Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Verjährung. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hier um KEINEN realen Fall handelt, sondern ich diesen als Aufgabe gestellt bekommen habe.
Aufgrund eines Tarifwechsels (Hausarztmodell) ist der KK aufgefallen, dass noch Kosten für einen Krankenhausaufenthalt aus dem Jahr 2000 (!) offen sind. Mahnungen oder ähnliches sind beim Versicherungsnehmer (VN) nicht vorhanden und können auch seitens der KK nicht vorgelegt werden. Es hieß im Normalfall gehen bei Nichtzahlung immer 2 Mahnungen raus und danach kommt nichts mehr. Weder die Rechnung noch etwaige Mahnungen liegen dem VN vor.
Ich zweifle nun, welche Verjährung (4 oder 30 Jahre) in Betracht kommt. Tendiere eher zu den 4 Jahren, aber mir macht das Wort "Verwaltungsakt" Kopfzerbrechen. Könnte mir eventuell jemand erklären, was konkret mit Verwaltungsakt gemeint ist?
Hoffe, dass man mir helfen kann.
Danke!
Verjährung Zuzahlung Krankenhausaufenthalt
Moderator: Czauderna