Urteil
Krankenkassen drohen Steuernachzahlungen
Seit einigen Jahren bieten Krankenkassen ihren Mitgliedern Ergänzungstarife und bekommen dafür Geld von den Privatversicherungen. Das könnte sie nun teuer zu stehen kommen.
Krankenkassen drohen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Grund sind nach FOCUS-Informationen die Zusatztarife (Az. I R 8/09). Seit 2004 dürfen Kassen Ergänzungstarife zum Beispiel für Zahnimplantate oder Brillen von privaten Versicherern anbieten und dafür Aufwandsentschädigungen einstreichen. So kooperiert etwa die DAK mit der Versicherung HanseMerkur. Als das Finanzamt diese Einnahmen besteuern wollte, klagte die Kasse.
Nach Auffassung der Steuerrichter betreibt die Kasse mit dem Zusatzgeschäft „keine hoheitliche, sondern eine wirtschaftliche Tätigkeit“. Eine Steuerfreiheit führe „zu Wettbewerbsnachteilen privater Versicherungsmakler“, zitiert FOCUS aus dem Richterspruch. Das Urteil legt Axt an das Steuerprivileg der Kassen, die bislang kaum oder gar keine Steuern abführten. Die Nachforderungen des Fiskus bezahlen letztlich wieder die Versicherten.
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/urteil-krankenkassen-drohen-steuernachzahlungen_aid_499761.html
bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2010.3.31/1R809.html
Die Frage ist doch,welche GKV hat denn die Zulassung
ein erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) zu betreiben.
Merkblatt für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis
Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wird die bislang frei zugängliche Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ab 22. Mai 2007 grds. als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starth ... index.html
Gruß Bully
Urteil Krankenkassen drohen Steuernachzahlungen
Moderator: Czauderna
Urteil Krankenkassen drohen Steuernachzahlungen
Zuletzt geändert von Bully am 21.04.2010, 12:59, insgesamt 2-mal geändert.
BFH-Beschluss vom 3.2.2010 - I R 8/09
http://www.handelsblatt.com/steuerrecht ... ga;2557918
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nicht ersichtlich, dass gesetzliche Krankenkassen nicht mehr in der Lage wären, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, wenn die Erträge aus der Vermittlung privater Zusatzversicherungen der Besteuerung unterlägen.
es ist auch nicht nachvollziehbar warum KK steuerlich besser gestellt
werden sollen wie VS-Agenturen.
Demnach dürfte ja ein schönes Sümmchen an Nachzahlung fällig werden.
Gruß Bully
http://www.handelsblatt.com/steuerrecht ... ga;2557918
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nicht ersichtlich, dass gesetzliche Krankenkassen nicht mehr in der Lage wären, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, wenn die Erträge aus der Vermittlung privater Zusatzversicherungen der Besteuerung unterlägen.
es ist auch nicht nachvollziehbar warum KK steuerlich besser gestellt
werden sollen wie VS-Agenturen.
Demnach dürfte ja ein schönes Sümmchen an Nachzahlung fällig werden.
Gruß Bully