Übergang Familienversicherung, nebenberuflich Selbsversicher
Moderator: Czauderna
Übergang Familienversicherung, nebenberuflich Selbsversicher
Hallo,
meine Frau hat in 2008 zuviel verdient.Die Jahre zuvor haben wir immer den Einkommensteuerbescheid eingereicht und sie hatte nur soviel verdient das sie Familienmitversichert war.(Nebenberuflich Selbständig, ist auch so)
Jetzt muß ich den letzten Einkommensteuerbescheid 2008 einreichen und sie wird sich selbst versichern müssen. Ich hoffe wir können uns auf nebenberuflich Selbstständig einigen.
Ab wann muß sie Beiträge zahlen? Nachzahlung für 20008 komplett ??? Oder ab Austellungsdatum des Steuerbescheides bis zum nächsten Steuerbescheid.
meine Frau hat in 2008 zuviel verdient.Die Jahre zuvor haben wir immer den Einkommensteuerbescheid eingereicht und sie hatte nur soviel verdient das sie Familienmitversichert war.(Nebenberuflich Selbständig, ist auch so)
Jetzt muß ich den letzten Einkommensteuerbescheid 2008 einreichen und sie wird sich selbst versichern müssen. Ich hoffe wir können uns auf nebenberuflich Selbstständig einigen.
Ab wann muß sie Beiträge zahlen? Nachzahlung für 20008 komplett ??? Oder ab Austellungsdatum des Steuerbescheides bis zum nächsten Steuerbescheid.
Die Grenze für die kostenfreie Familienversicherung liegt 2010 bei 365 € monatlich.
Sofern der ausgewiesene Betrag im Steuerbescheid darüber liegt, wird ab dem 1. des Folgemonats nach Ausstellung des Beischeides der Mindestbeitrag von 138,40 € berechnet und zwar bis zur Erstellung des Beischeides für 2009 der dann ggf. wieder wegfällt.
Sofern der ausgewiesene Betrag im Steuerbescheid darüber liegt, wird ab dem 1. des Folgemonats nach Ausstellung des Beischeides der Mindestbeitrag von 138,40 € berechnet und zwar bis zur Erstellung des Beischeides für 2009 der dann ggf. wieder wegfällt.
ist das so ????
Rentner hat geschrieben:Die Grenze für die kostenfreie Familienversicherung liegt 2010 bei 365 € monatlich.
Sofern der ausgewiesene Betrag im Steuerbescheid darüber liegt, wird ab dem 1. des Folgemonats nach Ausstellung des Beischeides der Mindestbeitrag von 138,40 € berechnet und zwar bis zur Erstellung des Beischeides für 2009 der dann ggf. wieder wegfällt.
Ist das wirklich so ?? Der Steuerbescheid behandelt ja das Jahr 2008, wurde im September 2009 vom Finanzamt erstellt. Wird dann wirklich nur von September 2009 an umgestellt oder, weil vorher Familienversichert nun rückwirkend vom 01.01.2008.
ab 1. des Folgemonats nach Erstellung.
wenn wegen einer nicht hauptberuflichen Selbstständigkeit die Einkommensgrenze überschritten wird.
Grundlage: Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen von 27.09.2007.
Nur dann, wenn es doch eine hauptberufliche Selbstständigkeit gewesen sein sollte, dann auch rückwirkend ins Jahr 2008 hinein (ggfl. ab 01.01.2008).
wenn wegen einer nicht hauptberuflichen Selbstständigkeit die Einkommensgrenze überschritten wird.
Grundlage: Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen von 27.09.2007.
Nur dann, wenn es doch eine hauptberufliche Selbstständigkeit gewesen sein sollte, dann auch rückwirkend ins Jahr 2008 hinein (ggfl. ab 01.01.2008).
Aha,
soll heissen wenn die Krankenkasse meint es ist Hauptberuflich wird es teuer. Wenn ich das Forum durchstöbere, finde ich verschiedene Kriterien zu Haupt und Nebenberuflich.
Mir kommt es vor als ob das die KK selber entscheiden darf. Gibt es denn dort nicht irgendwo etwas wo man detailiert nachlesen kann wann und wie es berechnet oder ausgelegt wird ob es nb oder hb ist??
soll heissen wenn die Krankenkasse meint es ist Hauptberuflich wird es teuer. Wenn ich das Forum durchstöbere, finde ich verschiedene Kriterien zu Haupt und Nebenberuflich.
Mir kommt es vor als ob das die KK selber entscheiden darf. Gibt es denn dort nicht irgendwo etwas wo man detailiert nachlesen kann wann und wie es berechnet oder ausgelegt wird ob es nb oder hb ist??
jede krankenkasse verfügt über einen fragebogen zur abprüfung. eine starre regelung gibt es hierbei nicht. die krankenkassen werden jedoch nicht willkürlich entscheiden. dank es fonds bleiben die einnahmen ja nicht bei den kassen, sodass die vermutung, die kassen entscheiden auf die teurste versicherungsform, entkräftet werden kann.
man gehe einfach logisch ran: hauptberuflich oder nebenberuflich, bei einem beschäftigten ist die trennung so einfach, bei einem selbstständigen sollte aber die gleiche logik folgen, die beim beschäftigten auch besteht.
also: lebt man von dieser tätigkeit, ist hauptberuflichkeit anzunehmen. bringt der lebenspartner hingegen den hauptverdienst mit heim und verkauft die frau zwei mal pro woche kerzen, dann liegt es klar auf der hand, dass hauptberuflichkeit verneint werden kann.
man gehe einfach logisch ran: hauptberuflich oder nebenberuflich, bei einem beschäftigten ist die trennung so einfach, bei einem selbstständigen sollte aber die gleiche logik folgen, die beim beschäftigten auch besteht.
also: lebt man von dieser tätigkeit, ist hauptberuflichkeit anzunehmen. bringt der lebenspartner hingegen den hauptverdienst mit heim und verkauft die frau zwei mal pro woche kerzen, dann liegt es klar auf der hand, dass hauptberuflichkeit verneint werden kann.
Entscheidung Krankenkasse
Hallo , die Entscheidung liegt vor.
Nebenberuflich Selbständig, also wird von 840/851 € ausgegangen, ab letzten Steuerbescheid. ist nun sonst. Versichert und zahlt ca 140€ .
Also alles bestens.
Nebenberuflich Selbständig, also wird von 840/851 € ausgegangen, ab letzten Steuerbescheid. ist nun sonst. Versichert und zahlt ca 140€ .
Also alles bestens.