Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?
Moderator: Czauderna
Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?
Hallo dansen28,
unter Umständen kann es sinnvoll sein, bei der Krankenkasse prüfen zu lassen, ob die jetzige Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, sind Veräußerungsgewinne beitragspflichtig. Die Beitragspflicht besteht dann für 12 Monate:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf
-> § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 Satz 3 (siehe letzte Spalte bei Veräußerungsgewinne im Link von "czauderna")
Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind, sind Veräußerungsgewinne und Mieteinkünfte nicht beitragspflichtig.
Gruß
RHW
unter Umständen kann es sinnvoll sein, bei der Krankenkasse prüfen zu lassen, ob die jetzige Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, sind Veräußerungsgewinne beitragspflichtig. Die Beitragspflicht besteht dann für 12 Monate:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf
-> § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 Satz 3 (siehe letzte Spalte bei Veräußerungsgewinne im Link von "czauderna")
Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind, sind Veräußerungsgewinne und Mieteinkünfte nicht beitragspflichtig.
Gruß
RHW