Bin ich als vorzeitiger Teilrentner (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) pflichtversichert, wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind?
Wie werden die Krankenversicherungsbeiträge berechnet, wenn man als Einkommen nur die Teilrente und evtl. Kapitaleinkünfte hat? Zum Beispiel, wenn man nur eine Teilrente von 10 % erhält? Sagen wir eine Teilrente von 250 €/Monat und 150 €/Monat Kapitaleinkünfte?
Versicherungsstatus als vorzeitiger Teilrentner
Moderator: Czauderna
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Re: Versicherungsstatus als vorzeitiger Teilrentner
Hallo und willkommen im Forum,
wenn durch den Rentenbezug die Krankenkasse auf Krankenversicherungspflicht als Rentner (KVdR) entscheidet, dann sind Kapitalerträge beitragsfrei - das Gleiche gilt auch evtl. Erträge aus Vermietung und Verpachtung und sogar Arbeitseinkommen (Selbständig) ist bis zu einer gewissen Grenze beitragsfrei.
Auch Versorgungsbezüge, und auch hier gibt es eine Grenze, sind beitragsfrei.
Gruss
Czauderna
wenn durch den Rentenbezug die Krankenkasse auf Krankenversicherungspflicht als Rentner (KVdR) entscheidet, dann sind Kapitalerträge beitragsfrei - das Gleiche gilt auch evtl. Erträge aus Vermietung und Verpachtung und sogar Arbeitseinkommen (Selbständig) ist bis zu einer gewissen Grenze beitragsfrei.
Auch Versorgungsbezüge, und auch hier gibt es eine Grenze, sind beitragsfrei.
Gruss
Czauderna
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Re: Versicherungsstatus als vorzeitiger Teilrentner
@Czauderna,
vielen Dank für die Antwort, aber bei der Ausage "die Krankenkasse auf Krankenversicherungspflicht als Rentner (KVdR) entscheidet" verstehe ich nicht ganz. Auf welche Basis entscheidet die Krankenkasse? Ich erwähnte dass die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
Eine weitere Frage ist, wenn man wie beschrieben nur 250 €/Monat Teilrente bezieht, werden die Krankenkassenbeiträge auf die 250 € bezogen (ca. 14,6% + 1,8% Zusatzbeitrag = 16,4%, also 16,4% von 250 € = 41 €) oder wird ein Mindestsatz wie bei der freiwilligen Versicherung zugrunde gelegt?
VG
vielen Dank für die Antwort, aber bei der Ausage "die Krankenkasse auf Krankenversicherungspflicht als Rentner (KVdR) entscheidet" verstehe ich nicht ganz. Auf welche Basis entscheidet die Krankenkasse? Ich erwähnte dass die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
Eine weitere Frage ist, wenn man wie beschrieben nur 250 €/Monat Teilrente bezieht, werden die Krankenkassenbeiträge auf die 250 € bezogen (ca. 14,6% + 1,8% Zusatzbeitrag = 16,4%, also 16,4% von 250 € = 41 €) oder wird ein Mindestsatz wie bei der freiwilligen Versicherung zugrunde gelegt?
VG
Re: Versicherungsstatus als vorzeitiger Teilrentner
Hallo,ramazzottel hat geschrieben: ↑28.12.2023, 17:14@Czauderna,
vielen Dank für die Antwort, aber bei der Ausage "die Krankenkasse auf Krankenversicherungspflicht als Rentner (KVdR) entscheidet" verstehe ich nicht ganz. Auf welche Basis entscheidet die Krankenkasse? Ich erwähnte dass die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
Eine weitere Frage ist, wenn man wie beschrieben nur 250 €/Monat Teilrente bezieht, werden die Krankenkassenbeiträge auf die 250 € bezogen (ca. 14,6% + 1,8% Zusatzbeitrag = 16,4%, also 16,4% von 250 € = 41 €) oder wird ein Mindestsatz wie bei der freiwilligen Versicherung zugrunde gelegt?
VG
auch wenn die Vorversicherungszeiten (9/10 Regelung) erfüllt ist, muss die Kasse trotzdem prüfen, ob es keine Vorrangversicherung gibt (z.B. hauptberuflich Selbständiger oder Arbeitnehmer) gibt.
Aber auch eine mögliche Familienversicherung, und wenn die 250,00 € das einzige Einkommen sind, bei der evtl. selbst versicherten Ehepartner/in
wäre vorrangig.
Bei der Pflichtversicherung als Rentner wird der Beitrag nach der Bruttorente berechnet.
Gruss
Czauderna
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Re: Versicherungsstatus als vorzeitiger Teilrentner
@Czauderna,
nochmals vielen Dank für die Antwort. Jetzt ist alles klar
VG
nochmals vielen Dank für die Antwort. Jetzt ist alles klar
VG