Vorsorgekur, Präventionsmaßnahme der gesetzl. Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Vorsorgekur, Präventionsmaßnahme der gesetzl. Krankenkasse
Hallo,
in diesem Jahr habe ich bereits aufgrund meiner WS-Erkrankung (mehrere Bandscheibenvorfälle mit OP-Indikation) eine stationäre Kur von dem RV-Träger erhalten.
Nun bin ich auch noch an einer Autoimmunerkrankung (Fibromyalgie mit entz. Bindegewebserkrankung) erkrankt. Diese Erkrankung wurde in der Reha nicht mitbehandelt.
Ist es richtig, dass ein chronisch Kranker einen Anspruch auf eine jährliche Präventionskur zur Vermeidung von Verschlimmerung seiner Erkrankung hat? Ist die KK zuständig oder der RV-Träger?
Kann man sich den Kurort und das Kurhaus aussuchen?
Wichtig für mich wäre auch, dass diese Maßnahme im Rahmen der Lohnfortzahlung absolviert werden kann.
Aufgrund meiner rheumatischen Erkrankung erhalte ich jedes Jahr für 14 Tage eine Krankenhauseinweisung zur stationären Behandlung, hier erhalte ich auch meine Lohnfortzahlung.
Nun möchte ich gerne einmal jährlich stationär in einem Kurhaus oder in einer Kurklinik meine Behandlungen durchführen lassen, in einem Ort, der aufgrund des radongehaltes für mich wesentlich effektiver ist.
Ist das möglich? Gerne auch anstelle des Krankenhausaufenthaltes, der ja auch nicht preiswert ist.
Ich bin in Vollzeit berufstätig und habe zwingend - aufgrund von ständigen Schmerzen - einen höheren Behandlungsbedarf.
Welche Möglichkeiten hätte ich, um einmal jährlich - als chronisch Kranke - eine derartige Maßnahme zu erhalten?
Gruß Medina
in diesem Jahr habe ich bereits aufgrund meiner WS-Erkrankung (mehrere Bandscheibenvorfälle mit OP-Indikation) eine stationäre Kur von dem RV-Träger erhalten.
Nun bin ich auch noch an einer Autoimmunerkrankung (Fibromyalgie mit entz. Bindegewebserkrankung) erkrankt. Diese Erkrankung wurde in der Reha nicht mitbehandelt.
Ist es richtig, dass ein chronisch Kranker einen Anspruch auf eine jährliche Präventionskur zur Vermeidung von Verschlimmerung seiner Erkrankung hat? Ist die KK zuständig oder der RV-Träger?
Kann man sich den Kurort und das Kurhaus aussuchen?
Wichtig für mich wäre auch, dass diese Maßnahme im Rahmen der Lohnfortzahlung absolviert werden kann.
Aufgrund meiner rheumatischen Erkrankung erhalte ich jedes Jahr für 14 Tage eine Krankenhauseinweisung zur stationären Behandlung, hier erhalte ich auch meine Lohnfortzahlung.
Nun möchte ich gerne einmal jährlich stationär in einem Kurhaus oder in einer Kurklinik meine Behandlungen durchführen lassen, in einem Ort, der aufgrund des radongehaltes für mich wesentlich effektiver ist.
Ist das möglich? Gerne auch anstelle des Krankenhausaufenthaltes, der ja auch nicht preiswert ist.
Ich bin in Vollzeit berufstätig und habe zwingend - aufgrund von ständigen Schmerzen - einen höheren Behandlungsbedarf.
Welche Möglichkeiten hätte ich, um einmal jährlich - als chronisch Kranke - eine derartige Maßnahme zu erhalten?
Gruß Medina
Hallo,
eine stationäre Rehabilitation pro Jahr gibt es auch für chronisch Kranke nicht. Vielmehr kommt es immer auf die medizinische Notwendigkeit einer stationären Reha an (auch wenn dieses Gerücht offensichtlich nicht auszurmerzen ist). Zuständig ist bei vers-pflichtigen Beschäftigten in aller Regel der Rentenversicherungsträger, weil dieser vorrangig gegenüber der KK ist.
Die Möglichkeit, eine Reha statt eines Krankenhausaufenthalt zu wählen, wenn die Reha krankenhausähnlich ist, gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
Daher bleibt nur die Möglichkeit, im Falle der Notwendigkeit immer wieder neu einen Antrag auf Reha beim RV-Träger zu stellen.
MfG
ratte1
eine stationäre Rehabilitation pro Jahr gibt es auch für chronisch Kranke nicht. Vielmehr kommt es immer auf die medizinische Notwendigkeit einer stationären Reha an (auch wenn dieses Gerücht offensichtlich nicht auszurmerzen ist). Zuständig ist bei vers-pflichtigen Beschäftigten in aller Regel der Rentenversicherungsträger, weil dieser vorrangig gegenüber der KK ist.
Die Möglichkeit, eine Reha statt eines Krankenhausaufenthalt zu wählen, wenn die Reha krankenhausähnlich ist, gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
Daher bleibt nur die Möglichkeit, im Falle der Notwendigkeit immer wieder neu einen Antrag auf Reha beim RV-Träger zu stellen.
MfG
ratte1
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Besteht denn wenigstens die Möglichkeit, an dem entsprechenden Kurort eine private Unterkunft zu nehmen, um dann das nahegelegene Kurhaus zwecks Behandlungen auf Kosten der KK aufzusuchen?
Kann dann der Kurarzt die Verordnung übernehmen? oder muss der Hausarzt diese Verordnungen ausstellen?
Gruß
Medina
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Besteht denn wenigstens die Möglichkeit, an dem entsprechenden Kurort eine private Unterkunft zu nehmen, um dann das nahegelegene Kurhaus zwecks Behandlungen auf Kosten der KK aufzusuchen?
Kann dann der Kurarzt die Verordnung übernehmen? oder muss der Hausarzt diese Verordnungen ausstellen?
Gruß
Medina
Das Verfahren nennt sich ambulante Vorsorgemaßnahme (§ 23 SGB V) und würde - da es eine solche Maßnahme vom RV-Träger nicht gibt - von der KK übernommen werden, wenn eine entsprechende Notwendigkeit besteht.medina hat geschrieben:Besteht denn wenigstens die Möglichkeit, an dem entsprechenden Kurort eine private Unterkunft zu nehmen, um dann das nahegelegene Kurhaus zwecks Behandlungen auf Kosten der KK aufzusuchen?
Kann dann der Kurarzt die Verordnung übernehmen? oder muss der Hausarzt diese Verordnungen ausstellen?
Aufgrund der geschilderten Beschwerden könnte es aber sein, dass die KK davon ausgeht, dass eine solche Maßnahme nicht ausreicht, sondern stattdessen eine stationäre Reha über den REntenversicherungsträger angezeigt ist.
MfG
ratte1
Hallo,
o.k., aber ist es möglich, diese Prävention nach § 23 als chronisch Kranker jährlich zu erhalten?
Eigentlich wird die Angelegenheit verkompliziert.
Ich möchte lediglich neben meiner in diesem Jahr 2009 bereits erhaltenen stationären Kurmaßnahme zusätzlich ab nächstes Jahr jährlich die Möglichkeit erhalten, meinen Beschwerden intensiver behandeln zu lassen und nicht unbedingt einmal jährlich in ein Krankenhaus zu müssen, zumal ich nunmehr die Erfahrung gemacht habe, dass sich in einem Radongebiet meine Schmerzsymptomatik wesentlich reduziert hat. Diesen Erfolg habe ich den dem besagten Krankenhaus bisher nie erlebt.
Für die KK ist dies noch ein finanzieller Vorteil, da ggf. der teuere Krankenhausaufenthalt entfällt.
Wie kann man denen das plausibel machen?
Gruß Medina
o.k., aber ist es möglich, diese Prävention nach § 23 als chronisch Kranker jährlich zu erhalten?
Eigentlich wird die Angelegenheit verkompliziert.
Ich möchte lediglich neben meiner in diesem Jahr 2009 bereits erhaltenen stationären Kurmaßnahme zusätzlich ab nächstes Jahr jährlich die Möglichkeit erhalten, meinen Beschwerden intensiver behandeln zu lassen und nicht unbedingt einmal jährlich in ein Krankenhaus zu müssen, zumal ich nunmehr die Erfahrung gemacht habe, dass sich in einem Radongebiet meine Schmerzsymptomatik wesentlich reduziert hat. Diesen Erfolg habe ich den dem besagten Krankenhaus bisher nie erlebt.
Für die KK ist dies noch ein finanzieller Vorteil, da ggf. der teuere Krankenhausaufenthalt entfällt.
Wie kann man denen das plausibel machen?
Gruß Medina
Gar nicht, da es weder einen jährlichen - oder noch häufigeren- Anspruch auf eine Reha-Maßnahme noch einen Austausch ("tausche teure Krankenhausbehandlung gegen ambulante Vorsorgereha") gibt.medina hat geschrieben:ich möchte lediglich neben meiner in diesem Jahr 2009 bereits erhaltenen stationären Kurmaßnahme zusätzlich ab nächstes Jahr jährlich die Möglichkeit erhalten, meinen Beschwerden intensiver behandeln zu lassen und nicht unbedingt einmal jährlich in ein Krankenhaus zu müssen, zumal ich nunmehr die Erfahrung gemacht habe, dass sich in einem Radongebiet meine Schmerzsymptomatik wesentlich reduziert hat. Diesen Erfolg habe ich den dem besagten Krankenhaus bisher nie erlebt.
Für die KK ist dies noch ein finanzieller Vorteil, da ggf. der teuere Krankenhausaufenthalt entfällt.
Wie kann man denen das plausibel machen?
MfG
ratte1
Wann die gegeben ist, würde mich allerdings auch interessieren:ratte1 hat geschrieben:Vielmehr kommt es immer auf die medizinische Notwendigkeit einer stationären Reha an
Ist bin unbefristet berentet wegen Halbseitenlähmung usw. nach Hirnblutung, mache nun seit der Reha-Entlassung vor 2 Jahren durchgehend ambulante Therapien. Die Physiotherapeutin meinte kürzlich, da ich zur Zeit nicht "weiterkomme", wäre nochmal intensive Therapie in einer stationären Reha besser. Aber geht das bereits nach zwei Jahren?
Die Voraussetzung für eine stationäre Reha ergibt sich aus § 26 SGB 9. Es gibt keinen Katalog o.ä., woraus ein Anspruch abgeleitet werden kann sondern es ist immer der Einzelfall zu prüfen.Paule hat geschrieben:Wann die gegeben ist, würde mich allerdings auch interessieren:ratte1 hat geschrieben:Vielmehr kommt es immer auf die medizinische Notwendigkeit einer stationären Reha an
Ist bin unbefristet berentet wegen Halbseitenlähmung usw. nach Hirnblutung, mache nun seit der Reha-Entlassung vor 2 Jahren durchgehend ambulante Therapien. Die Physiotherapeutin meinte kürzlich, da ich zur Zeit nicht "weiterkomme", wäre nochmal intensive Therapie in einer stationären Reha besser. Aber geht das bereits nach zwei Jahren?
MfG
ratte1