Verzugszinsen bei Krankengeld

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Verzugszinsen bei Krankengeld

Beitrag von GKVfan » 14.09.2024, 12:34

Wenn die Krankenkasse zu Unrecht die KrG-Zahlung eingestellt hatte und das Krankengeld dann Monate später erst gezahlt wird, wie sieht es hier eigentlich mit Verzugszinsen aus ?

Da müsste doch § 44 SGB I einschlägig sein.

Bedeutet Abs. 2, dass die GKV erstmal 6 Monate ohne Verzinsung verzögern kann ?

Muss man die Verzinsung beantragen oder läuft das automatisch ?

Czauderna
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Re: Verzugszinsen bei Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.09.2024, 12:51

Hallo,
damit sich die Mitleser ein Bild davon machen können - hier das Gesetz - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__44.html
Die Frage nach den sechs Monaten wird durch den Gesetzestext beantwortet , da ist von einer Verzögerung durch die Kasse keine Rede.
Es steht auch im Gesetz nicht drinnen, dass die Verzinsung auf Antrag erfolgen muss, sondern es steht ebenso klar drinnen, dass eine Verzinsung erfolgen muss, ergo sehe ich es so, dass die Kasse von sich aus die Zinsen berechnen und auszahlen muss im jeweiligen Fall.
Natürlich ist es angeraten, wenn die Kasse von sich aus nichts macht, diese auf den Gesetzestext zu hinzuweisen.
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: Verzugszinsen bei Krankengeld

Beitrag von GKVfan » 14.09.2024, 13:00

Czauderna hat geschrieben:
14.09.2024, 12:51
Die Frage nach den sechs Monaten wird durch den Gesetzestext beantwortet , da ist von einer Verzögerung durch die Kasse keine Rede.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.

Was ist unter "nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags" zu verstehen. Bei KrG während eines Beschäftigungsverhältnisses stellt man doch idR gar keinen Antrag, sondern das läuft nach 6 Wochen automatisch an, oder ?

Wenn nun beispielsweise vor 12 Monaten erstmals KrG gezahlt wurde, die GKV nun die Zahlung einstellt und nach erfolgreichem Widerspruch 3 Monate später rückwirkend für 3 Monate zahlt. Fallen dann für diese 3 Monate Zinsen an ? (die 6 Monate nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags = Beginn KrG-Anspruch, sind ja längst vorbei).

Czauderna
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Re: Verzugszinsen bei Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.09.2024, 13:14

Hallo,
Wenn nun beispielsweise vor 12 Monaten erstmals KrG gezahlt wurde, die GKV nun die Zahlung einstellt und nach erfolgreichem Widerspruch 3 Monate später rückwirkend für 3 Monate zahlt. Fallen dann für diese 3 Monate Zinsen an ? (die 6 Monate nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags = Beginn KrG-Anspruch, sind ja längst vorbei).

Es wurde schon mal gezahlt in diesem Fall, dann eingestellt und nach Widerspruch "nachgezahlt". Ich persönlich sehe eine Verzinsung einen Monat nach Entscheidung über den Widerspruch.
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: Verzugszinsen bei Krankengeld

Beitrag von GKVfan » 14.09.2024, 13:19

Czauderna hat geschrieben:
14.09.2024, 13:14
Es wurde schon mal gezahlt in diesem Fall, dann eingestellt und nach Widerspruch "nachgezahlt". Ich persönlich sehe eine Verzinsung einen Monat nach Entscheidung über den Widerspruch.
Gruss
Czauderna
Also mein Rechtsempfinden würde sagen Verzinsung ab erster Fälligkeit nach Einstellung der Zahlung durch die Kasse, denn die Einstellung war ja bei einem erfolgreichen Widerspruch nicht Rechtens.

Czauderna
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Re: Verzugszinsen bei Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 14.09.2024, 13:32

GKVfan hat geschrieben:
14.09.2024, 13:19
Czauderna hat geschrieben:
14.09.2024, 13:14
Es wurde schon mal gezahlt in diesem Fall, dann eingestellt und nach Widerspruch "nachgezahlt". Ich persönlich sehe eine Verzinsung einen Monat nach Entscheidung über den Widerspruch.
Gruss
Czauderna
Also mein Rechtsempfinden würde sagen Verzinsung ab erster Fälligkeit nach Einstellung der Zahlung durch die Kasse, denn die Einstellung war ja bei einem erfolgreichen Widerspruch nicht Rechtens.
Hallo,
da sind wir dann unterschiedlicher Auffassung, denn ob die Einstellung des Krankengeldes nicht rechtens war, das ist doch nicht bewiesen, denn es konnten ja im Wiederanspruchsverfahren ggf. Gründe angeführt werden, die vorher noch nicht bekannt waren, d.h. der Rechtsanspruch musste aufgrund des Widerspruchs neu beurteilt und entschieden werden. Bleibt also hier nur ggf. der Gang vor Gericht.
Anmerkung: Es gab in der Vergangenheit Fälle, bei denen seitens der betroffenen Kasse einem Widerspruch abgeholfen wurde (ganz oder teilweise) mit der Formulierung "ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruchs", aber wie gesagt, das nur nebenbei.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Verzugszinsen bei Krankengeld

Beitrag von heinrich » 14.09.2024, 16:21

evt hilft das hier:

https://rvrecht.deutsche-rentenversiche ... _0044.html


Da ich nicht im Leistungsrecht tätig war und mich daher nie mit Verzinsung von Leistungen beschäftigt habe, kann ich das jedoch nicht kommentieren.
evt hilft es Dir ja, bester GKV-fan :-)

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