TKK = Abbruch der Therapie und dafür eine Reha warum ???

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Jestin
Beiträge: 5
Registriert: 28.03.2010, 13:52

TKK = Abbruch der Therapie und dafür eine Reha warum ???

Beitrag von Jestin » 04.07.2013, 22:26

Hallo,

ein sehr langer Beitrag, aber auch mit Antwort der TKK. Ich hoffe auf Antworten von Euch.

Bin seit Oktober 2012 wegen akuten psychosomatischen Störungen arbeitsunfähig.
Geboren am 30.12.1953

Nach langer Suche nach Psychotherapeuten im Umkreis von ca. 70 Kilometern und Wartezeiten von
ca. 6 Monaten, bin ich jetzt ab Januar 2013 in psychologischer Behandlung.
Bei der Suche ist keiner weder Arzt noch TKK behilflich gewesen.

Die Therapie ist auf 25 - Gesprächen von der Therapeutin ausgelegt worden und von der TKK akzeptiert
und bewilligt worden. Jetzt 10-mal bei der Therapeutin und es ist insgesamt ein positiver Trend bei mir zu bemerken. Das beurteilen ich und meine Familie als sehr positiv, gegenüber dem Zustand vor der Therapie.

etzt schreibt die TKK folgendes:

Der MDK hat festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit zurzeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Eine Leistung
zur medizinischen Rehabilitation könnte Ihre Situation verbessern. Wie angekündigt, erhalten Sie heute den Antrag
auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bitte senden Sie mir diesen möglichst bald ausgefüllt und
unterschrieben zurück, damit ich Ihre Unterlagen direkt an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterleiten
kann.
Da für Ihren Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation besondere Bedingungen gelten, beachten Sie
bitte unbedingt die folgenden Hinweise. So können Sie finanzielle Nachteile vermeiden.
Es ist wichtig, dass Ihre Antwort spätestens zehn Wochen, nachdem Sie dieses Schreiben erhalten haben, bei uns
eingegangen ist. Liegt uns Ihr Antrag dann nicht vor, müssen wir die Krankengeldzahlung einstellen. Gleichzeitig
endet dann Ihre Mitgliedschaft. Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Frist zurücksenden dürfen wir das
Krankengeld für den zurückliegenden Zeitraum nicht nachzahlen. Auch Ihre derzeit beitragsfreie Versicherung
kommt rückwirkend nicht wieder zustande.
Besonders wichtig ist, dass Änderungen zu Ihrem Antrag nur in wenigen besonderen Ausnahmesituationen und nur
mit unserer Zustimmung möglich sind. Falls Sie Ihren Antrag zum Beispiel zurückziehen, den Beginn der
Maßnahme verschieben oder eine andere Klinik wählen möchten, setzen Sie sich unbedingt vorher mit uns in
Verbindung – denn wir können Ihnen sonst kein Krankengeld mehr zahlen.
Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen auch die Rechtsgrundlage.

Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte unseren Hinweis am Ende dieses
Schreibens.

Erfolg und alle Gute.

Hinweis der TKK:
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Bitte informieren sie uns hierüber schriftlich innerhalb eines Monats, nachdem Sie unseren Brief erhalten haben.Ihren Widerspruch richten Sie dann an die Techniker Krankenkasse, Postfach 7860, 48042 Münster, die ebenfalls die Aufgaben der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung wahrnimmt. Selbstverständlich können Sie auch persönlich in jede unserer Geschäftsstellen kommen und dort Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.

Was bedeutet das für mich?
1. Habe ich eine Einspruchsmöglichkeit. ohne Krankengeld u.
Mitgliedschaft zu verlieren?
Die bisherigen psychologischer Behandlungen zeigen ja auch schon
Erfolge. Die aber jetzt durch eine Reha-
Maßnahme zu Ende sind und die Frage ist „warum wurden 6 Monate
durch die
TKK genehmigt und sollen jetzt nicht zu Ende geführt werden. Es sollte
doch erst mal das Ergebnis der
psychologischer Behandlung abgewartet werden. Danach bin ich
jederzeit für eine weiterführende
Maßnahme (Reha- Maßnahme) bereit.
2. Ich habe den Eindruck dass die TKK mich „los“ werden möchte also
das Krankengeld nicht mehr zahlen
möchte. Es währen ja noch 15 weitere Therapien offen und damit auch
weitere Krankengeld- Zahlungen..
---Nach der Reha- Maßnahme = Arbeitsfähig ( 3 Std. ) = Kein
Krankengeld = Arbeitsamt.
---Nach der Reha- Maßnahme = Arbeitsunfähig = Rente.

Ich möchte aber noch arbeiten und wieder annähernd gesund sein.

Welche Möglichkeiten Habe ich Ombudsmann der Krankenkassen oder Sozialverein hinzu ziehen?

Danke für Antworten.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Re: TKK = Abbruch der Therapie und dafür eine Reha warum ???

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.07.2013, 07:34

Jestin hat geschrieben: 1. Habe ich eine Einspruchsmöglichkeit. ohne Krankengeld u.
Mitgliedschaft zu verlieren?
Ja. Du hast ja 10 Wochen Zeit, den Antrag zu stellen. Das heißt, wenn du jetzt Widerspruch einlegst, diesem nicht stattgegeben wird und du innerhalb der 10 Wochenfrist dann den Antrag stellst, passiert nichts.
Jestin hat geschrieben: Die bisherigen psychologischer Behandlungen zeigen ja auch schon
Erfolge. Die aber jetzt durch eine Reha-
Maßnahme zu Ende sind und die Frage ist „warum wurden 6 Monate
durch die
TKK genehmigt und sollen jetzt nicht zu Ende geführt werden. Es sollte
doch erst mal das Ergebnis der
psychologischer Behandlung abgewartet werden. Danach bin ich
jederzeit für eine weiterführende
Maßnahme (Reha- Maßnahme) bereit.
Wenn du den Antrag stellst, bedeutet das ja nicht automatisch, dass du nächste Woche die Reha antreten musst. Wenn du die 10 Wochen ausschöpfst, kann du mit ca. 4 Wochen bis zu einer Bewilligung (sofern überhaupt bewilligt wird, solange noch nicht alle ambulanten Möglichkeiten wie z. B. die Therapie ausgeschöpft sind, halte ich eine Bewilligung für eher fraglich) und dann dauert es noch, bis ein Platz in einer Klinik frei ist.
Jestin hat geschrieben: 2. Ich habe den Eindruck dass die TKK mich „los“ werden möchte also
das Krankengeld nicht mehr zahlen
möchte. Es währen ja noch 15 weitere Therapien offen und damit auch
weitere Krankengeld- Zahlungen..
---Nach der Reha- Maßnahme = Arbeitsfähig ( 3 Std. ) = Kein
Krankengeld = Arbeitsamt.
---Nach der Reha- Maßnahme = Arbeitsunfähig = Rente.
Wie geschrieben, vom zeitlichen Rahmen her betrachtet gehe ich davon aus, dass du die Reha sowieso erst nach dem Ende der Therapie antreten würdest.
Jestin hat geschrieben: Ich möchte aber noch arbeiten und wieder annähernd gesund sein.
Das kannst du ja, wenn du nach der Therapie wieder arbeitsfähig bist. Dann ziehst du entweder den Antrag zurück oder sagst den Reha-Termin ab - wenn du kein Krankengeld mehr beziehst, ist das alleine deine Entscheidung.
Jestin hat geschrieben: Welche Möglichkeiten Habe ich Ombudsmann der Krankenkassen oder Sozialverein hinzu ziehen?
Halte ich in diesem Fall nicht für erforderlich. Ich persönlich würde den Antrag am Ende der Frist stellen und dann abwarten.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 05.07.2013, 07:40

Guten Morgen, ich würde auf die Schreiben mit dem Hinweis auf die bereits bestehende ambulante Theaphie hinweisen und das dadurch bereits Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit erfolgen.

Ich gehe davon aus das hier § 51 SGB V zum Tragen kommt.

http://www.finkenbusch.de/?p=909

Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit auf die bereits
laufendePsychoTherapie hinzuweisen

http://www.finkenbusch.de/?p=1959

Du solltest das gespräch mit der Krankenkaasse suchen und auf die bereits laufende Therapie hinweisen.

Dazu braucht man dennman keine Ombudsmann wie in der Privaten Krankenversicherung.

Abr ich denke es können dir hier noch ein paar andere Kollegen noch bessere Ratschläge geben

Hier ist mal noch ein Link der das Prozedere näher erläutert.

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... ilhabe.pdf
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 05.07.2013, 16:32, insgesamt 2-mal geändert.

Jestin
Beiträge: 5
Registriert: 28.03.2010, 13:52

Beitrag von Jestin » 05.07.2013, 10:41

Hallo,

und danke für die bisherigen Antworten.
Habt Ihr noch weitere Hinweise und Ratschläge?

Danke schon mal.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.07.2013, 17:03

Hallo,
ich sehe das auch eher unspektakulär - der MDK. meint, dass die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind und die Kasse hat dich danach aufgefordert Reha-Massnahmen zu beantrag und dir dafür die im gesetz vorgegebenen 10 Wochen-Frist eingeräumt. Wie schon hier geschrieben bedeutet das noch lange nicht, dass du sofort nach Antragstellung am ende der 10-wochen-Frist auch zur Reha eingeladen wirst, also keine Panik und Ruhe bewahren.
Was deine psychotherapeutsiche Beahndlung angeht, die bereits am laufen ist - ich denke, dass du dies im Antrag erwähnen wirst und derm RV-Träger vielleicht schon sagen kannst wann die letzte Therapiestunde sein wird bzw. ihn darauf hinweisen kannst, dass durch eine evtl. Reha-Massnahme diese, für dich wichtige Therapie unterbrochen oder sogar abgebrochen werden müsste. Ich denke, dass da dann auch Rücksicht genommen wird.
Was ich dir zum jetzigen zeitpunkt nicht empfehlen würde, wäre ein widerspruch gegen das Schreiben der Kasse - bleib ruhig, besprich dich mit deinem Arzt und schöpfe die 10-Wochen-Frist aus - mein Rat.
Gruss
Czauderna

Jestin
Beiträge: 5
Registriert: 28.03.2010, 13:52

Beitrag von Jestin » 07.07.2013, 14:16

Hallo,
und Danke für die Antworten.

Also keinen Wiederspruch auf die Reha- Maßnahme
und Antrag auf Reha- Maßnahme ausfüllen.

Warum keinen Einspruch inerhalb von 4 Wochen und
gleichzeitig d. Reha- Antrag innerhald der 10 Wochen Frist absenden???

Im Antrag einen Verweis machen das ich derzeit in
therapeutische Behandlung bin und diese Behandlung auch
gern bis zum Ende durchführen möchte.
Mit Angabe des voraussichtlichen Ende der Therapie.

Danke für weitere Infos

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 07.07.2013, 14:32

Weil das ein Wiederspruch in der Handlung ist die doch denn dem Rehanatrag entgegensteht.. Entweder der Rehanatrag wird ausgefüllt, gestellt und die Reha wird denn mit dem RV Träger nach den ende der Sitzungen durchgeführt oder man geht denn in das Widerspruchverfahrenmit ungewissen Ausgang. Im Prinzip passiert da gar nichts, wenn denn der Rehaantrag gestellt ist und entsprechend begründet zu einem gewählten Zeitpunkt die Maßnahme angetreten wird. Dies denn bitte auch nochmal mit dem behandelnden Therapeuten besprechen.

Aber vieleicht weis ein Kollege hier einen besseren Rat.

Ausserdem sollte man doch denn mal drigends das Gesprächs mit der zuständigen Kasse suchen,

faz.net/aktuell/wirtschaft/chef-der-techniker-krankenkasse-promovierte-sind-seltener-krank-12273455.html

Antworten