Liebes Forum
ich bin Freiberufler und in der Privaten Krankenversicherung und zahle Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung (ALGI).
Diese werde ich ab Mai 2009 in Anspruch nehmen müssen.
Wie ich hier gelesen habe werde ich (35 Jahre,keine Kinder) wohl Pflichtmitglied in der Gesetzlichen KV.
Dann habe ich noch gelesen, dass man dann 12 Monate lang Pflichtmitglied in der GKV sein muss?
Was verbirgt sich dahinter? Werfen sie einen dann wieder raus?
Vielen Dank
Markus Heidenbeck
Von PKV in GKV wegen freiw. Arbeitslosenversicherung...Dauer
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 29.03.2009, 16:27
Die 12 Monate Mitglied in der GKV bedeuten nur, daß du anschließend das Recht hast, dich freiwillig weiterzuversichern.
Wie gesagt, dies ist nur ein Recht, keine Pflicht.
Sofern du vorher wieder Arbeit hast, kannste wieder in die PKV, wo du jetzt wohl bist, oder auch in der GKV bleiben, sofern anschließend eine Pflichtversicherung besteht.
Wie gesagt, dies ist nur ein Recht, keine Pflicht.
Sofern du vorher wieder Arbeit hast, kannste wieder in die PKV, wo du jetzt wohl bist, oder auch in der GKV bleiben, sofern anschließend eine Pflichtversicherung besteht.
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