Es gab mal den Unterschied zwischen den gesetzlichen RVO Kassen ( AOK, BKK, IKK, Knappschaft ?) und Ersatzkassen .
Auch wenn die RVO durch SGB abgelöst wurde, frage ich, ob es diesen Unterschied noch irgendwie gibt ?
Wie nennt man die Gruppe der ehemaligen RVO Kassen jetzt ?
Was bedeutet ein evtl. Unterschied der Kassensysteme für den Versicherten ? Spielt die Zuordnung zu RVO oder Ersatzkassen für die Ärzte eine Rolle, z.B. beim Arzthonorar ? Haben Ersatzkassen mehr Möglichkeiten, Zusatzleistungen anzubieten als RVO Kassen ?
Gibt es auf gesetzlicher Basis einen Unterschied z.B. zwischen Barmer-GEK und Knappschaft ?
Gruss Ede
Unterschied: Ersatzkassen - ex RVO Kassen ?
Moderator: Czauderna
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das was du als "Ex-RVO-Kassen" bezeichnest - also die AOKen, IKKen, BKKen und die Knappschaft wird als "Primärkassen" bezeichnet - weil gewisse Arbeitnehmer irgendwann (bis 1994) mal diesen Kassen zugewiesen wurden.
die Ersatzkassen heißen immer noch Ersatzkassen - weil sie als "Ersatz" dienen konnten, wenn die Arbeitnehmer nicht bei den Kassen versichert sein wollten, denen sie zugewiesen wurden und wenn sie ein Wahlrecht hatten.
Das ist aber alles Schnee von vorgestern. Unterschiede existieren heute nicht mehr - zumindest nicht zwischen diesen beiden Kassenarten. Es gelten für alle Kassen die gleichen gesetzlichen Grundlagen.
die Ersatzkassen heißen immer noch Ersatzkassen - weil sie als "Ersatz" dienen konnten, wenn die Arbeitnehmer nicht bei den Kassen versichert sein wollten, denen sie zugewiesen wurden und wenn sie ein Wahlrecht hatten.
Das ist aber alles Schnee von vorgestern. Unterschiede existieren heute nicht mehr - zumindest nicht zwischen diesen beiden Kassenarten. Es gelten für alle Kassen die gleichen gesetzlichen Grundlagen.
also grundsätzlich wurde die GKV ja 1883 grundsätzlich nur für die Arbeiter gegründet zugelassne, im Jahr 1912 wurden denn ie Ersatzkassen also die Kassen für den Angestellte in die RVO (1927) aufgenommen, gleichgestellt, es gibt noch Unterschiede im Bereich des Verwaltungsrates,Ersatzkassen GOÄ, das sind sozugen die wesentlichen Unterschiede.
Hallo,
das SGB V macht hier keine Unterschiede. Auch für die Bennenung gibt es keinen offiziellen Namen (außer Ersatzkassen). Teiweise werden die Begriffe RVO-Kassen, Primärkassen, Pflichtkassen, Zuweisungskassen benutzt. Bei Knappschaft-Bahn-See und landwirtschaftlichen KK spricht (bzw. sprach) man teilweise auch von Sonderkassen.
Ein wesentlicher Unterschied ist, dass bei den meisten Ersatzkassen nur Vertreter der Mitglieder im Verwaltungsrat sitzen. Bei allen anderen Krankenkassen sind 50% Mitglieder- und 50% Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat (dem höchsten Krankenkassenorgan).
Die Verträge mit den Leistungserbringern werden meist von den Krankenkassenverbänden (z.B. VdEK) abgeschlossen, so dass hier teilweise (kleinere) Unterschiede auftauchen (aber auch z.B. zwischen AOK und IKK).
Gruß
RHW
das SGB V macht hier keine Unterschiede. Auch für die Bennenung gibt es keinen offiziellen Namen (außer Ersatzkassen). Teiweise werden die Begriffe RVO-Kassen, Primärkassen, Pflichtkassen, Zuweisungskassen benutzt. Bei Knappschaft-Bahn-See und landwirtschaftlichen KK spricht (bzw. sprach) man teilweise auch von Sonderkassen.
Ein wesentlicher Unterschied ist, dass bei den meisten Ersatzkassen nur Vertreter der Mitglieder im Verwaltungsrat sitzen. Bei allen anderen Krankenkassen sind 50% Mitglieder- und 50% Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat (dem höchsten Krankenkassenorgan).
Die Verträge mit den Leistungserbringern werden meist von den Krankenkassenverbänden (z.B. VdEK) abgeschlossen, so dass hier teilweise (kleinere) Unterschiede auftauchen (aber auch z.B. zwischen AOK und IKK).
Gruß
RHW
Hallo,
die wirklichen Unterschiede liegen tatsächlich in der Vergangenheit -
damals war es ein Privileg der Angestellten Mitglied einer Ersatzkasse zu sein. Die Leistungen waren besser (Ersatzkassen führten z.B. als erste kassenart die unbegrenzte Krankenhauspflege ein) - die Vergütung für Ärzte (EGO -Ersatzkassengebührenordnung) waren wesentlich höher als es bei den "RVO-Kassen" der Fall war, es gab ein Kostenerstattungsverfahren für "gutverdienende" Angestellte und auch die Tatsache dass es Arbeitern grundsätzlich verwehrt war z.B. Mitglieder der TK, Barmer oder DAK zu werden machte die Ersatzkassen zu etwas Besonderem. Ich kann mich erinnern dass im Jahre 1968 ein Arbeitgeber aus unserer Region
eine Stellenanzeige aufgab und als "Arbeitgeberleistung" eine TK-Versicherung anbot.
Gruß
Czauderna
die wirklichen Unterschiede liegen tatsächlich in der Vergangenheit -
damals war es ein Privileg der Angestellten Mitglied einer Ersatzkasse zu sein. Die Leistungen waren besser (Ersatzkassen führten z.B. als erste kassenart die unbegrenzte Krankenhauspflege ein) - die Vergütung für Ärzte (EGO -Ersatzkassengebührenordnung) waren wesentlich höher als es bei den "RVO-Kassen" der Fall war, es gab ein Kostenerstattungsverfahren für "gutverdienende" Angestellte und auch die Tatsache dass es Arbeitern grundsätzlich verwehrt war z.B. Mitglieder der TK, Barmer oder DAK zu werden machte die Ersatzkassen zu etwas Besonderem. Ich kann mich erinnern dass im Jahre 1968 ein Arbeitgeber aus unserer Region
eine Stellenanzeige aufgab und als "Arbeitgeberleistung" eine TK-Versicherung anbot.
Gruß
Czauderna