Hallo liebe Experten,
meine Mutter 79 türk. Staatsbürgerin, Rentnerin ( Altersrente und Witwenrente aus Deutschland. Keinerlei Einkommen und Bezüge aus der Türkei) verbrachte bis dato den grossteil des Jahres in der Türkei. Von der AOK hat Sie jedesmal den Ta11 Schein für jeweils 6 Monate ausgestellt bekommen. Nun weigert die AOK sich jedoch Ihr den TA11 auszustellen. Stattdessen wollen Sie ihr den TA20 Schein ausstellen.
Auf Nachfrage teilte mir die AOK mit das meine Mutter keinerlei Nachteile hätte.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir ein paar Fragen beantworten könntet.
1) Was passiert wenn Sie nach 2-3 Jahren Ihren Wohnsitz wieder nach Deutschland verlagert? Ist meine Mutter mit dem Tag der Anmeldung in Deutschland wieder bei der AOK krankenversichert?
2)Ist Sie bei der Rückkehr nach Deutschland auch Pflegeversichert? Die AOK meinte das Sie keinerlei Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen würde. Für Leistungen aus der Pflegeversicherung bräuchte es eine Vorlaufzeit von 2 Jahren. Erst wenn meine Mutter nach der Rückkehr 2 Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt hat würde Sie wieder Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen können.
Ist dem so?
3)Gibt es sonst irgendwelche Nachteile die meine Mutter hätte wenn Sie sich auf den TA20 Schein einlassen würde?
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüsse
Ahmet
TA11 TA20 Was passiert bei der Rückkehr nach Deutschland?
Moderator: Czauderna
Re: TA11 TA20 Was passiert bei der Rückkehr nach Deutschland?
Hallo und willkommen im Forum,
TA 11 - ist eigentlich für Urlaubsaufenthalte in der Türkei gedacht und der TA 20 bei Wohnsitznahme in der Türkei.
Schau mal hier - da ist er gut erklärt - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... fZNff_Vrf8
Gruss
Czauderna
TA 11 - ist eigentlich für Urlaubsaufenthalte in der Türkei gedacht und der TA 20 bei Wohnsitznahme in der Türkei.
Schau mal hier - da ist er gut erklärt - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... fZNff_Vrf8
Gruss
Czauderna