Eine Frage für Abrechnungsprofis
vielleicht kann mir jemand helfen:
eine MItarbeiterin auf 400€ Basis geht am 10.08.in Mutterschutz
Für sie wurden immer 400€ abgerechnet. Im August dann anteilig bis zum 09.08. € 116,00
Jetzt stehen noch 43 Überstunden an a € 10,00 und 8 Tage Urlaub a € 35,00 = € 710,00
Die möchte sie ausgezahlt bekommen, worauf sie ja auch ein ANrecht hat.
Wie ist das abzurechnen ?
Muß ihr Minijob beendet werden z.B. zum 31.07.2010 und eine Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse erfolgen ?
Das bedeutet für sie SV Abzüge und Steuerpflicht.
Für eine umgehende Antwort wäre ich dankbar
MARA
Überstunden 400 € job
Moderator: Czauderna
ja klar Anmeldung als vers.pfl. Arbeitsverhältnisheinrich hat geschrieben:Dann ist Ihnen doch klar, was seit 15 Monaten rechtlich gesehen hätte passieren müsste, oder ???
Überstunden waren aber zwischendurch auch mal abgebaut, weil sie einen Monat frei gemacht hat
damit war die Grenze von durchschnittlich 400€ wieder eingehalten
die Möglichkeit besteht leider jetzt bis zur Mutterschutzfrist nicht mehr