Unglaublicher Verwaltungsblödsinn der KK`s
Moderator: Czauderna
Unglaublicher Verwaltungsblödsinn der KK`s
Von meinem Arzt musste ich gestern erfahren, dass man nun für das Abstempeln des Bonusheft 2,50 e zahlen muss. Dies sei ab 01.01.2008 zwingend erforderlich, die KK hätten dies bindend vorgegeben.
Er selbst schüttelt darüber nur den Kopf.
Um in den Genuss einer Bonuszahlung zu kommen, z.B. gemachte Vorsoergeuntersuchungen, muss der Patient nun auch noch einen Betrag zahlen - was natürlich die Rückzahlung/ Bonus schmälert.
Was für ein unglaublicher Blödsinn im krankhaft deutschen Gesundheits-/ Verwaltungwesen.
P.S.: Wie würden die KK Chefs reagieren, wenn die Autowerkstatt nach Durchführung der Inspektion, 5 € für einen Eintrag im Scheckheft zu erhalten!!??
Er selbst schüttelt darüber nur den Kopf.
Um in den Genuss einer Bonuszahlung zu kommen, z.B. gemachte Vorsoergeuntersuchungen, muss der Patient nun auch noch einen Betrag zahlen - was natürlich die Rückzahlung/ Bonus schmälert.
Was für ein unglaublicher Blödsinn im krankhaft deutschen Gesundheits-/ Verwaltungwesen.
P.S.: Wie würden die KK Chefs reagieren, wenn die Autowerkstatt nach Durchführung der Inspektion, 5 € für einen Eintrag im Scheckheft zu erhalten!!??
Mein "alter" Hausarzt hat schon seit Jahren dafür 5 €!!!!!! genommen, nur für das abdrücken des Stempels.
Quittung gab es nicht - das Geld ging wohl unversteuert in seine Tasche.
Den Arzt habe ich dann gewechselt.
Das mit dem gestrigen Erlebnis soll offiziell sein. Stimmt das?
Kasse - Die Bergische KK.
Bonus - Vorsorgeuntersuchungen (Zahnarzt. Check up, Impfung, etc.). Es gibt Punkte, jeder Punkt ist 20 € wert, max. 6 sind möglich.
Quittung gab es nicht - das Geld ging wohl unversteuert in seine Tasche.
Den Arzt habe ich dann gewechselt.
Das mit dem gestrigen Erlebnis soll offiziell sein. Stimmt das?
Kasse - Die Bergische KK.
Bonus - Vorsorgeuntersuchungen (Zahnarzt. Check up, Impfung, etc.). Es gibt Punkte, jeder Punkt ist 20 € wert, max. 6 sind möglich.
Hallo,
ich würde bei meiner KK nachfragen. Sollte der Arzt tatsächlich zu einer Extrabrechnung berechtigt sein und die KK dieses nicht zahlen, würde ich nachfragen, ob der Nachweis auch anderweitig erfolgen kann (z.B. gesetzl.vorgeschriebenes Bonusheft für Zahnersatz, Impfpass u.s.w.).
Mit großer Sicherheit sind für die Erhebung der Gebühr hier nicht die bösen KK verantwortlich...
Gruß
ratte1
ich würde bei meiner KK nachfragen. Sollte der Arzt tatsächlich zu einer Extrabrechnung berechtigt sein und die KK dieses nicht zahlen, würde ich nachfragen, ob der Nachweis auch anderweitig erfolgen kann (z.B. gesetzl.vorgeschriebenes Bonusheft für Zahnersatz, Impfpass u.s.w.).
Mit großer Sicherheit sind für die Erhebung der Gebühr hier nicht die bösen KK verantwortlich...
Gruß
ratte1
Die Sonderberechnung kommt seit kurzem bei vielen Ärzten vor.
Im Regelfall handelt es sich hierbei um Bescheinigungen die nicht vertraglich vorgegeben sind wie zum Beispiel Vertragsverordnungen oder das Bonusheft für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung, sondern um von den Kassen ausgegebenen Heftchen um Bonuspunkte oder Ähnliches zu sammeln.
Zu dieser Sondergebühr ist der Arzt berechtigt, da es sich um eine nicht mit den Kassen vertraglich geregelte Leistung handel und der Arzt das als Privatleistung einstuft. Hier kann er also nach eigenem Ermessen zulangen.
Nicht berechtigt wäre es, wenn er Extragebühren für vertraglich geregelte Vordrucke nimmt. Hier sollte dann eine Nachfrage bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen.
Einige Kassen sind bereits dazu übergegangen auf entsprechende Stempel zu verzichten und begnügen sich mit einer Erklärung des Versicherten, wann welcher Besuch stattgefunden hat.
Im Regelfall handelt es sich hierbei um Bescheinigungen die nicht vertraglich vorgegeben sind wie zum Beispiel Vertragsverordnungen oder das Bonusheft für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung, sondern um von den Kassen ausgegebenen Heftchen um Bonuspunkte oder Ähnliches zu sammeln.
Zu dieser Sondergebühr ist der Arzt berechtigt, da es sich um eine nicht mit den Kassen vertraglich geregelte Leistung handel und der Arzt das als Privatleistung einstuft. Hier kann er also nach eigenem Ermessen zulangen.
Nicht berechtigt wäre es, wenn er Extragebühren für vertraglich geregelte Vordrucke nimmt. Hier sollte dann eine Nachfrage bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen.
Einige Kassen sind bereits dazu übergegangen auf entsprechende Stempel zu verzichten und begnügen sich mit einer Erklärung des Versicherten, wann welcher Besuch stattgefunden hat.
Danke.
Die Rückfrage bei meiner Krankenkasse hat genau dasselbe ergeben.
Ob das nett vom Arzt ist bleibt einmal dahingestellt, es handelt sich ja nur um das Aufdrücken eines Stempels und der Eintrag eines Datums.
Da man i.d.R. wohl keine Quittung erhält, wird der Arzt das "schwarz", d.h. unversteuert einkassieren. Hier könnte man ja vielleicht einmal mit einer Nachfrage beim Finanzamt weiter kommen....
Wie Du mir so ich Dir!
Die Rückfrage bei meiner Krankenkasse hat genau dasselbe ergeben.
Ob das nett vom Arzt ist bleibt einmal dahingestellt, es handelt sich ja nur um das Aufdrücken eines Stempels und der Eintrag eines Datums.
Da man i.d.R. wohl keine Quittung erhält, wird der Arzt das "schwarz", d.h. unversteuert einkassieren. Hier könnte man ja vielleicht einmal mit einer Nachfrage beim Finanzamt weiter kommen....
Wie Du mir so ich Dir!
`Habe ich. Ich hatte der Kasse Kopien von privatärztlichen Leistungen vorgelegt. Es waren also Leistungen, die ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen und damit noch umfangreicher waren. Nutze nichts - die Kasse bestand auf den Stempel im Bonusheft!!ratte1 hat geschrieben:Hallo,
.... würde ich nachfragen, ob der Nachweis auch anderweitig erfolgen kann (z.B. gesetzl.vorgeschriebenes Bonusheft für Zahnersatz, Impfpass u.s.w.).
ratte1
Ach ja, es ist die Bergische KK. Die gerade den Beitrag erneut um 0,9 % erhöht hat, nachdem sie bereits Anfang 2007 um 0,4 % erhöhte, und das alles auf den RSA schiebt....