Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zu den Vorsorgeuntersuchungen. Kann mir jemand sagen, welche Untersuchungen Pflicht sind? Welche die Kassen übernehmen? Und in welchen Abständen man gehen muss/darf?
Vielleicht kennt jemand eine entsprechende Aufstellung im Internet?
Meine Augenärztin erzählt immer wieder, dass ich Krankenkassenansprüche verliere, wenn ich Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehme; auch diverse Untersuchungen soll/muss ich laut ihr machen lassen (z.B. Messung der Hornhautdicke wurde mir jetzt als "das haben sie aber auch noch offen" - dringend empfohlen).
Achso: Ich bin bei der DAK versichtert, 26 Jahre alt und Studentin; gehe regelmäßig zum Frauenarzt und Augenarzt. Bei den Impfungen habe ich das Pflichtprogramm denke ich (auch z.B. FSME).
Vielen Dank schon mal vorab für Antworten!
Beste Grüße, Dana.
Vorsorgeuntersuchungen
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo!
Auch die anderen Vorsorgen (die Krankenkassenfee genannt hat) sind keine Pflichtleistungen, solltest Du aber natürlich machen.
Es gibt keine Pflichtvorsorgen! Lediglich der jährliche Zahnarztbesuch rechnet sich bei Zahnersatz finanziell. Aber auch diesen kann Dir keiner vorschreiben.
Lass Dir also nichts erzählen, sondern wechsel lieber den Augenarzt!
ramirez93
Auch die anderen Vorsorgen (die Krankenkassenfee genannt hat) sind keine Pflichtleistungen, solltest Du aber natürlich machen.
Es gibt keine Pflichtvorsorgen! Lediglich der jährliche Zahnarztbesuch rechnet sich bei Zahnersatz finanziell. Aber auch diesen kann Dir keiner vorschreiben.
Lass Dir also nichts erzählen, sondern wechsel lieber den Augenarzt!
ramirez93
Hallo,
gesetzlich kann dich selbstverständlich niemand zwingen, Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, jedoch versucht die Gesundheitspolitik selbstverständlich, die Versicherten für diese Vorsorgeuntersuchungen zu gewinnen. Leider tut sie dieses (neben dem Bereich Zahnersatz) zukünftig durch die Gesundheitsreform für chronisch Kranke im Hinblick auf die Gesamtbelastungsgrenze der Zuzahlung.
Hier ein Auszug aus einem Fachvortrag:
Neue Voraussetzungen für Chroniker (§ 62 SGB V)
Ziel:
Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und eigenverantwortlichem Verhalten soll betont werden.
Maßnahmen:
Verknüpfung der verminderten Belastungsgrenze mit der Inanspruch-nahme der in § 25 Abs. 1 und 2 SGB V definierten Vorsorgeunter-suchungen.
Bedeutet im Klartext:
Die Krankenkassen sind verpflichtet, den Versicherten zu Beginn des Kalenderjahres auf maßgebliche Gesundheitsuntersuchungen hinzuweisen.
Die Dokumentation in Anspruch genommener Vorsorgeuntersuchungen erfolgt in einem einheitlichen Bonusheft.
Bereits chronisch Erkrankte haben jährlich eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wonach sich der Versicherte therapiegerecht verhält.
Sollte all o. g. nicht nachgewiesen werden können, so erhalten Versicherte, die an einer chronischen Erkrankung leiden zukünftig keine geringere Belastungsgrenze bei Zuzahlungen von 1 % des Gesamteinkommens sondern 2%
Diese Regelung greift im übrigen erst ab dem 01.01.2008. Aber da zum heutigen Zeitpunkt niemand weiss, wann er u. U. chronisch Krank wird, sind aus finanziellen Erwägungen heraus derartige Vorsorgeuntersuchungen m. E. n. Pflicht!
gesetzlich kann dich selbstverständlich niemand zwingen, Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, jedoch versucht die Gesundheitspolitik selbstverständlich, die Versicherten für diese Vorsorgeuntersuchungen zu gewinnen. Leider tut sie dieses (neben dem Bereich Zahnersatz) zukünftig durch die Gesundheitsreform für chronisch Kranke im Hinblick auf die Gesamtbelastungsgrenze der Zuzahlung.
Hier ein Auszug aus einem Fachvortrag:
Neue Voraussetzungen für Chroniker (§ 62 SGB V)
Ziel:
Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und eigenverantwortlichem Verhalten soll betont werden.
Maßnahmen:
Verknüpfung der verminderten Belastungsgrenze mit der Inanspruch-nahme der in § 25 Abs. 1 und 2 SGB V definierten Vorsorgeunter-suchungen.
Bedeutet im Klartext:
Die Krankenkassen sind verpflichtet, den Versicherten zu Beginn des Kalenderjahres auf maßgebliche Gesundheitsuntersuchungen hinzuweisen.
Die Dokumentation in Anspruch genommener Vorsorgeuntersuchungen erfolgt in einem einheitlichen Bonusheft.
Bereits chronisch Erkrankte haben jährlich eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wonach sich der Versicherte therapiegerecht verhält.
Sollte all o. g. nicht nachgewiesen werden können, so erhalten Versicherte, die an einer chronischen Erkrankung leiden zukünftig keine geringere Belastungsgrenze bei Zuzahlungen von 1 % des Gesamteinkommens sondern 2%
Diese Regelung greift im übrigen erst ab dem 01.01.2008. Aber da zum heutigen Zeitpunkt niemand weiss, wann er u. U. chronisch Krank wird, sind aus finanziellen Erwägungen heraus derartige Vorsorgeuntersuchungen m. E. n. Pflicht!
Krebsfrüherkennungen sollten einmal jährlich durchgeführt werden.
und
Check-up Untersuchungen (ab 35) einmal aller 2 Jahre.
genaueres unter http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... hungen.pdf
und
Check-up Untersuchungen (ab 35) einmal aller 2 Jahre.
genaueres unter http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... hungen.pdf