Hallo,
ich bin neu hier und würde gern einmal eure Meinung zu unserem Fall hören.
Zu uns:
Prinzipiell sind wir "schon immer" bei der Aok versichert. Zwischenzeitlich gab es nur hin und wieder eine Änderung unseres Versichertenstatus:
Mein Mann arbeitet seit Jan 2012 als Lehrer. Ich (noch Studentin) bin durch ihn familienversichert. Sein erster Arbeitsvertrag ging jedoch nur bis zu den Sommerferien (bis 22. Juni). Vom 23.06. bis 31.07. war er nun bei der Arge gemeldet und hat vom 1.7. bis 31.8. ALG bekommen. Ich war weiterhin über ihn versichert. Seit dem 1.8. hat er nun eine Referendarstelle.
Nun haben wir uns entschlossen zu einer KK zu wechseln, die uns bei unserem Kinderwunsch mehr unterstützt als die AoK. Ich habe also eine Kündigung rausgeschickt... Daraufhin hat man mir mitgeteilt, dass die Kündigungsfrist 18 Monate beträgt (das war mir ja bewusst, allerdings dachte ich, weil wir ja schon immer bei der AOK war, dass wir rel. schnell auskommen).
Und nun der Hammer: Sie meinten zu uns, dass wir angeblich erst seit dem 1.7.2012 bei der AOK sind. Die Begründung ist, dass durch die kurze Arbeitslosigkeit eine Versicherungslücke entstanden ist. Erst hat ja der Arbeitgeber unseren Betrag bezahlt, dann die Arge. Die Arge hat aber erst ab dem 01.7. die Versicherung übernommen. Der Arbeitsvertrag endete ca. eine Woche vor diesem Datum. D.h. wir haben eine Versicherungslücke vom 23.06. bis 31.07. Darum startet unser Vertrag bei der AOK wohl erst wieder am 1.8.
Nun wollten wir die "Lücke" freiwillig schließen und den fehlenden Betrag überweisen, damit die Lücke ausgeglichen ist und die 18 Monate Kündigungsfrist nicht ab dem 1.8., sondern im Jan 2012 startet (sonst müssen wir so lange in der alten KK verharren). Das so zu machen, wurde mir von der AOK selbst vorgeschlagen. Ich habe also alles Nötge ausgefüllt u abgeschickt.
Daraufhin wurde mir gesagt, dass das nicht geht. Und das macht mich sauer!!! Warum soll das nicht gehen??? Sie haben mir das soch voerher so gesagt! Ich will denen freiwillig Geld geben und die sagen mir, dass das nicht geht. Ich habe das Gefühl, sie wollen uns nur weitere Monate an ihre Kasse binden.
Was meint ihr? kommen die damit durch?
Oder müsste die Arge die Versicherunslücke begleichen? Aber die haben mir gesagt, dass sie die Versicherung erst übernehmen, wenn wir Leistungempfänger bei ihnen sind. Die haben aber erst ab 01.7. bezahlt.
Dann nochwas: der Arbeitsgeber bezahlt doch immer für einen GANZEN Monat oder? Zumindest steht das bei den Abzügen auf dem Elektronischen Lohnnachweis. Ich verstehe also nicht, warum da diese Lücke entstanden ist!!
Wer versteht das??? ich weiß, es ist kompliziert!
Versicherungslücke??????
Moderator: Czauderna
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Hallo kliewi,
leider ist das so mit Lücken in der Mitgliedschaft. Man hat nach einer Lücke immer die Möglichkeit, mit Beginn einer neuen KV-Pflicht auch gleich eine neue Kasse zu wählen.
Durch diese Wahlmöglichkeit (ob genutzt oder nicht, spielt keine Rolle) entsteht eine neue 18-monatige Bindung an die Wahl der Kasse.
Was die freiwillige Mitgliedschaft betrifft:
Diese kann man immer nur mit einer Frist von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der KV-Pflicht beantragen. Bei Euch hätte das also bis spätestens 22.09. erfolgen müssen. Das hat also nichts mit "Geld nehmen wollen", oder nicht, zu tun, sondern mit den Gesetzen.
Und versichert seid Ihr in der Lücke über den gesetzlichen nachgehenden Leistungsanspruch gewesen.
Noch ein Hinweis:
Dieser nachgeh. Leistungsanspruch greift aber nicht, wenn man z.B. durch einen Minijob in der Lücke erwerbstätig war/ist. *zwinker, zwinker*
Denn wenn der nachgeh. Leistungsanspruch NICHT greift, würde ja ein Zeitraum vorliegen, in dem man ohne KV-Schutz gewesen wäre. Und spätestens dann greift die allgemeine KV-Pflicht in Deutschland und die letzte Kasse muss für diese Zeit eine Mitgliedschaft durchführen und Beiträge fordern - und zwar gemäß der KV-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.
Und damit hättet ihr eine durchgehende Mitgliedschaft, ohne neue Bindungsfrist.
Gruß
Sportsfreund
leider ist das so mit Lücken in der Mitgliedschaft. Man hat nach einer Lücke immer die Möglichkeit, mit Beginn einer neuen KV-Pflicht auch gleich eine neue Kasse zu wählen.
Durch diese Wahlmöglichkeit (ob genutzt oder nicht, spielt keine Rolle) entsteht eine neue 18-monatige Bindung an die Wahl der Kasse.
Was die freiwillige Mitgliedschaft betrifft:
Diese kann man immer nur mit einer Frist von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der KV-Pflicht beantragen. Bei Euch hätte das also bis spätestens 22.09. erfolgen müssen. Das hat also nichts mit "Geld nehmen wollen", oder nicht, zu tun, sondern mit den Gesetzen.
Und versichert seid Ihr in der Lücke über den gesetzlichen nachgehenden Leistungsanspruch gewesen.
Noch ein Hinweis:
Dieser nachgeh. Leistungsanspruch greift aber nicht, wenn man z.B. durch einen Minijob in der Lücke erwerbstätig war/ist. *zwinker, zwinker*
Denn wenn der nachgeh. Leistungsanspruch NICHT greift, würde ja ein Zeitraum vorliegen, in dem man ohne KV-Schutz gewesen wäre. Und spätestens dann greift die allgemeine KV-Pflicht in Deutschland und die letzte Kasse muss für diese Zeit eine Mitgliedschaft durchführen und Beiträge fordern - und zwar gemäß der KV-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.
Und damit hättet ihr eine durchgehende Mitgliedschaft, ohne neue Bindungsfrist.
Gruß
Sportsfreund
Aok hat soweit alles richtig beurteilt.
Ihr habt die Lücke vom 24.6. bis 30.06.12.
Damit hattet ihr zum 1.7. ein neues Wahlrecht, welches dann eine neue Bindungsfrist nach sich zieht.
Eine freiwillige Versicherung ist grds. möglich. Diese muss aber spätestens 3 Monate nach Ende der Vers. beantragt werden. Hier kann aber auch die Frist beginnen, nach dem ihr über diese Lücke aufgeklärt worden seid.
Heisst, wenn die AOK zB. am 31.8. Euch den Brief zugeschickt hat, dann beginnen die 3 Monate ab 1.9.
Schaut genau nach, wann der Brief raus ging an euch.
Ansonsten habt ihr wirklich weiter keine Möglichkeit, früher die kasse zu wechseln.
Ihr habt die Lücke vom 24.6. bis 30.06.12.
Damit hattet ihr zum 1.7. ein neues Wahlrecht, welches dann eine neue Bindungsfrist nach sich zieht.
Eine freiwillige Versicherung ist grds. möglich. Diese muss aber spätestens 3 Monate nach Ende der Vers. beantragt werden. Hier kann aber auch die Frist beginnen, nach dem ihr über diese Lücke aufgeklärt worden seid.
Heisst, wenn die AOK zB. am 31.8. Euch den Brief zugeschickt hat, dann beginnen die 3 Monate ab 1.9.
Schaut genau nach, wann der Brief raus ging an euch.
Ansonsten habt ihr wirklich weiter keine Möglichkeit, früher die kasse zu wechseln.