Versicherungspflicht bei Wohnsitz in D, aber AG im Ausland?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ineig
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Versicherungspflicht bei Wohnsitz in D, aber AG im Ausland?

Beitrag von ineig » 25.05.2011, 10:18

Guten Morgen,

ich habe hier im Forum schon einiges gelesen, aber noch nicht ganz die Antwort auf meine persönliche Frage gefunden.
Ich gehe für eine Zeit in die Schweiz (ca. 10-12 Monate), behalte aber meinen dt. Wohnsitz, da ich für diesen begrenzten Zeitraum nicht alles abbrechen möchte. Ich bin in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt und auch dort krankenversichert. Jetzt habe ich folgenden Text gelesen:

"Alle Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sind seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April 2007 daher dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu besitzen (SGB V). Ab dem 1. Januar 2009 muss spätestens eine Krankenversicherung nachgewiesen werden, ab diesem Zeitpunkt besteht für jeden die umfassende Pflicht in Deutschland, eine Krankenversicherung vorweisen zu können. Diese Krankenversicherung muss ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen abdecken, außerdem darf der jährliche Selbstbehalt nicht höher als 5000 Euro betragen. Einzig die Pflicht, den zahnärztlichen Bereich abzudecken ist nicht vorgeschrieben. Erfüllt haben diese Pflicht zur Krankenversicherung diejenigen, die bereits einen Krankenversicherungsschutz besitzen oder über eine vergleichbare Abdeckung im Krankheitsfall verfügen."

Meine Frage ist nun, ob ich - da mein Wohnsitz weiter in Deutschland ist - neben der Schweizer Versicherung noch eine Versicherung, oder Anwartschaft in Deutschland weiterlaufen lassen muss?

Danke für Eure Hilfe! (bei der Krankenkasse hier war ich schon, aber die kennen sich mit dem Thema leider überhaupt nicht aus und haben meine Frage glaube ich gar nicht verstanden....)
und einen schönen Tag
Ineig

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 25.05.2011, 13:43

Wenn du im Ausland lebst und arbeitest wirst du in der Schweiz krankenversichert.

Eine Anwartschaft ist nicht notwendig, da du in jedem Fall wieder in die letzte GKV zurückkommst, wenn du wieder nach Deuschland kommst.

ineig
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Beitrag von ineig » 25.05.2011, 13:49

Vielen Dank Nabo1979,

ist das denn aber auch, obwohl ich den Wohnsitz noch in Deutschland habe?

Zinnober
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Beitrag von Zinnober » 25.05.2011, 17:02

Du kannst dich aber auch bei einer deutschen KK freiwillig versichern. Dies muss dann entsprechend in der Schweiz nachgewiesen werden.

In der Regel erhält man vom Arbeitgeber (oder von der zuständigen Kantonversicherung) einen Vordruck. Diesen lässt man sich dann von seiner deutschen KK bestätigen und schon ist man von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreit.

Dieses Verfahren kommt gerade bei Grenzgängern zum tragen!

ineig
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Beitrag von ineig » 26.05.2011, 10:35

Hallo Zinnober,

ja, vielen Dank. Das wusste ich sogar schon, aber mir geht es ja tatsächlich nur um die Pflicht. Ich will gar keine doppelte Versicherung, kostet ja nur Geld. Ich möchte einfach nur sicher sein, dass ich in Deutschland aus der Versicherung raus kann, obwohl eben mein Wohnsitz noch dort ist.

Einen schönen Tag.
Ineig

Zinnober
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Beitrag von Zinnober » 26.05.2011, 11:23

Bist hier raus. Kannst nur hier versichert bleiben wenn du dieses auch wirklich möchtest. Gerade bei Grenzgängern mit Familie in D. macht eine freiwillige hier Sinn. Solltest du dich aber überwiegend in der Schweiz aufhalten, keine Angehörige (die familienversichert sind) D. hast und nur deinen Wohnsitz in D. beibehalten möchtest, dann würde eine Versicherung in der Schweiz natürlich mehr Sinn machen.

ineig
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Beitrag von ineig » 27.05.2011, 13:06

Alles klar, danke für Eure Antworten!
Ineig

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