Vorversicherung & Krankengeld evtl. Nachzahlung?
Moderator: Czauderna
Vorversicherung & Krankengeld evtl. Nachzahlung?
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich bin demletzt erkrankt und habe Krankengeld beantragt. Jetzt hat mich die Tante von der KK angerufen und wollte wissen wo ich vorher versichert war, ohne das zu wissen könnte sie das Geld nicht auszahlen.
Von 2010 bis heute bin/war ich über den Arbeitgeber versichert, hatte ein normales angestellten Verhältnis.
Paar Monate davor war ich über mein Vater in der Familienversicherung mit drin und vor der Zeit war ich paar Monate (Jahre?) nicht versichert da meine Mutter selbständig war und zuviel verdient hatte so das ich aus der Versicherung geflogen bin.
In der Zeit war ich Schüler und ohne Einkünfte.
Kann es jetzt Probleme mit dem Krankengeld geben da ich eine Zeit lang nicht versichert war bzw. kann es sein das ich etwas nachzahlen muss?
Was sage ich am besten der Sachbearbeiterin?
Danke
ich habe folgendes Problem. Ich bin demletzt erkrankt und habe Krankengeld beantragt. Jetzt hat mich die Tante von der KK angerufen und wollte wissen wo ich vorher versichert war, ohne das zu wissen könnte sie das Geld nicht auszahlen.
Von 2010 bis heute bin/war ich über den Arbeitgeber versichert, hatte ein normales angestellten Verhältnis.
Paar Monate davor war ich über mein Vater in der Familienversicherung mit drin und vor der Zeit war ich paar Monate (Jahre?) nicht versichert da meine Mutter selbständig war und zuviel verdient hatte so das ich aus der Versicherung geflogen bin.
In der Zeit war ich Schüler und ohne Einkünfte.
Kann es jetzt Probleme mit dem Krankengeld geben da ich eine Zeit lang nicht versichert war bzw. kann es sein das ich etwas nachzahlen muss?
Was sage ich am besten der Sachbearbeiterin?
Danke
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Hallo,
und hier ist ein Onkel von der Krankenkasse - neben der Frage ob überhaupt ein Krankengeldanspruch besteht, es könnte bei der Vorgängerkasse bereits die 78 Wochen Krankengeldbezug vorgelegen haben, geht es u.U. auch um die Höhe des Krankengeldes.
Einmalzahlungen, die in den letzten 12 MOnaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurden (auch von anderen Arbeitgebern) fliessen in die Krankengeldberechnung mit ein), d.h. es wäre von Vorteil für dich.
Gruss
Czauderna
und hier ist ein Onkel von der Krankenkasse - neben der Frage ob überhaupt ein Krankengeldanspruch besteht, es könnte bei der Vorgängerkasse bereits die 78 Wochen Krankengeldbezug vorgelegen haben, geht es u.U. auch um die Höhe des Krankengeldes.
Einmalzahlungen, die in den letzten 12 MOnaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurden (auch von anderen Arbeitgebern) fliessen in die Krankengeldberechnung mit ein), d.h. es wäre von Vorteil für dich.
Gruss
Czauderna
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