Termin
Moderator: Czauderna
@Thomas: Kann aber nicht mehr lange dauern - war ja auf der Tagesordnung...
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... ng_neu.pdf
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... ng_neu.pdf
Dementsprechend soll die Beitragsbemessungs-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit wie in den beiden Vorjahren (VersicherungsJournal 7.9.2012, 9.9.2011) um jährlich 1.350 Euro steigen. Damit liegt die Grenze ab 1. Januar 2014 bei 48.600 Euro. Pro Monat gesehen erhöht sich die Beitragsbemessungs-Grenze um 112,50 Euro auf 4.050 Euro.
Die allgemeine Versicherungspflicht-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt nach den vorläufigen Werten um die gleichen Beträge an wie bei der Beitragsbemessungs-Grenze und liegt bei 53.550 im Jahr beziehungsweise 4.462,50 Euro im Monat.
Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung soll den Angaben zufolge von 610,32 Euro auf 627,75 Euro steigen. Dadurch wächst der Höchstbeitrag für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch von 313,65 auf 322,88 Euro auf 332,10 Euro an, was bei einem Anteil von 8,2 Prozent einem Mehrbeitrag von 9,22 Euro im Monat beziehungsweise 110,64 Euro im Jahr entspricht.
Der Höchstbeitrag für Arbeitgeber (7,3 Prozent Anteil) erhöht sich um 8,21 Euro auf 295,65 Euro. Aufs Jahr gesehen entspricht das einer Verteuerung von 98,52 Euro.
Quelle Versicherungsjournal
Die allgemeine Versicherungspflicht-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt nach den vorläufigen Werten um die gleichen Beträge an wie bei der Beitragsbemessungs-Grenze und liegt bei 53.550 im Jahr beziehungsweise 4.462,50 Euro im Monat.
Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung soll den Angaben zufolge von 610,32 Euro auf 627,75 Euro steigen. Dadurch wächst der Höchstbeitrag für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch von 313,65 auf 322,88 Euro auf 332,10 Euro an, was bei einem Anteil von 8,2 Prozent einem Mehrbeitrag von 9,22 Euro im Monat beziehungsweise 110,64 Euro im Jahr entspricht.
Der Höchstbeitrag für Arbeitgeber (7,3 Prozent Anteil) erhöht sich um 8,21 Euro auf 295,65 Euro. Aufs Jahr gesehen entspricht das einer Verteuerung von 98,52 Euro.
Quelle Versicherungsjournal
Hat irgendwer irgendwann etwas anderes behauptet?Bodi hat geschrieben:Wie ich bereits schrieb, war es bei der Lohnentwicklung doch klar, dass die JAEG und die BBG deutlich erhöht werden. Es handelt sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Automatismus.
Ach ja - es ist KEIN Mechjanismus - das Kabinett entscheidet ganz alleine!
derKVProfi hat geschrieben:Hat irgendwer irgendwann etwas anderes behauptet?Bodi hat geschrieben:Wie ich bereits schrieb, war es bei der Lohnentwicklung doch klar, dass die JAEG und die BBG deutlich erhöht werden. Es handelt sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Automatismus.
derKVProfi hat geschrieben:Es gibt bisher nur Aussagen bei Versicherungsvermittlern, dass die BBG/JAEG 2014 gleich bleiben soll!
Das Ganze gibt es eigentlich nicht offiziell!
beitragsbemessungsgrenze-aktuell.dewäre eine Seite, wo man diese Aussage findet!
Es gibt aber entsprechende Aussagen, die aber unter dem Vorbehalt der Wahl stehen!
Die jährliche Änderung der JAEG ist genau vorgeschrieben (§ 6 Abs. 6 und 7 SGB V i.V.m. § 68 Abs. 2 SGB VI).derKVProfi hat geschrieben:
Ach ja - es ist KEIN Mechjanismus - das Kabinett entscheidet ganz alleine!
Entscheidungsspielraum hat das Kabinett nicht.