Lady Butterfly hat geschrieben:
§ 2 RDGEG hat geschrieben:
Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 2 können Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Rechtsberatungsgesetzes) nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung beantragen.
nochmals: ich les diesen Paragrafen anders.....
Den können Sie lesen, wie Sie wollen. Man muss die Historie kennen, die Kommentare, Urteile und noch euinige andere Unterlagen!
Historie: VVG-Reform 2008, VersVermV, Zuständigkeit IHK (vorher AG), 34e GewO.
Der Versicherungsberater wurde in die Registrierung der Versicherungsvermittler aufgenommen (VV-Register, DIHT, IHK) und ist Gewerbetreibender im Gegensatz zu den freien Berufen (Rechtsanwalt).
Und ja, die Erlaubnis wird nach 34e GewO durch die IHK erteilt!
Er ist befugt Rechtsberatung in Versicherungsfragen durchzuführen. Er, der Versicherungsberater! Sonst nur Rechtsanwälte! Auch andere im RDG genannten Berufsgruppen sind dazu nicht berechtigt!
Lady Butterfly hat geschrieben:DerKVProfi hat geschrieben:Und Sie diskutieren nicht, sondern veranstalten hier eine Hetze, die erbärmlich ist!
gegen wen denn? indem ich unverschämterweise meine Meinung, die von deiner Meinung abweichend ist, sage und begründe?
Nein, weil es hier eine Diskussion zum Thema Rechtsberatung gab, die Sie dazu benutzten die Frage zu diskutieren, ob ein Versicherungsberater Rechtsberatung (zu Versicherungen) durchführen darf. Und das darf er!
Hat aber eigentlich nichts mit der Diskussion zu tun, die hier geführt wurde!
Sie sagen auch immer einfach nur, dass sie das anders lesen, aber beschäftigen sich scheinbar nicht mit dem Thema! Den Argumente kommen NULL - es kommen nur Anfeindungen, so wie jetzt auch gleich wieder!
Lady Butterfly hat geschrieben:DerKVProfi hat geschrieben:Sie versuchen eine sinnvolle Diskussion (wo beginnt Rechtsberatung (arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, privatversicherungsrechtlich) zu torpedieren, statt DIESE Diskussion, um die es geht zu führen!
du bist der einzige, der es für notwendig hält, hier diese Diskussion zu führen
wenn du es für sinnvoll hälst, könntest du dafür einen eigenen Thread starten - das hast du aber bislang nicht gemacht
statt dessen schreibst du mehrfach in Threads, dass die User so nicht fragen dürfen und sollen
sie sollen doch bitte kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen - am besten wohl deine - und das machst du nicht nur in diesem Forum, sondern auch in anderen
aus diesem Grund sehe ich diese dauernden Bemerkungen eher als Marketingstrategie denn als ernsthaften Diskussionswunsch
Da sind sie wieder, die angeblich nicht vorhandenen persönlichen Angriffe!
Ja natürlich weise ich darauf hin, wenn die Fragestellung zu deutlich in die Auffforderung zur unzulässigen Rechtsberatung geht!
Und selbstverständlich weise ich darauf hin, dass man diesen Fall ganz individuell und anhand der Unterlagen aufbereiten muss.
Ich tue es aber nicht, wenn es nicht meine Baustelle ist.
Lady Butterfly hat geschrieben:DerKVProfi hat geschrieben:Es geht darum, dass das, was einige hier machen, eben so nicht zulässig ist, weil es:
ein "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten" ist, weil "sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert"!
auch hier bin ich anderer Meinung - hier im Forum ist doch meist eh nur eine Seite bekannt, man muss immer davon ausgehen, dass wesentliche Fakten fehlen - insofern handelt es sich hier um "an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien" und ist daher erlaubt
Dann werden wir das in der Zukunft klären - und nein, auch diesen Satz verstehen SIE falsch! Lesen Sie bitte die Defintion von Rechtsberatung im Gesetz immer mit!!
Lady Butterfly hat geschrieben:wenn es in Details geht, kommt häufig der Rat, sich fachlich kompetente Hilfe zu suchen - sei es bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, bei einem Sozialverband oder einer Gewerkschaft
Oder einem Versicherungsberater, wenn der Bereich den Bereich der Rechtsberatung zu Versicherungen betrifft! Darauf weise ich dann hin!
Lady Butterfly hat geschrieben:DerKVProfi hat geschrieben:Und im Bereich Versicherungen darf dies ein Versicherungsberater! Lady Butterfly darf es, wenn Sie Erlaunbnisinhaber wäre oder in Ihrem Beruf (angenommen Sofa) bei Ihrem Arbeitgeber (angenommen eine GKV) einen Kunden berät (Anextätigkeit).
ich berate im Rahmen des § 14 SGB I, du berätst im Rahmen des § 34e der Gewerbeordnung - mit Rechtsdienstleistungen haben wir also beide nix zu tun
Rechtsberatung zu Versicherungen!!
Lady Butterfly hat geschrieben:Und nach 14 SGB I kann man als Sofa seine Kunden (die des Leistungsträgers) beraten. dazu müssten die sich ausweisen, oder?
§ 14 Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
Lady Butterfly hat geschrieben:wobei ich immer noch nicht verstehe, wieso du mit dieser Tatsache ein so großes Problem hast...... es sagt doch nichts über die Qualität oder Wertigkeit der Beratung aus, aufgrund welcher Rechtsgrundlage man berät
Weil Rechtsberatung zu Versicherungen ist nun einmal Rechtsberatung zu Versicherungen und nicht "Versicherungsberatung"! Und das macht ein Versicherungsberater (oder ein Rechtsanwalt)!
Und nun einfach nur um Ihnen die Endlichkeit Ihre Meinung aufzuzeigen:
Dies ist die berufsständische Vereinigung der Versicherungsberater. Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Die Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis gemäß § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung von der zuständigen IHK erhalten hat. Bis dahin gilt eine bisher vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz erteilte Erlaubnis.
Quelle:
BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
Gibt es auch Smilies, die eine Zunge rausstrecken - so ÄtschiBätschi!
Dieter Nuhr: "Das ist so schrecklich, dass heute jeder Idiot zu allem eine Meinung hat. Ich glaube, das ist damals mit der Demokratie falsch verstanden worden: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Es wäre ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."