68% von 80%, 80 % von 100% - ist diskussionsfähig, da systemfreundlich zum gründlichen Nachteil des Versicherten.Machts Sinn hat geschrieben:Das hat sich doch wohl ein Missverständnis eingeschlichen und die Diskussion jenseits "der Sache" beflügelt! Oder?KKA hat geschrieben: 68% vom jetzigen Leistungsanspruch...naja, das muss ich erstmal verdauen
Übrigens begründet die KK die Differenz KKG zu ÜG mit dem Wegfall der Eigenverpflegung während der Reha. Wer hier Böses denkt...................