Hallo Zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Zurzeit übe ich einen Teilzeitjob (<15h pro Woche) als Angestellter aus (Einkommen derzeit 800€, wird ab November 1200€ pro Monat sein) und bin in der GKV versichert. Meine Frau ist Hausfrau und noch in einer anderen GKV versichert.
Ab September wollen wir beide gemeinsam eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wobei ich meinen Teilzeitjob nicht aufgeben werde.
Nun frage ich mich, wie ich hinsichtlich der KV ab September vorgehen muss und dabei noch legal die günstigste Variante für uns wähle. In den ersten 6 Monaten erwarte ich aus der freiberuflichen Tätigkeit für uns gemeinsam nicht mehr max 1000€/Monat Einkommen. Danach soll es jedoch schon nach oben gehen (Ziel: € 4000/Monat). Da der Inhalt der Arbeit ein künstlerischer sein wird, kommt ja irgendwann (oder sofort???) die Künstlersozialkasse KSK ins Spiel.
Jetzt bin ich aber schon überfordert: inwieweit ist mein bisheriger Teilzeitjob noch dominierend für den Beitragssatz, ab wann kommen die Mindesteinnahmen für Selbstständige ins Spiel? Und kann ich meine Frau doch bei mir günstiger mitversichern?
Hoffe, ich habe das einigermassen klar erklärt. Bin für jede Info dankbar.
Viele Grüße
Teilzeitjob (Angestellt) und bald (zusätzlich) Freiberufler
Moderator: Czauderna
Re: Teilzeitjob (Angestellt) und bald (zusätzlich) Freiberuf
kosinus hat geschrieben: Folgender Sachverhalt:
Zurzeit übe ich einen Teilzeitjob (<15h pro Woche) als Angestellter aus (Einkommen derzeit 800€, wird ab November 1200€ pro Monat sein) und bin in der GKV versichert. Meine Frau ist Hausfrau und noch in einer anderen GKV versichert.
Ab September wollen wir beide gemeinsam eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wobei ich meinen Teilzeitjob nicht aufgeben werde.
Hallo kosinus,
na schau erst mal hier, falls dann noch weitere Fragen sind, nur zu
http://www.kuenstlerrat.de/krea.htm
Gruß Bully
Hallo,
lassen wir die Künstlersozialversicherung mal außen vor. Du schreibst, dass ihr Euch beide selbständig betätigen wollt, demnach teilen wir mal die genannten 1000,00 € durch zwei. Damit wäre deine Ehefrau auf jeden Fall aus der Familienversicherung raus, denn da ist die Grenze bei 405,00 €.
Die nächste Frage wäre, ob nun die Krankenkasse euch als hauptberuflich oder als nicht hauptberuflich Selbständige einstuft.Die wichtigsten Kriterien für die Entscheidung sind Einkommen und wöchentliche Arbeitszeit.
So wie geschildert kann es da durchaus auf hauptberuflich Selbständig hinauslaufen, muss aber nicht. Die Entscheidung trifft einzig und allein die Krankenkasse. Wenn aber hauptberuflich Selbständig die Folge ist, dann lohnt sich das Ganze fuer Euch nicht, denn dann müsstet ihr Beide nach einem fiktiven Mindesteinkommen von 2126,00 € euren Beitrag zahlen.
Es gibt noch eine verminderte Grenze, die bei 1417,50 € liegt, aber die zusätzlich noch an bestimmte Kriterien. Anders, wenn man Euch als nicht hauptberuflich einstuft, dann musst du selbst nichts für dein Einkommen zahlen, deine Ehefrau Beitrag nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 945,00 €, also ca. 160,00 € mtl.
Kommen wir nun zur Künstlersozialversicherung, da bin ich allerdings nicht so der Experte - wenn hier kein anderer Experte dazu etwas sagen kann, einfach mal googeln oder die Krankenkasse fragen.
Gruss
Czauderna
lassen wir die Künstlersozialversicherung mal außen vor. Du schreibst, dass ihr Euch beide selbständig betätigen wollt, demnach teilen wir mal die genannten 1000,00 € durch zwei. Damit wäre deine Ehefrau auf jeden Fall aus der Familienversicherung raus, denn da ist die Grenze bei 405,00 €.
Die nächste Frage wäre, ob nun die Krankenkasse euch als hauptberuflich oder als nicht hauptberuflich Selbständige einstuft.Die wichtigsten Kriterien für die Entscheidung sind Einkommen und wöchentliche Arbeitszeit.
So wie geschildert kann es da durchaus auf hauptberuflich Selbständig hinauslaufen, muss aber nicht. Die Entscheidung trifft einzig und allein die Krankenkasse. Wenn aber hauptberuflich Selbständig die Folge ist, dann lohnt sich das Ganze fuer Euch nicht, denn dann müsstet ihr Beide nach einem fiktiven Mindesteinkommen von 2126,00 € euren Beitrag zahlen.
Es gibt noch eine verminderte Grenze, die bei 1417,50 € liegt, aber die zusätzlich noch an bestimmte Kriterien. Anders, wenn man Euch als nicht hauptberuflich einstuft, dann musst du selbst nichts für dein Einkommen zahlen, deine Ehefrau Beitrag nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 945,00 €, also ca. 160,00 € mtl.
Kommen wir nun zur Künstlersozialversicherung, da bin ich allerdings nicht so der Experte - wenn hier kein anderer Experte dazu etwas sagen kann, einfach mal googeln oder die Krankenkasse fragen.
Gruss
Czauderna
Erstmal Danke an beide Beiträge. Gehe den einen hinsichtlich KSK noch durch.
Desweiteren muss ich anscheinend unsere Selbständigkeit überdenken. Es wäre wahrhaftig heftig, wenn wir beide an den fiktiven Einnahmen unsere KV-Beitrage berechnet bekommen würden. Hier muss ich mal in mich gehen bzw. mit FA/Steuerberater sprechen, inwieweit ich meine Frau einstellen kann. Aber dass passt ja hier weniger in das Forum.
Ist wirklich keine einfache Kiste
Desweiteren muss ich anscheinend unsere Selbständigkeit überdenken. Es wäre wahrhaftig heftig, wenn wir beide an den fiktiven Einnahmen unsere KV-Beitrage berechnet bekommen würden. Hier muss ich mal in mich gehen bzw. mit FA/Steuerberater sprechen, inwieweit ich meine Frau einstellen kann. Aber dass passt ja hier weniger in das Forum.
Ist wirklich keine einfache Kiste