Hallo zusammen,
wie wird der Krankenkassenbeitrag bei einer Teilrente ohne Arbeit berechnet?
Gilt dann die Rente als Berechnungsgrundlage?
Bei einer Vollrente zahlt ja die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags. Wie ist das bei einer Teilrente ohne Arbeit?
Grüße
Teilrente ohne Arbeit
Moderator: Czauderna
Re: Teilrente ohne Arbeit
Hallo,
die Fragestellung lässt vermuten, dass es sich um eine freiwillige Versicherung handelt und nicht um die Pflichtversicherung als Rentner.
Wenn dem so ist, dann ist die Bruttorente die Basis für die Beitragsberechnung. Der Beitragszuschuss beträgt ca. 7,6% der Bruttorente, wobei aber berücksichtigt werden muss, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden muss.
Gruss
Czauderna
die Fragestellung lässt vermuten, dass es sich um eine freiwillige Versicherung handelt und nicht um die Pflichtversicherung als Rentner.
Wenn dem so ist, dann ist die Bruttorente die Basis für die Beitragsberechnung. Der Beitragszuschuss beträgt ca. 7,6% der Bruttorente, wobei aber berücksichtigt werden muss, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden muss.
Gruss
Czauderna
Re: Teilrente ohne Arbeit
Nein,es ist eine Pflichtversicherung. Nach meiner Info sollte man dann doch auch in eine Teilrente wechseln können.
Grüße
Grüße
Re: Teilrente ohne Arbeit
Hallo
eine Pflichtversicherung als Rentner, dann zählt für die Beitragsberechnung nur die Rente und ggf. Versorgungsbezüge
und/oder Arbeitseinkommen (Selbständigkeit).
Für die Krankenversicherung ist es unerheblich, ob es sich um Teilrente oder Vollrente handelt, es kommt auf die Art der Versicherung an.
Was deine Info angeht, da solltest du dich mit der Rentenversicherung direkt in Verbindung setzen.
Gruss
Czauderna