Mit dem ehemaligen Jugoslawien gibt es ein Sozialversicherungsabkommen von anno püppi. Ende der 60-ziger Jahre.
Überwiegend gilt dies SV-Abkommen mit den neuen Staaten, solange nicht abweichendes ausdrücklich geregelt ist.
Jetzt habe ich einen Kunden aus Bosnien-Herzegowina. Er war dort auch gesetzlich versichert über eine Beschäftigung.
Auf der Seite der DVKA finde ich nachfolgenden Hinweis:
http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/p ... ienSVA.pdf
Okay, für Bosnien-Herzegowina gilt noch das SV-Abkommen von 1968.
In Artikel 11 werden dann die Vorversicherungszeiten gleichgestellt bzw. berücksichtigt.
Dann kommt Artikel 12, wonach die Zuständigkeit immer bei der AOK liegt.
Nun ja, die AOK 1968 mag ja wohl sein, aber heute auch noch?!
Gibt es anderslautende Regelungen, dass hier jetzt bspw. das Kassenwahlrecht gilt?! Oder ist einzig und allein die AOK hierfür zuständig?!
SV-Abkommen ehem. Jugoslawien / Zuständigkeit AOK
Moderator: Czauderna