Unbezahlter Urlaub, Wintersaison als Saisonarbeiter in AUT
Moderator: Czauderna
Unbezahlter Urlaub, Wintersaison als Saisonarbeiter in AUT
Hallo,
erst mal. Ich bin Sam, 27 Jahre aus München und aktuell auf Grund von unendlich vielen unterschiedlichen Antworten beim Thema Krankenversicherung total überfordert.
Da ich leidenschaftlicher Skifahrer bin, bin ich zur Zeit am überlegen den Winter in den Bergen zu verbringen (Mitte Dez. 13 - Ende Apr. 14). Nebenbei würde ich mir als Skimonteur noch so 20-30 Std in der Woche etwas dazu verdienen.
Aktuell bin ich noch in einem Angestelltenverhältnis in D, das möchte ich auch bleiben, daher kommt für mich nur unbezahlter Urlaub in Frage.
Ich bin gesetzlich versichert und habe über meine Eltern noch private Zusatzversicherungen für Augen, Zähne und Krankenhausaufenthalte.
Mein aktueller Kenntnisstand:
Nach 4 Wochen unbezahltem Urlaub muss ich als Arbeitnehmer von Arbeitgeber abgemeldet werden. Somit habe ich keine Kranken-, Sozial, Rentenversicherung etc. mehr. Die einige Pflichtversicherung in D ist die Krankenversicherung, richtig?
Ich könnte die 5 Monate auf Einzahlungen in die Rentenversicherung verzichten, von dem her ist nur die KV für mich aktuell von Bedeutung.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Muss ich in D krankenversichert sein wenn ich in Österreich kurzfristig lebe und mein Geld verdiene? (Hauptwohnsitz noch in D)
2. Reichen evtl. Einzahlungen in die Österreichische KV aus?
3. In AUT gibt es ebenso wie in D eine Versicherungspflicht, richtig?
4. Mit welchen Beiträgen muss ich rechnen?
es wäre super wenn ihr mir erst mal einige dieser Fagen beantworten könntet. Dann bin ich schon mal einen Schritt weiter und werde euch sicherlich noch die ein oder andere weitere Frage stellen.
Grüße
Sam
3.
erst mal. Ich bin Sam, 27 Jahre aus München und aktuell auf Grund von unendlich vielen unterschiedlichen Antworten beim Thema Krankenversicherung total überfordert.
Da ich leidenschaftlicher Skifahrer bin, bin ich zur Zeit am überlegen den Winter in den Bergen zu verbringen (Mitte Dez. 13 - Ende Apr. 14). Nebenbei würde ich mir als Skimonteur noch so 20-30 Std in der Woche etwas dazu verdienen.
Aktuell bin ich noch in einem Angestelltenverhältnis in D, das möchte ich auch bleiben, daher kommt für mich nur unbezahlter Urlaub in Frage.
Ich bin gesetzlich versichert und habe über meine Eltern noch private Zusatzversicherungen für Augen, Zähne und Krankenhausaufenthalte.
Mein aktueller Kenntnisstand:
Nach 4 Wochen unbezahltem Urlaub muss ich als Arbeitnehmer von Arbeitgeber abgemeldet werden. Somit habe ich keine Kranken-, Sozial, Rentenversicherung etc. mehr. Die einige Pflichtversicherung in D ist die Krankenversicherung, richtig?
Ich könnte die 5 Monate auf Einzahlungen in die Rentenversicherung verzichten, von dem her ist nur die KV für mich aktuell von Bedeutung.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Muss ich in D krankenversichert sein wenn ich in Österreich kurzfristig lebe und mein Geld verdiene? (Hauptwohnsitz noch in D)
2. Reichen evtl. Einzahlungen in die Österreichische KV aus?
3. In AUT gibt es ebenso wie in D eine Versicherungspflicht, richtig?
4. Mit welchen Beiträgen muss ich rechnen?
es wäre super wenn ihr mir erst mal einige dieser Fagen beantworten könntet. Dann bin ich schon mal einen Schritt weiter und werde euch sicherlich noch die ein oder andere weitere Frage stellen.
Grüße
Sam
3.
Östereich
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenver ... 6sterreich
http://www.sozialversicherung.at/portal ... _pubid=687
GGf müßte auch noch geprüft werden ob du nicht Grenzgänger bist.
http://www.sozialversicherung.at/portal ... bid=638803
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... igkeit.htm
da du ja auch noch in Deutschland beschäftigt bist
Also wenn die Beschäftigung über 376,24 € im Monat liegt ist diese Beschäftigung in Östereich sozialversicherungspflichtig.
Sollte es nicht so sein müßtes du dich in Deutschland freiwillig versichern und die Gebietskrankenkasse in Östereich als Aushilfskasse wählen.
Es müßte also erstmal geklärt werden ob in Östereich SV Pflicht besteht der Rest ergibt sich. Ich würde das mal mit deiner zuständigen Kasse klären.
Gruss
Jochen
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/ ... rsicherungIn Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder unselbständig Beschäftigte auch krankenversichert ist, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2012: € 376,24/Monat bzw. € 28,89/Tag) überschreitet. Gesetzlich geregelt ist die Krankenversicherung im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und in weiteren „Sondergesetzen“ (B-KUVG, GSVG, BSVG, NVG). Außerdem unterliegen auch Arbeitslose und Pensionisten der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder sind beitragfrei mitversichert.
2013 Geringfügigkeitsgrenzen
Monatlich EUR 386,80 brutto
Täglich EUR 29,70 brutto
http://www.ams.at/sfa/14080_3681.html
http://www.sozialversicherung.at/portal ... _pubid=687
GGf müßte auch noch geprüft werden ob du nicht Grenzgänger bist.
http://www.sozialversicherung.at/portal ... bid=638803
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... igkeit.htm
da du ja auch noch in Deutschland beschäftigt bist
Also wenn die Beschäftigung über 376,24 € im Monat liegt ist diese Beschäftigung in Östereich sozialversicherungspflichtig.
Sollte es nicht so sein müßtes du dich in Deutschland freiwillig versichern und die Gebietskrankenkasse in Östereich als Aushilfskasse wählen.
Es müßte also erstmal geklärt werden ob in Östereich SV Pflicht besteht der Rest ergibt sich. Ich würde das mal mit deiner zuständigen Kasse klären.
Gruss
Jochen
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo,
da Du bisher unterschiedliche Auskünfte bekommen hast, jetzt mal eine Zustimmende:
Ich sehe das genauso wie Cicero. In Österreich dürfte durch das Beschäftigungsverhältnis dort eine dortige KV-Pflicht eintreten.
In Deutschland bist Du nach dem 1. Monat des unbez. Urlaubs nicht mehr pflichtig (da warst Du also schonmal richtig informiert). Somit greift einzig und alleine die Pflicht und der KV-Schutz in Österreich.
In Deutschland beginnt Deine KV dann wieder mit Aufnahme Deines alten und bisherigen Beschäftigungsverhältnisses.
Gruß
Sportsfreund
da Du bisher unterschiedliche Auskünfte bekommen hast, jetzt mal eine Zustimmende:
Ich sehe das genauso wie Cicero. In Österreich dürfte durch das Beschäftigungsverhältnis dort eine dortige KV-Pflicht eintreten.
In Deutschland bist Du nach dem 1. Monat des unbez. Urlaubs nicht mehr pflichtig (da warst Du also schonmal richtig informiert). Somit greift einzig und alleine die Pflicht und der KV-Schutz in Österreich.
In Deutschland beginnt Deine KV dann wieder mit Aufnahme Deines alten und bisherigen Beschäftigungsverhältnisses.
Gruß
Sportsfreund
Ausser in Östereich ist die Bescäftigung nicht SV Pflichtig da geringfügig, da dein Hauptwohsitz hier noch in Deutschland ist würde denn ggf
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/188.html
4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Versicherungspflicht endet, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder ein Anspruch auf Leistungen nach § 19 Absatz 2 besteht, sofern im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.
Gelten und die Östreichsiche Gebietskrankenkasse würde denn zur Aushilfskasse.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/188.html
4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Versicherungspflicht endet, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder ein Anspruch auf Leistungen nach § 19 Absatz 2 besteht, sofern im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.
Gelten und die Östreichsiche Gebietskrankenkasse würde denn zur Aushilfskasse.
Erst einmal danke für eure Mühe und Antworten.
Soweit ich es jetzt verstanden habe bin ich eben ab dem Betrag von 386,80 € die ich in Österreich verdiene dort automitsich krankenversichert.
Somit muss ich mich nicht um eine Krankenversicherung kümmern die ich aus eigenener Tasche bezahlen muss, richtig?
Ich werde sicherlich mehr als den Mindestbetrag verdienen.
Bin ich dann, wenn mein unbezahlter Urlaub am 01. Dezember 2013 beginnt 4 Wochen lang doppelt versichert? In AUT und in D?
Sobald ich wieder, nach dem unbez. urlaub in meine alte Anstellung zurückkehre, meldet mich meine Firma wieder an und ales läuft weiter wie vorher?!
Soweit ich es jetzt verstanden habe bin ich eben ab dem Betrag von 386,80 € die ich in Österreich verdiene dort automitsich krankenversichert.
Somit muss ich mich nicht um eine Krankenversicherung kümmern die ich aus eigenener Tasche bezahlen muss, richtig?
Ich werde sicherlich mehr als den Mindestbetrag verdienen.
Bin ich dann, wenn mein unbezahlter Urlaub am 01. Dezember 2013 beginnt 4 Wochen lang doppelt versichert? In AUT und in D?
Sobald ich wieder, nach dem unbez. urlaub in meine alte Anstellung zurückkehre, meldet mich meine Firma wieder an und ales läuft weiter wie vorher?!
Grundsätzlich ja, aber da gibt es auch abkommen zu denn mit Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung in Östereich erlischt der nachgehende Leistungsanspruch in Deutschland, da müßten sich denn die Kassen ind Deutschland und Östereich untereinander austauschen. >> Formular A der östereichischen Gebietskrankenkasse an deine Deutsche KK, ggf Ausreise mit dem E303 durch das Arbeitsamt.
Re: Unbezahlter Urlaub, Wintersaison als Saisonarbeiter in A
Angestellt oder selbständig?SamStag hat geschrieben:Nebenbei würde ich mir als Skimonteur noch so 20-30 Std in der Woche etwas dazu verdienen.
Re: Unbezahlter Urlaub, Wintersaison als Saisonarbeiter in A
Angestellt bei einem Sportgeschäftröschen hat geschrieben:Angestellt oder selbständig?SamStag hat geschrieben:Nebenbei würde ich mir als Skimonteur noch so 20-30 Std in der Woche etwas dazu verdienen.
Re: Unbezahlter Urlaub, Wintersaison als Saisonarbeiter in A
Also grundsätzlich versicherungspflichtig in ÖstereichSamStag hat geschrieben:Angestellt bei einem Sportgeschäftröschen hat geschrieben:Angestellt oder selbständig?SamStag hat geschrieben:Nebenbei würde ich mir als Skimonteur noch so 20-30 Std in der Woche etwas dazu verdienen.
So mal angenommen:
ich arbeite von 14.12.2013 - 30.04.2013 in Österreich und verdiene brutto zwsichen 1300€ und 1600€.
Somit wäre ich in Österreich auf jeden Fall versichert, da mein verdienter Betrag über den genannten 386,80€ liegt. Die Abgaben werden dann fällig.
Wenn ich mir jetzt noch zusätzlich eine Unfallversicherung hole, sollte ich damit doch komplett abgedeckt sein, oder? Da ich neben der Arbeit sicherlich die Zeit nur auf Skiern verbringen werde, ist die Unfallversicherung Pflicht.
Ist mein Denkansatz soweit richtig?
Ist es dann sinnvoller die UV in D oder in AUT abzuschließen?
danke nochmal,
Grüße
Tim
ich arbeite von 14.12.2013 - 30.04.2013 in Österreich und verdiene brutto zwsichen 1300€ und 1600€.
Somit wäre ich in Österreich auf jeden Fall versichert, da mein verdienter Betrag über den genannten 386,80€ liegt. Die Abgaben werden dann fällig.
Wenn ich mir jetzt noch zusätzlich eine Unfallversicherung hole, sollte ich damit doch komplett abgedeckt sein, oder? Da ich neben der Arbeit sicherlich die Zeit nur auf Skiern verbringen werde, ist die Unfallversicherung Pflicht.
Ist mein Denkansatz soweit richtig?
Ist es dann sinnvoller die UV in D oder in AUT abzuschließen?
danke nochmal,
Grüße
Tim