Hi,
folgende Problematik: Ich war Zeit meines Lebens über meine Eltern privat versichert. Nach meiner Zivildienstzeit habe ich 2 Monate in einer Festanstellung gearbeitet und musste mich bei der GKV melden. Danach begann mein Studium und ich wollte wieder über meine Eltern privat versichert sein. Dazu musste ich bei der GKV was unterschreiben das ich von der gesetzlichen befreit werden will. Studium habe ich nach 5 Semestern abgebrochen und mich selbstständig gemacht. Bin von der PKV meiner Eltern zu einer anderen PKV gewechselt. Nun möchte ich nach 2 Jahren Selbstständigkeit eine reguläre Berufsausbildung machen. Kann ich mich nun einfach bei meiner PKV abmelden und werde bei der GKV ohne Probleme akzeptiert? Muss ich mein Gewerbe dazu abmelden?
Von PKV zur GKV
Moderator: Czauderna
Mit Beginn der Ausbildung beginnt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, d.h. die GKV ist ein Muß.
Eine Kündigung bei der PKV ist nicht notwendig. Hierfür eine Kasse wählen, die dann eine Mitgliedschaftsbescheinigung ausstellt - diese reicht dann für die Beendigung der PKV.
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit widerspricht der Ausbildung, da beides im Grundsatz nicht nebeneinander betrieben werden kann. Die GKV wird wohl mangels Wissen über die Selbstständigkeit keine Abmeldung nachgewiesen haben wollen. Nur bleibt die Frage wie du hauptberuflich selbstständig sein willst und auch eine Ausbildung machen willst, die grundsätzlich ja nicht nebenbei erledigt werden kann.
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist kein Problem.
Eine Kündigung bei der PKV ist nicht notwendig. Hierfür eine Kasse wählen, die dann eine Mitgliedschaftsbescheinigung ausstellt - diese reicht dann für die Beendigung der PKV.
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit widerspricht der Ausbildung, da beides im Grundsatz nicht nebeneinander betrieben werden kann. Die GKV wird wohl mangels Wissen über die Selbstständigkeit keine Abmeldung nachgewiesen haben wollen. Nur bleibt die Frage wie du hauptberuflich selbstständig sein willst und auch eine Ausbildung machen willst, die grundsätzlich ja nicht nebenbei erledigt werden kann.
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist kein Problem.