da der Beitrag von damals recht lange her ist möchte ich nur erwähnen dass es um den Tipp von "GerneKrankenVersichert" geht.
Link von Damals: http://www.krankenkassenforum.de/3-vt72 ... c&start=30
Zitat:
Wenn ihr die Sache sauber regeln wollt, würde ich mal mit der Kasse reden, ob eine freiwillige Weiterversicherung in der Pflegeversicherung (und damit Pflegegeld) möglich ist. Als Grundlage sehe ich den § 26 Abs. 2 SGB XI. Das hätte auch den Vorteil, dass es dann, wenn sie nach einiger Zeit wider Erwarten doch nach Deutschland zurückkämen, keine Probleme mit evtl. fehlenden Vorversicherungszeiten gibt.
Nach einem Jahr hat es die GKV nun endlich geschafft mir den Bescheid der freiwillige Pflegeversicherung zu schicken. Nun wurden auch die Beiträge berechnet.
Aber ich habe nun ein Problem.
Ich wollte eine freiwillige Versicherung und die haben eine Anwartschaft daraus gemacht. Das bedeutet für mich keine Ansprüche auf Leistungen!
Das ist doch nicht das was in § 26 Abs. 2 SGB XI. steht. Ich hab auf diesen Paragraphen gepocht und um eine weiterverischerung gebeten.
Was gab es denn nicht zu verstehen?
Es steht folgendes:
Dafür müssen wir auch noch bezahlen?Titel: Beiträge für Ihre freiwillige Pflegeverischerung
Text:
Aufgrund ihres Antrages vom XY fürhen wir für Sie zum XY eine Anwartschaftsversicherung für die Pflegeversicherung durch.
Sagt mal was haben die denn da missverstanden?