TK will Höhe der Unterhaltszahlungen der Eltern wissen
Moderator: Czauderna
TK will Höhe der Unterhaltszahlungen der Eltern wissen
Hallo,
ich bin seit jeher bei der Techniker Krankenkasse versichert. Ich bin zwar Student aber schon über 30 und muss mich deshalb dort freiwillig versichern lassen. Da ich über kein eigenes Einkommen verfüge erhalte ich noch von meinen Eltern Unterhaltszahlungen. In der Einnahmeanfrage, die mir die TK ein mal jährlich zuschickt, habe ich dies auch immer unter "Sonstige Einnahmen" angegeben. Allerdings ohne die Höhe der Unterhaltszahlungen anzugeben, da laut TK unter Beitragspflichtige Einnahmen nur "Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten" angegeben werden müssen, die ja einen ganz anderen Ursprung haben.
Bei der diesjährigen Einnahmeanfrage möchte die TK jetzt auch plötzlich die Höhe der Unterhaltszahlungen durch meine Eltern wissen. Hat die TK überhaupt das Recht dazu diese in Erfahrung zu bringen? Da die TK davon früher nichts wissen wollte nehme ich an, dass diese Art von Unterhaltszahlung nicht als "Einkommen" angesehen wird, oder?
Grüsse
Stefan
ich bin seit jeher bei der Techniker Krankenkasse versichert. Ich bin zwar Student aber schon über 30 und muss mich deshalb dort freiwillig versichern lassen. Da ich über kein eigenes Einkommen verfüge erhalte ich noch von meinen Eltern Unterhaltszahlungen. In der Einnahmeanfrage, die mir die TK ein mal jährlich zuschickt, habe ich dies auch immer unter "Sonstige Einnahmen" angegeben. Allerdings ohne die Höhe der Unterhaltszahlungen anzugeben, da laut TK unter Beitragspflichtige Einnahmen nur "Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten" angegeben werden müssen, die ja einen ganz anderen Ursprung haben.
Bei der diesjährigen Einnahmeanfrage möchte die TK jetzt auch plötzlich die Höhe der Unterhaltszahlungen durch meine Eltern wissen. Hat die TK überhaupt das Recht dazu diese in Erfahrung zu bringen? Da die TK davon früher nichts wissen wollte nehme ich an, dass diese Art von Unterhaltszahlung nicht als "Einkommen" angesehen wird, oder?
Grüsse
Stefan
Guten Abend,
da du jetzt 30 Jahre alt bist und nicht mehr in der Krankenverischerung der Studenten sein kannst, besteht dein Versicherungsschutz ab dem Datum deines 30. Geburtstages als freiwillge Versicherung fort.
Hierbei muss man sehr wohl die Angaben machen. Ja die TK ist dazu berechtigt wie jede andere Kasse auch. Ist ein normales Verfahren.
da du jetzt 30 Jahre alt bist und nicht mehr in der Krankenverischerung der Studenten sein kannst, besteht dein Versicherungsschutz ab dem Datum deines 30. Geburtstages als freiwillge Versicherung fort.
Hierbei muss man sehr wohl die Angaben machen. Ja die TK ist dazu berechtigt wie jede andere Kasse auch. Ist ein normales Verfahren.
Hallo,
ja, das weiss ich schon, schliesslich bin ich jetzt schon seit einigen Jahren freiwillig versichert.
Aber ich habe ja bereits geschrieben, dass die TK in den letzten Jahren (wo ich bereits freiwillig versichert war) nichts von der Höhe der Unterhaltszahlungen wissen wollte und jetzt plötzlich schon! Hat sich da irgendwas geändert und vor allem wird diese Art von Unterhaltszahlung jetzt als "Einkommen" angesehen?
ja, das weiss ich schon, schliesslich bin ich jetzt schon seit einigen Jahren freiwillig versichert.
Aber ich habe ja bereits geschrieben, dass die TK in den letzten Jahren (wo ich bereits freiwillig versichert war) nichts von der Höhe der Unterhaltszahlungen wissen wollte und jetzt plötzlich schon! Hat sich da irgendwas geändert und vor allem wird diese Art von Unterhaltszahlung jetzt als "Einkommen" angesehen?
Als Student ist man bis zur vollendung des 30. Lebensjahres in der Regel als Student versicehrt, da dieser Sachverhalt verischerungspflicht auslöst.
Wieso ist das denn bei dir bisher nicht so gewesen. Wie hoch war denn dein Beitrag pro Monat die letzten Jahre? Dieser müsste wenn du freiwillig versichert gewesen wärst und demnach nicht pflichtversichert als Student dann ca 140€ pro Monat betragen haben!?
Wieso ist das denn bei dir bisher nicht so gewesen. Wie hoch war denn dein Beitrag pro Monat die letzten Jahre? Dieser müsste wenn du freiwillig versichert gewesen wärst und demnach nicht pflichtversichert als Student dann ca 140€ pro Monat betragen haben!?
ah, jetzt versteh ich das Missverständnis. Ich habe ja nicht geschrieben dass ich gerade erst 30 geworden bin und mich deshalb freiwillig versichern muss... Ich bin jetzt 34 Jahre alt und deshalb auch schon seit 4 Jahren freiwillig versichert zu mittlerweile 145 Euro pro Monat.
Und habe auch immer bei der TK bei der jährlichen Einnahmeanfrage unter "Sonstige Einnahmen" angegeben, dass ich von meinen Eltern Unterhaltszahlungen erhalte, aber nie die Höhe. Das hat die TK auch bislang nicht gestört, erst dieses Jahr wollen Sie die genaue Höhe der Unterhaltszahlungen wissen.
Wenn diese Art von Unterhaltszahlung in die Beitragsberechnung einbezogen würde, würde das ja bedeuten, dass die TK gleich zweimal Krankenkassenbeträge für das gleiche Einkommen berechnen würde. Schliesslich stammt das Geld ja aus dem Einkommen von meinen Eltern, die dafür bereits Krankenkassenbeiträge gezahlt haben.
Und habe auch immer bei der TK bei der jährlichen Einnahmeanfrage unter "Sonstige Einnahmen" angegeben, dass ich von meinen Eltern Unterhaltszahlungen erhalte, aber nie die Höhe. Das hat die TK auch bislang nicht gestört, erst dieses Jahr wollen Sie die genaue Höhe der Unterhaltszahlungen wissen.
Wenn diese Art von Unterhaltszahlung in die Beitragsberechnung einbezogen würde, würde das ja bedeuten, dass die TK gleich zweimal Krankenkassenbeträge für das gleiche Einkommen berechnen würde. Schliesslich stammt das Geld ja aus dem Einkommen von meinen Eltern, die dafür bereits Krankenkassenbeiträge gezahlt haben.
Das mit der doppelten Zahlung ist "Quatsch". Sorry, Sie müssen ihre Einkünfte belegen und auf verlangen Nachweise einreichen. Die Vergangenheit spielt ihr keine Rolle, Wo ist denn das Problem? Jeder freiwillig Versicherte zahlt Beiträge nach seinen Einnahmen zum Lebensunterhalt, auch von den Eltern oder sonstigen. Sorry das ist nun mal so...
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Hallo,
nun ja, diese Versicherung ist vom Gesetz her die Einstufung in die Höchstklasse / Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitrag liegt dann bei 500 €. Auf Antrag erfolgt eine niedrigere Einstufung - mit Nachweisen. Und es gibt eine so genannte Mindestbemessung. Ein fiktiver Betrag, der als Einkommen vorausgesetzt wird.
Die TK will nun prüfen, ob Du noch Einkommen unterhalb der Mindestbemessung hast, weil Du nach dieser eingestuft bist. Ganz legal. Du kannst Dich natürlich zieren, das Ende vom Lied wäre die Höchsteinstufung.
Ach ja, und zu der Polemik zu dem bereits versteuerten Geld. Sollen die Krankenkassen die Leute nach einem Taschengeld von 100 € für 14,90 € Monatsbeitrag versichern?
LG, Fee
nun ja, diese Versicherung ist vom Gesetz her die Einstufung in die Höchstklasse / Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitrag liegt dann bei 500 €. Auf Antrag erfolgt eine niedrigere Einstufung - mit Nachweisen. Und es gibt eine so genannte Mindestbemessung. Ein fiktiver Betrag, der als Einkommen vorausgesetzt wird.
Die TK will nun prüfen, ob Du noch Einkommen unterhalb der Mindestbemessung hast, weil Du nach dieser eingestuft bist. Ganz legal. Du kannst Dich natürlich zieren, das Ende vom Lied wäre die Höchsteinstufung.
Ach ja, und zu der Polemik zu dem bereits versteuerten Geld. Sollen die Krankenkassen die Leute nach einem Taschengeld von 100 € für 14,90 € Monatsbeitrag versichern?
LG, Fee
Die Beitragsbemessungsgrenze usw. ist mir auch bekannt, das war nicht meine Frage.
Also ich denke es ist ja ein kleiner Unterschied wenn man "neues" Geld durch Arbeit verdient oder wenn es wie in meinem Fall von den Eltern kommt. Die doppelte Abrechnung dieser Einnahmen durch die Krankenkasse hat nichts mit "Polemik" zu tun, das wäre nun mal Fakt, wenn es denn auch tatsächlich dazu käme.
Es ist aber doch merkwürdig, dass die TK erst jetzt von der Höhe der Unterhaltszahlungen wissen möchte, da sich bei mir sonst in den letzten 4 Jahren überhaupt nichts geändert hat.
Ich könnte auch meinen Unterhalt mit Wohngeld, BAFÖG usw. auf Staatskosten finanzieren, wie es die meisten anderen machen. Und das wäre sogar ein ehrlicher Weg, auf dem die Krankenkasse, die ja letztendlich über dem Gesundheitsfond am Staatstropf hängt, überhaupt kein Geld von mir bekommen würde.
Also ich denke es ist ja ein kleiner Unterschied wenn man "neues" Geld durch Arbeit verdient oder wenn es wie in meinem Fall von den Eltern kommt. Die doppelte Abrechnung dieser Einnahmen durch die Krankenkasse hat nichts mit "Polemik" zu tun, das wäre nun mal Fakt, wenn es denn auch tatsächlich dazu käme.
Es ist aber doch merkwürdig, dass die TK erst jetzt von der Höhe der Unterhaltszahlungen wissen möchte, da sich bei mir sonst in den letzten 4 Jahren überhaupt nichts geändert hat.
Ich könnte auch meinen Unterhalt mit Wohngeld, BAFÖG usw. auf Staatskosten finanzieren, wie es die meisten anderen machen. Und das wäre sogar ein ehrlicher Weg, auf dem die Krankenkasse, die ja letztendlich über dem Gesundheitsfond am Staatstropf hängt, überhaupt kein Geld von mir bekommen würde.
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wenn du solche Leistungen beantragst, musst du auch "Bedürftigkeit" sprich dein vorhandenes oder auch nicht vorhandenes Einkommen nachweisen. Aufgrund deines Alters weiß ich nicht, ob deine Eltern dir gegenüber noch unterhaltspflichtig sind oder nicht - aber auch das würde bei solchen Leistungen eine Rolle spielen. Ggf. müssten auch deine Eltern ihr Einkommen nachweisen.Ich könnte auch meinen Unterhalt mit Wohngeld, BAFÖG usw. auf Staatskosten finanzieren, wie es die meisten anderen machen.
da hast du recht - aber das spielt für die Zukunft keine RolleEs ist aber doch merkwürdig, dass die TK erst jetzt von der Höhe der Unterhaltszahlungen wissen möchte
zunächst mal: da müsste man das Einkommen deiner Eltern kennen - oberhalb oder unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze? und: gesetzlich oder privat versichert?Also ich denke es ist ja ein kleiner Unterschied wenn man "neues" Geld durch Arbeit verdient oder wenn es wie in meinem Fall von den Eltern kommt. Die doppelte Abrechnung dieser Einnahmen durch die Krankenkasse hat nichts mit "Polemik" zu tun, das wäre nun mal Fakt, wenn es denn auch tatsächlich dazu käme.
aber auch das spielt letztlich keine Rolle....
wie jeder andere auch musst du Beiträge von deinem Einkommen zahlen - und wenn das Einkommen nur aus Unterhalt besteht, werden die Beiträge eben davon berechnet. Wenn du nicht in der Lage bist (oder es einfach nicht willst), dein Einkommen nachzuweisen, ist die Kasse gezwungen, die Höchstbeiträge zu berechnen - derzeit ca. 600 €/Monat. Also ist es in deinem eigenen Interesse, dein Einkommen nachzuweisen.
Gruß
Lady Butterfly[/quote]
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Ich könnte auch meinen Unterhalt mit Wohngeld, BAFÖG usw. auf Staatskosten finanzieren, wie es die meisten anderen machen. Und das wäre sogar ein ehrlicher Weg, auf dem die Krankenkasse, die ja letztendlich über dem Gesundheitsfond am Staatstropf hängt, überhaupt kein Geld von mir bekommen würde.[quote]
Jau, so lob ich mir das. Danke, dass Du mit über 30 noch studierst und nur von Deinen Eltern und nicht vom Staat lebst. Danke.
LG, Fee[/quote]
Also die Sache ist doch ganz logisch: Wenn ich eigenes Einkommen hätte, würde ich keine Unterhaltszahlungen von meinen Eltern erhalten.
Es ist eine völlig freiwillige Unterstützung, das Einkommen meiner Eltern (bereits Rentner) befindet sich unter der Beitragsbemessungsgrenze und sie sind genau wie ich bei der TK und dort gesetzlich versichert.
Unterhaltspflichtig sind meine Eltern mir gegenüber aufgrund meines Alters natürlich auch nicht mehr, ich könnte problemlos Wohngeld, BAFöG usw. beziehen, wenn ich dies beantragen würde. Wir haben bis jetzt bewusst darauf verzichtet, allerdings würde sich meine Einstellung dazu jetzt ändern, wenn ich zusammen mit meinen Eltern so von der TK geschnitten würde.
Aber das wird sich ja noch zeigen. Wenn die Logik wirklich so wäre, würde ja beispielsweise eine grössere Erbschaft auch als Einkommen gewertet und man würde vom Beitragssatz her an die obere Beitragsbemessungsgrenze rutschen...
Es ist eine völlig freiwillige Unterstützung, das Einkommen meiner Eltern (bereits Rentner) befindet sich unter der Beitragsbemessungsgrenze und sie sind genau wie ich bei der TK und dort gesetzlich versichert.
Unterhaltspflichtig sind meine Eltern mir gegenüber aufgrund meines Alters natürlich auch nicht mehr, ich könnte problemlos Wohngeld, BAFöG usw. beziehen, wenn ich dies beantragen würde. Wir haben bis jetzt bewusst darauf verzichtet, allerdings würde sich meine Einstellung dazu jetzt ändern, wenn ich zusammen mit meinen Eltern so von der TK geschnitten würde.
Aber das wird sich ja noch zeigen. Wenn die Logik wirklich so wäre, würde ja beispielsweise eine grössere Erbschaft auch als Einkommen gewertet und man würde vom Beitragssatz her an die obere Beitragsbemessungsgrenze rutschen...
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
nochmals: ganz problemlos geht das auch nicht - du musst dein Einkommen nachweisen, damit du diese Leistungen erhälstUnterhaltspflichtig sind meine Eltern mir gegenüber aufgrund meines Alters natürlich auch nicht mehr, ich könnte problemlos Wohngeld, BAFöG usw. beziehen, wenn ich dies beantragen würde.
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und ganz nebenbei: vielleicht wäre es auch sinnvoll, sich mit 30+ irgendwann auf die eigenen Füße zu stellen und selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, anstatt sich auf Mama+Papa oder den Staat zu verlassen....
Gruß
Lady Butterfly
Oh, der mahnende Zeigefinger, das ist natürlich eine sehr intelligente Aussage. Mal ganz davon abgesehen, dass Sie gar keine Ahnung haben was ich bis jetzt gemacht habe. Aber ist ja besser man reiht sich ein in die millionenlange Schlage der unqualifizierten Arbeitskräfte in Deutschland, für die es kaum noch Jobs gibt und lässt sich vom Staat "aufstocken".Krankenkassenfee hat geschrieben: Jau, so lob ich mir das. Danke, dass Du mit über 30 noch studierst und nur von Deinen Eltern und nicht vom Staat lebst. Danke.
LG, Fee
Oh je, Leute mit dieser Anti-Einstellung zur Fortbildung sind schuld daran, dass der Fachkräftemangel in Deutschland immer grössere Dimensionen annimmt und den Aufschwung früher oder später abwürgt.
Ich glaube jetzt gleitet das Thema völlig ab. Ich weiss genau welche Leistungen ich vom Staat bekommen würde, wenn ich diese nur beantragen würde. Aber wahrscheinlich gehören wir mit unserer Einstellung zur krassen Ausnahme in Deutschland, wo jeder vom Staat nimmt was er bekommen kann.Lady Butterfly hat geschrieben: nochmals: ganz problemlos geht das auch nicht - du musst dein Einkommen nachweisen, damit du diese Leistungen erhälst
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und ganz nebenbei: vielleicht wäre es auch sinnvoll, sich mit 30+ irgendwann auf die eigenen Füße zu stellen und selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, anstatt sich auf Mama+Papa oder den Staat zu verlassen....
Gruß
Lady Butterfly
Der "mahnende Zeigefinger" ist völlig fehl am Platz, siehe meine Antwort oben. Es macht überhaupt keinen Unterschied ob ich mein Studium mit 20 oder 30 absolviere. Wenn die Nachfrage nach Absolventen jetzt besteht muss man sich einfach qualifizieren, wenn man die Möglichkeit dazu hat. Oder haben Sie noch nichts vom Fachkräftemangel in Deutschland gehört?
@ steve100
besteht jetzt noch eine Frage? Schreib doch einfach einen Betrag X drauf und dann hat sichs. Wie soll man eine Zahlung der Eltern nachweisen? Per Kontoauszug...wow was für toller Beleg...kann man z.b. einmal eine Zahlung von 500€ eingehen lassen und den einreichen, obwohl der eigentliche zahlbetrag vlt. 1000€ im Monat sind.
Und wenn du ja den Staat nicht bescheißen willst oder ausbeuten oder wie auch immer, dann gib doch bitte wahrheitsgemäß die korrekte Höhe der Unterhaltszahlung an. (weil Krankenkasse ist ja auch Staat, gelle...)
Die Kassen sind berechtigt das zu machen und dann hat sich
besteht jetzt noch eine Frage? Schreib doch einfach einen Betrag X drauf und dann hat sichs. Wie soll man eine Zahlung der Eltern nachweisen? Per Kontoauszug...wow was für toller Beleg...kann man z.b. einmal eine Zahlung von 500€ eingehen lassen und den einreichen, obwohl der eigentliche zahlbetrag vlt. 1000€ im Monat sind.
Und wenn du ja den Staat nicht bescheißen willst oder ausbeuten oder wie auch immer, dann gib doch bitte wahrheitsgemäß die korrekte Höhe der Unterhaltszahlung an. (weil Krankenkasse ist ja auch Staat, gelle...)
Die Kassen sind berechtigt das zu machen und dann hat sich