Viele Fragen zur freiwilligen GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Wildparker
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Registriert: 07.02.2011, 10:30

Viele Fragen zur freiwilligen GKV

Beitrag von Wildparker » 07.02.2011, 10:57

Hallo,

da ich in diesem Jahr mit meinem Gehalt die Bemessungsgrenze überschreite, muss ich mich freiwillig versichern. Bisher war ich bei der GKV pflichtversichert. Meine Frau ist als Beamtin in der PKV.

Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten:

1. In die PKV.
Ich habe jedoch ein Kind, ein zweites ist unterwegs. Irgendwann ein drittes Kind kann ich nicht ausschließen. Ich denke, eine PKV wäre dann ziemlich teuer, da ja jedes Kind einzeln versichert werden muss. Für jedes Kind soll eine PKV ca. 130 EUR kosten. Ist das wirklich so? Dann käme diese Möglichkeit nicht in Frage.

2. Freiwillig in der GKV bleiben.
Gilt für freiwillig- und Pflichtversicherte in der GKV der gleiche Beitrag? Ich habe gelesen, dass bei "Freiwilligen" weitere Einkünfte berücksichtigt werden, ich habe sonst nur Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen). Heißt das, dass es dadurch zu einem höheren Beitrag kommt?!?

Weitere Frage:
Falls ich in diesem Jahr zwei Monate Elternzeit nehme, rutscht mein Gehalt wieder unter die Bemessungsgrenze. Hat dies dann Auswirkungen auf die freiwillige Mitgliedschaft?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

heinrich
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Beitrag von heinrich » 08.02.2011, 09:04

hast Du in der Elternzeit wirklich Gehalt, also wird es nur gesenkt.

Wenn ja auf welche monatliche Höhe


oder

hast Du in dieser Zeit überhuapt kein Gehalt

Wildparker
Beiträge: 2
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Beitrag von Wildparker » 08.02.2011, 10:50

Ich erhalte während der Elternzeit kein Gehalt, allerdings Elterngeld.
10/12 Jahresgehalt (10 Monate): Unter der Bemessungsgrenze.
Volles Jahresgehalt (12 Monate): Über der Bemessungsgrenze.
10/12 Jahresgehalt (10 Monate) + 2 Monate Elterngeld: Über der Bemessungsgrenze.

zost
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Registriert: 05.09.2010, 13:51

Beitrag von zost » 08.02.2011, 18:29

da du arbeitnehmer bist, zahlst du schon den höchstbeitrag in der freiw. vers.. ob du noch zinsen hast, spielt erstmal keine rolle.

die frw. versicherung wird fortbestehen. allerdings müssen in der elternzeit beiträge von dir selbst gezahlt werden. solltet ihr beide zu dieser zeit elterngeld bekommen, so läuft es auf den mindestbeitrag von ca. 140 euro raus.

wieviel ein kind in der pkv kostest, kann man nicht sagen, kommt auf die versicherung drauf an und auf das gesundheitsrisiko.

deine kinder können beitragsfrei in der familienversicherung bei dir mitversichert werden, wenn deine frau unter 4162 euro brutto verdient.

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