Hallo liebe Leute
Ich habe mal eine Frage zu Leistungsausschlüssen in der GKV.
Kann die Krankenkasse mir die Leistung verweigern, wenn ich gerade erst in die Versicherung eingetreten bin und dann direkt eine Leistung beziehen muss?
Oder ist eher gemeint, dass ich beispielsweise jetzt schon (wissentlich) eine bestimmte Krankheit habe und daraufhin in eine Krankenkasse eintrete, um dann die Leistungen von ihr zu beziehen, ohne sie vorher auf die Krankheit aufmerksam gemacht zu haben?
Vielleicht hat ja einer von euch eine Idee, die mir da weiterhelfen könnte
Verhaltensbedingte Leistungsausschlüsse
Moderator: Czauderna
Verhaltensbedingte Leistungsausschlüsse
Zuletzt geändert von Sandra110 am 20.02.2012, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
Der "Geltungsbereich dieses Gesetzes" ist Deutschland. Es meint also, dass keine Leistungen für Menschen gewährt werden müssen, die aus Mißbrauchsmotivation einen Erstwohnsitz in Deutschland wählen, um damit entweder unter die Versicherungspflicht oder die Familienmittversicherung zu fallen.
Dies könnte beispielsweise bei US-Amerikanern angewendet werden, die zusätzlich einen deutschen Pass haben und im Alter im Genuss der vergleichsweise günstigen deutschen GKV kommen wollen.
Allerdings dürfte es nicht ganz einfach sein, die Mißbrauchsmotivation zu beweisen. Schließlich muss nicht nur die chronische Erkrankung eine Motivation sein, seinen Lebensabend in Deutschland zu verbringen.
Dies könnte beispielsweise bei US-Amerikanern angewendet werden, die zusätzlich einen deutschen Pass haben und im Alter im Genuss der vergleichsweise günstigen deutschen GKV kommen wollen.
Allerdings dürfte es nicht ganz einfach sein, die Mißbrauchsmotivation zu beweisen. Schließlich muss nicht nur die chronische Erkrankung eine Motivation sein, seinen Lebensabend in Deutschland zu verbringen.