Hallo, folgende Frage:
Die Vorauszahlung von Krnakenversicherungsbeiträgen ist für bis zu 3 Jahre im Voraus möglich und wird steuerlich anerkannt,
siehe hierzu: https://www.rheinplan.finance/krankenve ... eitnehmer/
Es geht hier um einen freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der "Selbstzahler" ist, d.h. nicht der Arbeitgeber, sondern
der Betroffene zahlt die GKV-Beiträge jeden Monat ein. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Gehalt den AG-Anteil mit aus.
Die Vorauszahlung berechnet sich wie folgt: 36 Monate + fälliger Gesamt-GKV-Beitrag/Monat.
Nun ist der Betroffene allerdings aktuell im Krankenstand und erhält bis auf Weiteres Krankengeld.
Frage:
Ist eine Vorauszahlung trotz aktuellem Krankengeldbezug, d.h. während des Krankengeldbezuges, basierend auf den vorherigen Beiträgen möglich ?
Sind die 36 Monate mit dem vollen Beitrag zu multipilieren oder nur mit dem AN-Anteil, denn der AG überweist den steuerfreien AG-Anteil monatlich mit dem Gehalt.
Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Moderator: Czauderna
Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Hallo,
ich zitiere nur einen Satz, der unter diesem Link zu finden ist - Sprechen also auch Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse über diese Möglichkeit.
dem kann ich mich nur anschließen. In diesem Gespräch mit der Kasse kann auch konkret die Frage bzgl. der derzeitigen Krankengeldzahlung geklärt werden - ich vermute, wissen tue ich es nicht, dass eine Vorauszahlung erst dann möglich sein wird, wenn die Krankengeldzahlung beendet ist und damit auch die Beitragsfreiheit während des Krankengeldbezugs.
Gruss
Czauderna
ich zitiere nur einen Satz, der unter diesem Link zu finden ist - Sprechen also auch Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse über diese Möglichkeit.
dem kann ich mich nur anschließen. In diesem Gespräch mit der Kasse kann auch konkret die Frage bzgl. der derzeitigen Krankengeldzahlung geklärt werden - ich vermute, wissen tue ich es nicht, dass eine Vorauszahlung erst dann möglich sein wird, wenn die Krankengeldzahlung beendet ist und damit auch die Beitragsfreiheit während des Krankengeldbezugs.
Gruss
Czauderna