Urteil: Privatrente bei Kassenbeiträgen anrechnen
Kassel (dpa) - Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung sind bei freiwillig Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen beitragspflichtig. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch (27. Januar).
Im vorliegenden Fall hatte ein 67 Jahre alter Mannheimer geklagt, weil seine Krankenkasse höhere Beiträge verlangt hatte, nachdem er etwa 16 600 Euro von seiner privaten Rentenversicherung bekommen hatte. Das Gericht wies die Klage zurück. Die Satzung der gesetzlichen Krankenkasse, aus der diese Regelung hervorgehe, sei rechtens (Az.: B 12 KR 28/08 R).
Dabei spiele es keine Rolle, ob das Geld als Einmalzahlung oder in monatlichen Beiträgen ausgezahlt werde, sagte ein Gerichtssprecher. Zuvor hatten bereits das Sozialgericht Mannheim und das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart im Sinne der Krankenkasse geurteilt. Im Mai will das Bundessozialgericht entscheiden, ob bei Pflichtversicherten ebenfalls eine Beitragspflicht besteht, wenn sie Geld aus privaten Rentenversicherungen bekommen.
na denn warten wir mal ab, ob es einen Unterschied zwischen Freiwillig u.
Pflicht-Versicherten in der GKV geben wird
Interessant ist ja dieser Satz: Die Satzung der gesetzlichen Krankenkasse, aus der diese Regelung hervorgehe, sei rechtens (Az.: B 12 KR 28/08 R).
Scheinbar haben diese Regelung, ja nicht alle KK en, also sollte man hier ja nicht unbedingt auf den Zusatzbeitrag achten. O D E R ?????
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Gruß Bully
Urteil: Privatrente bei Kassenbeiträgen anrechnen
Moderator: Czauderna