oder vielleicht auch überfordert, müssen dann klar kommen.
Als "Kunde" der Agentur für Arbeit erlebe ich auch unglaubliche Dinge. Am Ende habe ich bisher immer Recht bekommen, allerdings nach viel Zeitaufwand auf allen Seiten.
Sicherlich kann man das nicht verallgemeinern, aber jeder Fall ist einer zu viel.
Nochmals meinen herzlichen Dank für die Tipps und Hinweise,
beste Grüße,
Claudio
Danke für das Beispiel, ich werde sicher nicht vergessen, den Antrag zu stellen und dranzubleiben.
Es ist unfassbar, wie manche Mitarbeiter mit ihrer Verantwortung umgehen!
Letztlich hängen da ja auch Existenzen dran und gerade diejenigen, die sich nicht gut wehren können oder gutgläubig sind oder vielleicht auch überfordert, müssen dann klar kommen.
Als "Kunde" der Agentur für Arbeit erlebe ich auch unglaubliche Dinge. Am Ende habe ich bisher immer Recht bekommen, allerdings nach viel Zeitaufwand auf allen Seiten.
Sicherlich kann man das nicht verallgemeinern, aber jeder Fall ist einer zu viel.
Nochmals meinen herzlichen Dank für die Tipps und Hinweise,
beste Grüße,
Claudio
Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Na ja, ich habe für diese Vorgehensweise (unrechtmäßig) auch eine Erklärung.
Die Kassenmitarbeiter sind für das Massengeschäft ausgebildet. Exotenfälle sind ein Nebenkriegsschauplatz, hierfür sind sie nicht ausgebildet.
Du bist leider ein Exotenfall, so etwas geht in der Regel durch die Lappen!!!
Die Kassenmitarbeiter sind für das Massengeschäft ausgebildet. Exotenfälle sind ein Nebenkriegsschauplatz, hierfür sind sie nicht ausgebildet.
Du bist leider ein Exotenfall, so etwas geht in der Regel durch die Lappen!!!
Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Ach ja, leider ist es bei der Agentur für Arbeit nicht viel anders!!