Unterstützung bei den Beiträgen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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SAKO
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Unterstützung bei den Beiträgen?

Beitrag von SAKO » 04.04.2010, 00:38

Hallo,

ich bin ganz neu hier, habe ein paar Probleme und suche auf diesem Wege hilfe bevor ich etwas falsch mache.
Ich bin freiberuflich als Dozentin an einer kleinen privaten Kunstschule tätig. Da sich diese Schule erst im Anfangsstadium befindet, ist zur Zeit noch nicht viel Kohle drin. Aber, ich muss mich natürlich krankenversichern. Ich bin nun seit September 2009 freiwillig versichert und so langsam wird es bei mir finaziell eng.Denn die paar Euro die ich einnehme, fressen die Krankenversicherungsbeiträge quasi so gut wie auf. Somit meine Frage, bekomme ich von irgendwo her Unterstützung? Bei der Krankenkasse selbst habe ich schon den niedrigsten Beitrag. Mein Bearbeiter, dem ich meine Situation schilderte, war selbst ganz überrascht, wie ich mit den Einnahmen und den Krankenkassenbeiträgen überleben kann... :roll:

Beim Arbeitsamt gibt es ja diese Starthilfe für Selbstständige, habe da allerdings gelesen, dass man ne gewisse Zeit Arbeitslos sein muss, um jenen Zuschuss zu erhalten...????

Also, kennt jemand einen Weg, wie ich Unterstützung erhalten könnte. Ich kenne mich leider überhaupt nicht mit dem Arbeitsamt oder sonstigem aus, da ich immer versucht habe allein klar zu kommen. Aber bevor ich dort hin maschiere und irgendwelche Angaben mache, die mir eventuell nicht gut tun, dachte ich, erstmal diesen Weg zu wählen.

Ich danke euch für möglichst viele Antworten in einfacher, verständlicher Ausführung :wink:
SAKO

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 04.04.2010, 10:40

Grundsätzlich würde ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen in diesem Fall nach § 26 SGB II, du könntest einen Zuschuss bei der zutändigen ARGE beantragen.

Bully
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Re: Unterstützung bei den Beiträgen?

Beitrag von Bully » 04.04.2010, 14:11

SAKO hat geschrieben:Hallo,

ich bin ganz neu hier, habe ein paar Probleme und suche auf diesem Wege hilfe bevor ich etwas falsch mache.
Ich bin freiberuflich als Dozentin an einer kleinen privaten Kunstschule tätig. Da sich diese Schule erst im Anfangsstadium befindet, ist zur Zeit noch nicht viel Kohle drin. Aber, ich muss mich natürlich krankenversichern.
Bei Dir besteht eventuell die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse
Kranken sowie Renten-versichern zu lassen,und dann hast Du natürlich
wesentlich günstigere Beiträge.
Schau mal hier, ich denke ist ca. auf Dein EK zugeschnitten.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... or=1010055



Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.

B 3 KR 10/97 R

Die Klägerin begehrt, als Lehrerin von Kunst nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert zu werden. Sie hat Kunstgeschichte studiert und bestreitet ihren Lebensunterhalt damit, daß sie im Rahmen eines Instituts für Erwachsenenbildung, aber auch privat Vorträge zu ausgewählten Themen und Bildern in Museen vor einem überschaubaren Zuhörerkreis hält. Einzelne Beiträge hat sie auch in Zeitschriften und im Rundfunk veröffentlicht. Die beklagte Künstlersozialkasse verneint die Eigenschaft als Lehrerin von Kunst, weil die Vorträge über Kunst keine eigenschöpferische und damit keine künstlerische Leistung seien. Die Klage blieb erfolglos; das LSG hat hingegen die Versicherungspflicht nach dem KSVG bejaht: Als selbständige Lehrerin im Rahmen der Erwachsenenbildung lehre die Klägerin auch dann Kunst, wenn sie nicht zu praktischer Kunstausübung unterrichte. Soweit sie in eigener Regie Vorträge halte, sei sie Publizistin und aus diesem Grunde ebenfalls nach dem KSVG zu versichern. Beides greift die Beklagte mit der Revision an.

Vorgehende Entscheidungen:
SG Berlin - S 73 Kr 846/95 - und LSG Berlin - L 9 Kr 102/96.


Ich bin nun seit September 2009 freiwillig versichert und so langsam wird es bei mir finaziell eng.Denn die paar Euro die ich einnehme, fressen die Krankenversicherungsbeiträge quasi so gut wie auf. Somit meine Frage, bekomme ich von irgendwo her Unterstützung? Bei der Krankenkasse selbst habe ich schon den niedrigsten Beitrag. Mein Bearbeiter, dem ich meine Situation schilderte, war selbst ganz überrascht, wie ich mit den Einnahmen und den Krankenkassenbeiträgen überleben kann... :roll:
Gerade für Berufsanfänger, so wie Du es ja bist, und im Kunstbereich tätig,
für diesen Personenkreis ist die Künstlersozialkasse geschaffen worden.


Beim Arbeitsamt gibt es ja diese Starthilfe für Selbstständige, habe da allerdings gelesen, dass man ne gewisse Zeit Arbeitslos sein muss, um jenen Zuschuss zu erhalten...????

ist richtig


Also, kennt jemand einen Weg, wie ich Unterstützung erhalten könnte. Ich kenne mich leider überhaupt nicht mit dem Arbeitsamt oder sonstigem aus, da ich immer versucht habe allein klar zu kommen. Aber bevor ich dort hin maschiere und irgendwelche Angaben mache, die mir eventuell nicht gut tun, dachte ich, erstmal diesen Weg zu wählen.

Ich danke euch für möglichst viele Antworten in einfacher, verständlicher Ausführung :wink:
SAKO
also anrufen und einen Aufnahmeantrag zusenden lassen, und das so schnell wie möglich, denn eine Aufnahme ist immer zukunftbezogen, genau wie die Kassenbeiträge auch

Künstlersozialkasse
www.kuenstlersozialkasse.de
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
04421 7543-5

wie gesagt, Versuche es, ich wünsche Dir viel Erfolg

Gruß Bully

Abschließend meine ganz persönliche Meinung.

Mein Bearbeiter, dem ich meine Situation schilderte, war selbst ganz überrascht, wie ich mit den Einnahmen und den Krankenkassenbeiträgen überleben kann... Rolling Eyes

hier ist es wieder mal so ein Beispiel, wo nicht erkannt wurde, wie zu versichern ist. Hier zahlt ein Berufsanfänger erhöhte Beiträge in der KK sowie in der DRV ( im Vergleich zu KSK-Beiträgen ) die er nicht erstattet bekommt ( seidenn er klagt, aber freiwillig nicht ) Ich bin auch für die Solidargemeinschaft, aber ich kann mir nicht vorstellen das die Solidargemeinschaft soetwas befürwortet.
hier sollten die KKen nicht soviel Geld in der Werbung stecken, sondern mehr in Schulungen der Mitarbeiter.

September 2009 freiwillig versichert und so langsam wird es bei mir finaziell eng

was ist denn wenn Sie die mtl kassenbeiträge nicht mehr aufbringen kann, tja dann werden 50 % Säumiszuschläge p.a. fällig und der KK-Mitarbeiter erklärt " war für mich im Gespräch nicht ersichtlich das eine VS nach dem KSVG möglich ist "
Die KK ist vom Gesetzgeber zu Auskunft und Beratung verpflichtet ( § 14,15 SGB I ) nur hapert es hier gewaltig.
da bin ich dafür, wie es gesetzlich schon bei den Banken eingeführt wurde, das auch die KKen ein Gesprächsprotokoll führen müssen.
Nur so ist es dem VS-Nehmer möglich eine fehlerhafte Beratung einwandfrei nachzuweisen.

Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 04.04.2010, 18:55, insgesamt 17-mal geändert.

Bully
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Beitrag von Bully » 04.04.2010, 14:14

CiceroOWL hat geschrieben:Grundsätzlich würde ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen in diesem Fall nach § 26 SGB II, du könntest einen Zuschuss bei der zutändigen ARGE beantragen.
Grundsätzlich richtig.

in Verbindung mit der KSK- Versicherung, als kleiner Hinweis

ALG II und Künstlersozialkasse


Ein derzeit sehr aktuelles Thema ist unter den ratsuchenden Künstlern der Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) in Kombination mit der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). Hier gilt: Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei der KSK ist ein jährliches Mindesteinkommen in Höhe von 3.900,- Euro. In einem Zeitraum von sechs Jahren darf das Einkommen in zwei Jahren unterschritten werden. Bei Berufsanfängern kommen noch mal drei Jahre hinzu. Das Einkommen muss aus der Tätigkeit als hauptberuflicher selbständiger Künstler erzielt worden sein und berechnet sich aus dem Saldo von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Wenn ein Künstler ALG II bezieht ist das vorgenannte Mindesteinkommen zwangsläufig unterschritten. Der KSK wird dies sehr schnell bekannt, weil die Krankenkassenbeiträge in diesem Fall vom Jobcenter bezahlt werden. Ein Künstler sollte der KSK von sich aus den Bezug von ALG II melden. Nach den o.g. Regeln hat ein Künstler bei längerem Bezug von ALG II Anspruch auf Verbleib in der KSK für zwei weitere Jahre, Ausnahme Berufsanfänger, siehe oben, die haben noch mal drei Jahre mehr.
Nach Ablauf der o.g. zwei Jahre wird die KSK die Mitgliedschaft rigoros beenden. Einen Anspruch auf ein "Ruhen" der Mitgliedschaft für den Zeitraum des Bezugs von ALG II gibt es nicht. Bereits vor Ablauf der o.g. zwei Jahre wird die KSK im Normalfall bei dem Künstler nachfragen, ob er denn überhaupt noch hauptberuflich als Künstler tätig ist und entsprechende Nachweise verlangen. Das können Einkommenssteuerbescheide aber auch Ausstellungsnachweise, Verkaufsnachweise, Bestätigungen von Galeristen, etc. sein. Meldet sich der Künstler auf eine entsprechende Anfrage der KSK nicht oder gibt er nicht die notwendigen Auskünfte, wird die KSK die Mitgliedschaft auch schon vor Ablauf der zwei Jahre beenden. Dagegen kann ggf. Widerspruch (Frist 1 Monat nach Bescheid) und Klage vor dem Sozialgericht (Frist 1 Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheides) erhoben werden.
Bei Bezug von ALG II sind zwar keine Krankenkassenbeiträge mehr an die KSK zu leisten, wohl aber noch die Rentenbeiträge. Die Kosten hierfür übernimmt das Jobcenter nicht. Sie gehen also von den ohnehin geringen Unterhaltsleistungen ab. Das Jobcenter zahlt eigene Rentenbeiträge.

Info BERUFSVERBAND BILDENDER KÜNSTLER BERLIN

Gruß Bully

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.04.2010, 00:38

gibt nur ein kleines Problem mit der KSK, die Statusfestellung dauert und es bressiert.

Bully
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Beitrag von Bully » 05.04.2010, 11:17

CiceroOWL hat geschrieben:gibt nur ein kleines Problem mit der KSK, die Statusfestellung dauert und es bressiert.
Ja das ist richtig, normalerweise dauert die Bearbeitung des Aufnahmeantrages durch die KSK zwischen 3-6 Monate.
Ich kenne aber auch Fälle, wo der KM mit der KSK tel.hat,
er die Situation schilderte,und siehe da der Antrag wurde
vorrangig bearbeitet und war in 5-6 Wochen erledigt.
Da Sie ja wohl einen verständnisvollen KM hat.sollte Sie Ihn bitten
dieses Telefonat mit der KSK zu führen.

Auf der anderen Seite ist mir kein Fall bekannt,in dem dieDifferenz
der Beiträge der KK und DRV dann anstandslos nach Aufnahme in der KSK, seitens der KK erstattet wurde.

In diesem Fall, wenn Sie aufgenommen wird, Freiwilliges Mitglied seit Sept.2009 bis zur Aufnahme ( ca. 9-10 Monate ) dann hat Sie in dieser Zeit hier falsche Beiträge gezahlt ( ist ein ganz schönes Sümmchen )
und das kann schon Existenzbedrohend sein

Gruß Bully

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.04.2010, 12:31

Stimmt ich würde in diesem Fall doppelgleisig fahren, sowohl einen Antrag bei der KSK stellen, als auch bei der ARGE ausloten wie es mit der Beitragstragung steht.

Vieleicht klappt es ja mit der KSK schneller.

Gruß
Cicero

Bully
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Beitrag von Bully » 05.04.2010, 14:43

CiceroOWL hat geschrieben:Stimmt ich würde in diesem Fall doppelgleisig fahren, sowohl einen Antrag bei der KSK stellen, als auch bei der ARGE ausloten wie es mit der Beitragstragung steht.

Vieleicht klappt es ja mit der KSK schneller.

Gruß
Cicero
Stimmt hier hat er zu 150% Recht,
solltest Du so machen.

genauso Wichtig wie eine KK-VS ist es natürlich etwas für die Altervorsorge zu tun, z.b. Zusätzliche Altersvorsorge für selbständige Künstler und Publizisten, ist für kleines Geld möglich,mach Dich einfach mal schlau, und laß Dich beraten.

Ich wünsche Dir ein Existenzangst freies Arbeiten und ganz viel Erfolg

Tschau Bully

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